Geschenkgutscheine für Mitarbeiter: Freude schenken und Wertschätzung zeigen
von Susanna Mur
Geschenkgutscheine für Mitarbeiter sind eine der beliebtesten Formen moderner Mitarbeiteranerkennung. Unternehmen nutzen sie, um ihren Angestellten für Engagement, Loyalität und besondere Leistungen zu danken – oder einfach, um ihnen zu einem persönlichen Anlass eine kleine Freude zu bereiten. Laut einer Studie von Aktion Mensch empfinden 79 Prozent der Befragten ein Geschenk vom Arbeitgeber als positiv – rund zwei Drittel geben sogar an, dass es ihre Motivation steigert.
In diesem Beitrag zeigen wir, bei welchen Gelegenheiten Mitarbeitergeschenke sinnvoll sind, welche Vorteile steuerfreie Sachzuwendungen wie Gutscheinkarten bieten und wie Unternehmen durch gezielte Mitarbeiterprämien sowohl das Betriebsklima verbessern als auch die Mitarbeiterbindung stärken können. Zudem erklären wir die wichtigsten steuerlichen Voraussetzungen für die Ausgabe von Geschenkgutscheinen an Beschäftigte und wie diese als steuerfreie Mitarbeiterbenefits richtig genutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die richtigen Geschenkgutscheine stärken die Motivation und Bindung der Mitarbeiter:innen
- Pro Mitarbeitenden dürfen monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei als Sachbezug gewährt werden.
- Gutscheine können unter bestimmten Voraussetzungen als begünstigte Sachzuwendungen gelten und dadurch steuerfrei bleiben.
- Wird die Freigrenze überschritten, ist eine pauschale Versteuerung mit 30 % möglich.
- Sofern die 50-Euro-Grenze eingehalten wird, fallen keine Sozialabgaben an.
- Zu besonderen Anlässen (z. B. Geburtstag oder Hochzeit) sind einmalig bis zu 60 Euro steuerfrei erlaubt.
- Eine lückenlose Dokumentation der Gutscheinausgabe ist unerlässlich.
- Der guudschein eignet sich als flexible und vielseitige Möglichkeit, Mitarbeitenden einen Geschenkgutschein zukommen zu lassen.
Welche Anlässe gibt es für Geschenkgutscheine für Mitarbeiter?
Geschenkgutscheine können zu einer Vielzahl von Anlässen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vergeben werden. Einige der beliebtesten Anlässe sind dabei:
- Firmenjubiläen: Anerkennung der langjährigen Treue und Leistung. Ein Jubiläum ist ein besonderer Meilenstein, der die Loyalität und das Engagement eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin würdigt.
- Geburtstage: Persönliche Wertschätzung und Feier eines besonderen Tages. Ein Geburtstagsgutschein soll an diesem Tag Freude bereiten.
- Weihnachten: Dankeschön für das vergangene Jahr und Motivation für das kommende Jahr. Weihnachtsgutscheine sind eine schöne Geste, um das Jahr positiv abzuschließen – und kommen gut an: Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Toluna wünschen sich 75 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ihren Arbeitgebern Gutscheine oder Sonderzahlungen zu Weihnachten.
- Projektabschlüsse: Belohnung für erfolgreich abgeschlossene Projekte. Ein Gutschein kann als Anerkennung für die harte Arbeit und den Erfolg eines Teams dienen.
- Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Monats: Anerkennung besonderer Leistungen und Engagements. Solche Auszeichnungen motivieren und fördern eine positive Arbeitsatmosphäre.
- Hochzeiten: Persönliche Glückwünsche und Unterstützung in einem neuen Lebensabschnitt. Ein Hochzeitsgutschein zeigt persönliches Interesse und Anteilnahme.
- Geburten: Feier der neuen Familienmitglieder und Unterstützung der Eltern. Ein Gutschein zur Geburt kann Eltern auch dabei helfen, notwendige Anschaffungen zu tätigen.
- Betriebsausflüge: Erinnerungsgeschenk nach einem erfolgreichen Teamevent. Ein Gutschein kann als Souvenir dienen und die Teamkultur stärken.
- Ruhestand: Würdigung der Karriere und des bevorstehenden Ruhestands. Ein Gutschein zum Ruhestand drückt Dankbarkeit für die jahrelange Zusammenarbeit aus.
- Besondere Leistungen: Anerkennung außergewöhnlicher Beiträge oder Innovationen. Solche Gutscheine fördern Kreativität und Engagement im Unternehmen.
Welcher Geschenkgutschein eignet sich wofür und für wen?
Die Vielfalt der Anlässe deutet bereits darauf hin: Die Auswahl des richtigen Geschenkgutscheins kann eine Herausforderung sein, da es schwierig ist, die individuellen Interessen aller oder spezifischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu treffen.
