Betriebliche Gesundheitsförderung: Was ist steuerfrei möglich?
von Alina Friedrichs
In diesem Blogartikel erfahrt ihr alles über die steuerfreien Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Wir beleuchten, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Zudem stellen wir die guudcard vor, ein innovatives Benefit-Tool, das nicht nur die Gesundheitsförderung unterstützt, sondern auch in den Bereichen nachhaltige Mobilität und regionaler Einkauf eingesetzt werden kann.
Warum betriebliche Gesundheitsförderung heute wichtiger denn je ist
In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt, in der Stress und psychische Belastungen an der Tagesordnung sind, gewinnt die betriebliche Gesundheitsförderung zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen investieren, profitieren nicht nur von einer gesteigerten Produktivität und einem besseren Betriebsklima, sondern auch von steuerlichen Vorteilen. Doch welche Maßnahmen sind steuerfrei möglich und wie können sie effektiv umgesetzt werden? Dieser Artikel gibt euch einen umfassenden Überblick.
Was ist betriebliche Gesundheitsförderung?
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Dies kann sowohl durch Verhaltensprävention als auch durch Verhältnisprävention geschehen. Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und die Ressourcen sowie die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden zu stärken.

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung für Unternehmen und Mitarbeitende
Ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bringt sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden zahlreiche Vorteile. Es trägt dazu bei, Krankheitsausfälle zu reduzieren, die Motivation zu steigern und langfristig ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Arbeitgeber, die gezielt in die Gesundheit ihrer Belegschaft investieren, profitieren zudem von einer höheren Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte.
Vorteile für Unternehmen:
- Weniger Fehlzeiten: Präventive Maßnahmen senken krankheitsbedingte Ausfälle
- Höhere Produktivität: Gesunde und zufriedene Mitarbeitende leisten mehr
- Stärkere Mitarbeiterbindung: Wertschätzung für Gesundheit steigert Loyalität
- Besseres Betriebsklima: Gesundheitsförderung fördert Teamgeist und Wohlbefinden
- Höhere Arbeitgeberattraktivität: Gesundheitsbewusste Unternehmen ziehen Talente an
- Steuerliche Vorteile: Bestimmte Maßnahmen können steuerfrei angeboten werden
Vorteile für Mitarbeitende:
- Mehr Wohlbefinden: Betriebliche Gesundheitsangebote fördern körperliche und mentale Fitness
- Bessere Work-Life-Balance: Flexible Gesundheitsmaßnahmen unterstützen individuelle Bedürfnisse
- Geringeres Krankheitsrisiko: Prävention hilft, stressbedingte und physische Beschwerden zu reduzieren
- Motivation und Leistungsfähigkeit: Gesunde Mitarbeitende fühlen sich leistungsfähiger und engagierter
- Langfristige Gesundheitsvorsorge: Arbeitgeber übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Teams
Ein durchdachtes BGM schafft eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Mitarbeitende – es steigert nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern auch den langfristigen Unternehmenserfolg.
Rechtlicher Rahmen und steuerliche Vorteile
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt. Arbeitgeber können seit dem 01.01.2020 bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Diese müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen, um steuerlich begünstigt zu werden.
Steuerfreie Möglichkeiten der Gesundheitsförderung
In der Vergangenheit hat es immer wieder Unklarheiten darüber gegeben, welche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei sind und unter welchen Bedingungen. Um sicherzustellen, dass eure Maßnahmen steuerlich begünstigt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
- Sie müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
- Der steuerfreie Betrag darf 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter nicht überschreiten.
Zu den steuerfreien Maßnahmen zählen zertifizierte Präventionskurse, die Vermeidung von Krankheitsrisiken und Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Gesundheit. Indem ihr diese Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung optimal nutzen.
„Steuerfrei sind … zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierungen den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.“ § 3 Nr. 34 EStG
Beachtet, dass die Steuerfreiheit nur greift, wenn die Gesundheitsmaßnahme zusätzlich zum regulären Arbeitslohn angeboten wird und es sich um eine zertifizierte Maßnahme handelt.
Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze:
Ein Freibetrag ist ein festgelegter Betrag, der steuerfrei bleibt. Wird dieser überschritten, ist nur der darüber hinausgehende Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Eine Freigrenze hingegen bedeutet, dass bei Überschreiten des festgelegten Betrags die gesamte Summe steuer- und sozialversicherungspflichtig wird – nicht nur der übersteigende Teil.
Beispiel zur Verdeutlichung:
- Freibetrag: Bei 600 Euro Freibetrag und einer Leistung von 700 Euro sind nur 100 Euro steuerpflichtig.
- Freigrenze: Wird eine Freigrenze von 600 Euro überschritten, wäre die gesamte Summe von 700 Euro steuerpflichtig, nicht nur die 100 Euro darüber.
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung stellt der Betrag von 600 Euro einen Freibetrag dar, keinen Freigrenze. Das bedeutet, dass nur der Teil, der über diese Summe hinausgeht, steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
guud to know: Wird der Freibetrag überschritten, kann das „überwiegende betriebliche Interesse“ des Arbeitgebers eine Rolle spielen. Falls dies bejaht werden kann, bleibt auch der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.
Nicht-zertifizierte Präventionsangebote durch den Arbeitgeber
Auch Präventionskurse ohne Zertifizierung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Wenn diese Kurse im Auftrag des Arbeitgebers ausschließlich für dessen Beschäftigte angeboten werden, ist keine Zertifizierung durch die Krankenkassen erforderlich. Die Zertifizierungspflicht gilt nur für Kurse, die von den Krankenkassen als Leistungen zur primären Prävention anerkannt werden. Damit nicht zertifizierte Kurse steuerfrei sind, müssen sie Teil eines Gesundheitsförderungsprozesses sein, der nach § 20b SGB V gefördert wird, oder sie müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 SGB V entsprechen. Zudem dürfen sie nicht mit demselben Konzept für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Der Kursleiter muss bestätigen, dass der Kurs einem zertifizierten Konzept entspricht und seine Qualifikation den Kriterien des GKV-Spitzenverbandes genügt. Diese Bestätigungen sind als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.
Unterschied zwischen Gesundheitsprämie und BGM-Maßnahmen
Die Gesundheitsprämie und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM) sind zwei verschiedene Ansätze zur Förderung der Mitarbeitendengesundheit, die sich in ihrer Struktur und Anwendung unterscheiden.
Gesundheitsprämie: Dies ist eine direkte Zahlung des Arbeitgebers an Mitarbeitende, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, wenn sie für gesundheitsfördernde Maßnahmen verwendet wird. Diese Prämie ist oft ein festgelegter Betrag, der an den Mitarbeitenden ausgezahlt wird, z. B. für Fitnesskurse oder Sportmitgliedschaften, und ist ein zusätzlicher Bonus zum Arbeitslohn.
BGM-Maßnahme: Eine Maßnahme der Betrieblichen Gesundheitsförderung bezieht sich auf Programme oder Angebote, die vom Arbeitgeber zur ganzheitlichen Förderung der Mitarbeitenden angeboten werden, z. B. durch Fitnessangebote, Stressbewältigung, ergonomische Arbeitsplätze oder Präventionskurse. Hierbei geht es mehr um das System und das Programm innerhalb des Unternehmens, das die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig fördern soll.
Während die Gesundheitsprämie einen individuellen Ansatz verfolgt, ist BGM eine strukturelle Initiative innerhalb des Unternehmens.
Zählt Firmenfitness zur betrieblichen Gesundheitsförderung?
Inhaltlich lässt sich Firmenfitness klar der betrieblichen Gesundheitsförderung zuordnen, da es zur körperlichen Aktivität und Gesundheitsprävention der Mitarbeitenden beiträgt. Regelmäßige Bewegung kann Erkrankungen vorbeugen und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz steigern.
