Steuerfreie Geschenke an Kunden: Das müssen Unternehmen 2025 wissen

von Susanna Mur

Geschenke sind ein wichtiger Bestandteil der Kundenbindung und tragen dazu bei, die Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Doch neben der Freude des Beschenkten sollten Unternehmen auch die steuerlichen Regelungen im Blick haben. Wer steuerliche Stolperfallen vermeiden möchte, muss bestimmte Freigrenzen und Regeln beachten.

In diesem Artikel erfährst du, welche Geschenke abzugsfähig sind, wann eine Pauschalversteuerung sinnvoll ist und wie sich Geschenke an Kunden von Geschenken an Mitarbeiter:innen unterscheiden.

Steuerliche Grundlagen für Geschenke an Kunden

Unternehmen dürfen Geschenke an Kunden und Geschäftspartner machen, die als Betriebsausgabe absetzbar sind – sofern die Kosten 50 € (netto für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen) pro Jahr und Person nicht überschreiten. Diese Freigrenze wurde Anfang 2024 von 35 € auf 50 € angehoben.

Wichtig: Die 50-€-Freigrenze ist eine absolute Grenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar.

Zudem müssen Geschenke an Kunden aus betrieblichen Gründen und ohne Gegenleistung gemacht werden.

Welche Geschenke sind abzugsfähig?

  • Sachgeschenke bis 50 € pro Person und Jahr (z. B. Wein, nachhaltige Gutscheine, Bücher, Eintrittskarten)
  • Streuartikel bis 10 € (z. B. Kugelschreiber, Notizblöcke mit Firmenlogo)
  • Geschenke an Kunden über 50 €, die für betriebliche Aktivitäten genutzt werden können (z.B. ein spezielles Software-Programm oder Fachbücher)

Was ist nicht abzugsfähig?

  • Geschenke an Kunden ohne betrieblichen Anlass
  • Geschenke, für die eine Gegenleistung erbracht wird (z.B. Sponsoringleistungen oder Trinkgelder)
  • Geschenke über 50 €, die nicht für betriebliche Aktivitäten genutzt werden können
  • Geldgeschenke

Ist das Geschenk an Kunden nicht abzugsfähig, gilt es als "nicht abzugsfähige Betriebsausgabe". Dies bedeutet, dass es wie eine private Entnahme aus dem Betriebsvermögen behandelt wird und somit den steuerpflichtigen Gewinn erhöht. Näheres regelt Paragraph 4 Abs. 5 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Geschenke an Kunden richtig verbuchen

Jedes Geschenk über 10 € muss in der Buchhaltung auf einem separaten Konto erfasst werden. Dabei müssen die Ausgaben, der Anlass sowie die begünstigte(n) Persone(n) dokumentiert werden - eventuell empfiehlt sich hier auch ein Foto des Geschenks, das mit der Rechnung abgelegt wird. Die Nachweispflicht liegt hier beim Schenker.

Die Pauschalierung der Steuer – Versteuerung für Empfänger:innen vermeiden

Grundsätzlich gilt: Geschenke sind bei den Empfänger:innen steuerpflichtig und müssen als Einnahme versteuert werden. Damit die beschenkte Person durch das Geschenk keine Steuerlast tragen muss, gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

Unternehmen können die Steuer pauschal mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) übernehmen. Das bedeutet, dass das Geschenk für Kunden steuerfrei bleibt und das schenkende Unternehmen die Steuerlast trägt. Dies ist bis zu einem maximalen Geschenkwert von 10.000 Euro pro Jahr und Person möglich.

Achtung: Wird ein Geschenk pauschal versteuert, muss das für alle Geschenke an Kunden in diesem Geschäftsjahr so gehandhabt werden!

Wichtig ist es dabei, Beschenkte auch darüber zu informieren, dass das Unternehmen die Steuer übernommen hat, ansonsten greift die Befreiung nicht.

Als Berechnungsgrundlage für die pauschale Steuer gilt der Brutto-Preis des Geschenks, also inkl. Umsatzsteuer. Die übernommene Steuer wird dabei nicht in die Freigrenze mit einberechnet. Das bedeutet, dass es für den Betriebsausgabenabzug auf den reinen Geschenkwert ankommt. Liegt dieser unter 50 €, ist das Geschenk ungeachtet der Pauschalversteuerung abzugsfähig.