Möglichkeiten sind beispielsweise Einzelhandelsgutscheine, die vielseitig sind und eine breite Auswahl an Produkten bieten. Daher können sie eine gute Wahl für allgemeine Anlässe wie Geburtstage oder Weihnachten sein. Eine weitere beliebte Option sind Erlebnisgutscheine, die sich gut für besondere Anerkennungen oder Teambuilding-Events eignen, da sie besondere Erlebnisse bieten.
Jedoch ist es oft schwer, die spezifischen Vorlieben jedes Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin genau zu treffen – sei es bei der Auswahl des Geschäfts, bei dem der Gutschein eingelöst werden kann, als auch bei der Auswahl des spezifischen Erlebnisses. Nur allzu oft werden solche spezifischen Gutscheine daher leider nicht eingelöst – Experte Ulrich Reinhardt geht in einem Artikel in der Wirtschaftswoche von 20 bis 50 Prozent verfallender Gutscheine aus. Gleichzeitig bedeutet es auf Seiten der Unternehmen in der Regel hohen Verwaltungsaufwand, sich individuelle Gutscheine zu überlegen und diese dann auch zu besorgen.
Hier kommen Universalgutscheine ins Spiel: Dabei können die Beschenkten selbst auswählen, für welchen Shop sie ihren Gutschein einlösen wollen und damit individuell entscheiden, was ihnen in diesem Moment am meisten Freude bereitet. Das bedeutet maximale Flexibilität für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und gleichzeitig minimaler Verwaltungsaufwand für die Administration im Unternehmen.
Universalgutscheine, die bei mehreren Shops eingelöst werden können, sind besonders vorteilhaft:
- Für Beschenkte, da die breite Auswahl sicherstellt, dass jeder und jede etwas findet, das wirklich gefällt und Mehrwert bietet
- Für Arbeitgebende, da mit minimalem Verwaltungsaufwand so für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen individuell relevante Freude bereitet werden kann
Wann ist ein Geschenkgutschein für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steuerfrei?
Geschenkgutscheine können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gewährt werden, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende vorteilhaft ist. Die steuerlichen Regelungen sind dabei klar definiert und müssen sorgfältig beachtet werden, damit von den Vorteilen profitiert werden kann.
- Sachbezüge: Ein wesentlicher Aspekt der steuerfreien Gewährung von Geschenkgutscheinen ist der sogenannte Sachbezug. Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen dürfen Sachbezüge einen monatlichen Wert von 50 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze gilt pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin und Monat und umfasst alle Sachleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Gutscheine nicht in Bargeld umgewandelt werden können und ausschließlich für konkrete Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden dürfen.
- Besondere Anlässe: Neben den monatlichen Sachbezügen gibt es auch die Möglichkeit, Geschenkgutscheine zu besonderen Anlässen bis zu dreimal pro Jahr steuerfrei zu gewähren. Hierzu zählen persönliche Anlässe, wie beispielsweise Geburtstage, Firmenjubiläen oder Hochzeiten. Für solche besonderen Anlässe gilt eine Freigrenze von bis zu 60 Euro pro Anlass und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Diese Geschenke müssen ebenfalls zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden und dürfen nicht als Gehaltsumwandlung genutzt werden.
- Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen: Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich bei der Gewährung von Geschenkgutscheinen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflügen. Hierbei können zwei Mal pro Jahr Aufwendungen bis zu einem Betrag von 150 Euro (vor 2024 waren es noch 110 Euro) pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin und Veranstaltung steuerfrei bleiben. Diese Freigrenze umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, einschließlich der Geschenkgutscheine. Es ist jedoch wichtig, dass die Veranstaltung allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen offensteht und die Gutscheine im Rahmen des Gesamtbudgets der Veranstaltung gewährt werden.
Wichtige Voraussetzungen für Steuerfreiheit
Um die Steuerfreiheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zusätzlichkeit: Die Gutscheine müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie dürfen nicht als Teil des regulären Gehalts oder als Gehaltsumwandlung verwendet werden.
- Nicht in Bargeld umwandelbar: Die Gutscheine müssen für konkrete Waren oder Dienstleistungen gelten und dürfen nicht in Bargeld umgetauscht werden.
- Dokumentation: Unternehmen sollten sorgfältig dokumentieren, wann und in welcher Höhe Gutscheine gewährt wurden, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Nachweise erbringen zu können.
Alle wichtigen Infos zur Gewährung steuerfreier Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben wir auch in unserem Artikel für euch zusammengefasst. Durch die Einhaltung dieser steuerlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen ihre Mitarbeiter auf attraktive Weise belohnen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dies macht Geschenkgutscheine zu einer besonders effizienten und beliebten Form der Anerkennung im Unternehmenskontext.