Steuerlich fällt Firmenfitness jedoch nicht unter die Regelungen des § 3 Nr. 34 EStG zur steuerfreien betrieblichen Gesundheitsförderung. Denn dieser Paragraph erfasst nur Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der Krankenkassen entsprechen. Firmenfitness-Angebote, wie Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Sport-Flatrates wie bei Urban Sports Club, EGYM Wellpass oder Hansefit, gelten steuerlich als geldwerter Vorteil und sind daher grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig – es sei denn, sie bleiben innerhalb der Sachbezugsfreigrenze oder werden im überwiegenden betrieblichen Interesse finanziert.
Firmenfitness mit dem 50-Euro-Sachbezug
Die gute Nachricht ist: Arbeitgeber können Firmenfitness im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) steuer- und sozialabgabenfrei anbieten. Dies gilt, wenn das Unternehmen die Kosten für eine Mitgliedschaft oder ein Sportangebot übernimmt und es sich um einen Sachbezug handelt – beispielsweise durch Gutscheine oder eine direkte Abrechnung mit dem Anbieter. Wichtig ist, dass die 50-Euro-Grenze nicht überschritten wird, da sonst der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Diese Möglichkeit bietet eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung und fördert gleichzeitig die Gesundheit der Mitarbeitenden.
Die guudcard als flexible Lösung für die betriebliche Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung ist für Unternehmen ein wichtiges Thema – doch nicht jeder Mitarbeitende nutzt Fitnessangebote oder klassische Gesundheitsmaßnahmen. Gleichzeitig gibt es steuerliche Rahmenbedingungen, die es Arbeitgebern erschweren, bestimmte Benefits steuerfrei anzubieten. Die Lösung? Ein flexibles Benefit-Modell, das sowohl Gesundheit als auch andere Bedürfnisse abdeckt – und dabei steuerlich vorteilhaft bleibt.
Die guudcard bietet genau diese Flexibilität. Sie ist weit mehr als ein reines Gesundheits-Benefit und kann vielfältig eingesetzt werden, um Mitarbeitende individuell zu unterstützen, sei es für Bewegung, nachhaltigen Konsum oder Mobilität.
Vorteile der guudcard auf einen Blick:
- Steuerfrei nutzbar als Sachbezug bis 50 EUR monatlich
- Mehr als Fitness: Einlösbar für Sport, Mobilität, Lebensmittel & mehr
- Nachhaltig & regional: Fördert den nachhaltigen Lebensstil der Mitarbeitenden
- Individuelle Wahlfreiheit statt festgelegter Benefits
- Fördert Gesundheit & Wohlbefinden ohne Einschränkungen auf bestimmte Anbieter
Ob für den nächsten Fitnesskurs, den Bio-Wocheneinkauf oder das Fahrradleasing – mit der guudcard entscheiden Mitarbeitende selbst, wie sie ihren Benefit nutzen möchten. So bleibt das Angebot attraktiv für alle, unabhängig von persönlichen Interessen oder sportlichen Vorlieben.

Erfahrungsbericht: VYTALs Erfolgreiche Kombination aus Gesundheits- und Nachhaltigkeits-Benefits
Das Kölner Circular Economy Unternehmen VYTAL zeigt, wie sich betriebliche Gesundheitsförderung erfolgreich mit Nachhaltigkeit verbinden lässt. Das Unternehmen suchte nach einem Benefit, der allen Mitarbeitenden zugutekommt – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihren Interessen. Die Lösung: die guudcard.
Zunächst wurde ein Sport- und Wellnessangebot angeboten, doch nicht alle Mitarbeitenden, insbesondere die in ländlichen Regionen, konnten dieses nutzen. Zudem entsprach es nicht den Nachhaltigkeitskriterien des Unternehmens. Mit der guudcard bietet VYTAL nun eine flexible Lösung, die sowohl Sport als auch nachhaltigen Einkauf und Mobilität fördert. Mitarbeitende können die Karte für eine Vielzahl von gesunden und nachhaltigen Angeboten nutzen – von Bio-Märkten über Sportstudios bis hin zu Second-Hand-Läden.