Steuerfreie Geschenke an Kunden: Streuwerbeartikel

Streuwerbeartikel wie Kugelschreiber oder geringwertige Warenproben bleiben steuerfrei, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Euro netto nicht übersteigen. Sie sind voll abzugsfähig und gelten nach § 37b EStG nicht als steuerpflichtige Sachzuwendungen und unterliegen damit nicht der Pauschalbesteuerung (BMF, Schreiben vom 19. Mai 2015, BStBI 2015 I S. 468). Diese Regelung gilt sowohl für Geschenke an Kunden als auch für Zuwendungen an eigene Mitarbeitende. Entscheidend ist der Einzelwert des Werbeartikels, selbst wenn ein Empfänger mehrere Artikel erhält.

Beispiele für Streuwerbeartikel

  • Kugelschreiber mit Firmenlogo
  • Notizblöcke und Kalender
  • Schlüsselanhänger oder USB-Sticks
  • Stofftaschen mit Branding

Garantiert ein gutes Geschenk für Kunden: der guudschein

Bei Geschenken an Kunden stellt sich nicht nur die Frage nach der Versteuerung, sondern auch nach dem Inhalt: Was können Unternehmen schenken, das auch wirklich Freude bereitet? Eine Lösung dafür ist der guudschein: Damit können sich Beschenkte selbst aussuchen, bei welchem von über 50 Partnershops sie ihr Geschenk einlösen wollen.  Alternativ kann der Gutscheinwert auch gespendet werden. Alle Partner sind geprüft nachhaltig, sodass mit diesem Geschenk auch Unternehmenswerte vermittelt werden können. Ein Geschenk für Kunden und die Umwelt!

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Mit dem guudschein haben Beschenkte die große Auswahl an zahlreichen nachhaltigen Geschenken und Spendenoptionen!

Fazit: Clever schenken und Steuervorteile nutzen

Mit den richtigen Geschenken können Unternehmen Kunden Wertschätzung zeigen, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren. Die wichtigsten Regeln sind:

  • Kundengeschenke unter 50 € sind als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Pauschalversteuerung schützt den Empfänger vor steuerlichen Nachteilen.
  • Streuwerbeartikel sind als Geschenke an Kunden bis 10€ steuerfrei.

Durch geschickte Gestaltung und Dokumentation lassen sich Geschenke optimal nutzen – sowohl für die Beziehungspflege als auch für steuerliche Vorteile!

Häufig gestellte Fragen: Geschenke für Kunden & Mitarbeiter

Was gilt für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Während für Kunden und Geschäftspartner eine 50-€-Freigrenze gilt, gibt es für Mitarbeitergeschenke eigene steuerliche Vorteile:

  1. Die 60-€-Freigrenze für besondere Anlässe: Mitarbeiter:innen dürfen zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit) Geschenke im Wert von bis zu 60 € brutto erhalten. Diese sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere Informationen dazu findest du auch in diesem Artikel.
  2. Die 50-€-Sachbezugsfreigrenze (monatlich): Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen monatlich Sachzuwendungen bis 50 € steuerfrei gewähren, z.B. über guudcard. Achtung: Geldzahlungen sind hiervon ausgenommen! Nur Sachleistungen sind steuerfrei.

     

Gibt es steuerfreie Geschenke an Kunden?

Nur bis zu einem Betrag von 10 € unterliegen Geschenke an Kunden keiner Steuerpflicht auf Seiten des Beschenkten. Liegt der Wert des Geschenkes darüber, kann die Steuerpflicht vom Schenkenden übernommen werden und das Geschenk mit 30 % pauschal versteuert werden.

Können wir auch Geschenke über 50 € an Kunden schenken?

Ja, allerdings können diese nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Einzige Ausnahme: Der Kunde kann das Geschenk auch im betrieblichen Alltag einsetzen, z.B. eine spezielle Softwarelösung oder Fachbücher.

Beratung zum Thema Geschenke an Kunden?

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede Arbeitgeberin durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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