Der guudschein: flexibel, nachhaltig & vielseitig
Den meisten Firmen ist es nicht egal, wofür Geschenkgutscheine für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingelöst werden können. Häufig spielt es auch eine Rolle, dass dabei den Unternehmenswerten entsprochen wird bzw. zum Umweltschutz beigetragen werden kann. Der guudschein ist eine ideale Lösung, die Flexibilität, geringen Verwaltungsaufwand und Nachhaltigkeit kombiniert: Der Universalgutschein kann bei über 40 geprüft nachhaltigen Onlineshops eingelöst oder gespendet werden. Der guudschein ist damit nicht nur ein Geschenk, sondern auch ein Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils.

Was sind die Vorteile des guudscheins?
Der guudschein bietet eine Reihe von Vorteilen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie für Unternehmen:
- Nachhaltigkeit: Der guudschein fördert den Kauf von umweltfreundlichen Produkten und unterstützt nachhaltige Unternehmen.
- Vielfalt: Mit einer Vielzahl von Partner-Shops bietet der guudschein eine breite Auswahl an Produkten, von Mode über Haushaltswaren bis hin zu Lebensmitteln.
- Einfachheit: Unternehmen können den guudschein einfach online bestellen – geringer Verwaltungsaufwand garantiert!
- Wertschätzung: Durch die Wahl eines nachhaltigen Gutscheins zeigt das Unternehmen seine Wertschätzung nicht nur gegenüber den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber der Umwelt.
- Employer Branding: Der guudschein vermittelt nicht nur nachhaltige Werte, sondern kann auch an euer individuelles Firmendesign angepasst werden – damit ist er ein super Tool für nachhaltiges Employer Branding.
Wenn ihr den Gutschein als steuerfreien Sachbezug nutzen möchtet, empfehlen wir euch, Rücksprache mit eurer:m Steuerberater:in zu halten und gegebenenfalls eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.
Fazit: Sinnvolle Geschenkgutscheine für Mitarbeiter wählen
Ein Geschenkgutschein für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine hervorragende Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Zufriedenheit zu steigern. Universalgutscheine wie der guudschein bieten zusätzliche Vorteile durch ihre Flexibilität und Nachhaltigkeit. Unternehmen können durch die gezielte Vergabe von Geschenkgutscheinen nicht nur ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern auch einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils leisten.
Indem Unternehmen auf nachhaltige Geschenke setzen, stärken sie nicht nur ihre Bindung zu den Mitarbeitern, sondern tragen auch aktiv zum Umweltschutz bei – ein Gewinn für alle Beteiligten!
Möchtet ihr eure Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit guudscheinen nachhaltig beschenken?
Häufig gestellte Fragen: Geschenkgutscheine für Mitarbeiter
Erlaubt sind Sachbezugsgutscheine, die ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können – also keine Bargeldleistungen oder in Bargeld umtauschbare Werte. Wichtig: Die Geschenkgutscheine für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und dürfen nicht als Gehaltsumwandlung erfolgen.
Ja, Geschenkkarten bzw. Gutscheine für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie als Sachbezug gelten und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere: Der Gutschein darf nicht in Bargeld umwandelbar sein, muss für eine konkrete Warengruppe oder Dienstleistung gelten und die Freigrenze (z. B. 50 Euro monatlich) darf nicht überschritten werden. Auch bei besonderen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit) sind bis zu 60 Euro drei Mal jährlich steuerfrei möglich.
Für reguläre monatliche Sachbezüge liegt die steuerfreie Grenze bei 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter:in. Zusätzlich dürfen bei persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Jubiläum) bis zu 60 Euro pro Anlass steuerfrei gewährt werden – maximal drei Mal pro Jahr.
Wichtig: Wird eine dieser Freigrenzen überschritten, entfällt die Steuerfreiheit. In diesem Fall muss der Betrag entweder individuell versteuert oder pauschal mit 30 % vom Arbeitgeber versteuert werden.
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke können aus Geschenkgutscheinen, Produkten oder Dienstleistungen bestehen. Damit Gutscheine im Jahr 2025 steuerfrei bleiben, müssen sie bestimmte Voraussetzungen als Sachbezug erfüllen:
- Der monatliche Wert darf 50 Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen.
- Barauszahlung oder Umwandlung in Geld ist ausgeschlossen.
- Einlösbar dürfen die Gutscheine nur für konkrete Waren oder Dienstleistungen sein.
- Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind zusätzlich bis zu 60 Euro pro Anlass steuerfrei möglich – maximal dreimal pro Jahr.
Geschenkgutscheine sind ein effektives Mittel, um Mitarbeiter:innen zu motivieren, Wertschätzung auszudrücken und die langfristige Bindung ans Unternehmen zu stärken – insbesondere bei Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder erfolgreichen Projektabschlüssen.
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Anpassbar ans Corporate Design
- Stärkt nachhaltiges Employer Branding
- Flexibel einsetzbar bei zahlreichen Partner-Shops
Hinweis: Die Informationen zum Sachbezug ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob guudcard oder guudschein die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!