Diese Kombination aus Gesundheitsförderung und nachhaltigem Lebensstil zeigt, dass betriebliche Gesundheitsförderung nicht nur körperliche Fitness, sondern auch die Förderung eines gesunden, nachhaltigen Lebensstils umfassen kann. So berücksichtigt VYTAL unterschiedliche Interessen und fördert gleichzeitig die Unternehmenswerte.
Betriebliche Gesundheitsförderung – So gelingt der Start
Die Einführung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen erfordert eine durchdachte Planung, um nachhaltige Erfolge zu erzielen. Ein strukturiertes Vorgehen stellt sicher, dass die Maßnahmen sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Unternehmenszielen entsprechen.
- Bedarfsanalyse durchführen
Bevor Maßnahmen eingeführt werden, sollte der aktuelle Gesundheitsstatus der Belegschaft analysiert werden. Dies kann durch Mitarbeiterbefragungen, Gesundheits-Check-ups oder Auswertungen von Fehlzeiten erfolgen. So lässt sich erkennen, welche Themen besonders relevant sind – sei es Stressmanagement, Bewegung oder ergonomische Arbeitsplätze. - Maßgeschneidertes Konzept entwickeln
Basierend auf den Ergebnissen der Analyse wird ein individuelles Gesundheitskonzept erstellt. Dabei sollten verschiedene Maßnahmen kombiniert werden, um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken, z. B. Bewegungskurse, mentale Gesundheitsangebote oder Ernährungsprogramme. Wichtig ist, dass die Maßnahmen niedrigschwellig und leicht in den Arbeitsalltag integrierbar sind. - Experten und Krankenkassen einbinden
Krankenkassen und externe Gesundheitsexperten bieten wertvolle Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Viele Kassen fördern Gesundheitsprogramme finanziell oder stellen Ressourcen wie Workshops und Vorträge zur Verfügung. Auch interne Gesundheitsbeauftragte oder Coaches können dabei helfen, die Maßnahmen langfristig im Unternehmen zu verankern.
Durch eine strategische Planung und gezielte Umsetzung wird betriebliche Gesundheitsförderung zu einem echten Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeitende.
Expertenmeinungen und aktuelle Daten
Aktuelle Studien und Expertenmeinungen unterstreichen die Bedeutung einer robusten Gesundheitskultur in Unternehmen. Laut der #Whatsnext-Studie der Techniker Krankenkasse halten 70 % der Befragten mentale Gesundheit in drei Jahren für besonders wichtig. Andreas Storm, Vorstand der DAK-Gesundheit, betont die steigenden Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen und deren Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Zudem zeigt eine Studie, dass Führungskräfte die Arbeitsbedingungen als entscheidend für die Mitarbeitergesundheit ansehen, jedoch oft an der Umsetzung scheitern. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Notwendigkeit, sowohl physische als auch psychische Gesundheitsaspekte im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu berücksichtigen.
Mehr Informationen dazu erhaltet ihr in diesem Artikel der Personalwirtschaft und bei Haufe.
Herausforderungen und Lösungsansätze in der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Trotz der klaren Vorteile stehen Unternehmen bei der Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung vor einigen Herausforderungen. Besonders kleine Unternehmen haben oft mit begrenzten Ressourcen zu kämpfen, während in anderen Fällen das Wissen über geeignete Maßnahmen fehlt. Eine effektive Lösung kann die Zusammenarbeit mit externen Experten sein, die gezielt maßgeschneiderte Programme entwickeln. Zudem bieten digitale Plattformen eine effiziente Möglichkeit, Gesundheitsmaßnahmen zu verwalten und den Mitarbeitenden eine einfache, zugängliche Option zur Teilnahme zu bieten. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Gesundheitsförderung kosteneffizient und nachhaltig gestalten.
Fazit: Setzt auf Gesundheit – Investiert in die Zukunft eures Unternehmens
Betriebliche Gesundheitsförderung ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine nachhaltige Investition in das Wohlbefinden eurer Mitarbeitenden und den langfristigen Erfolg eures Unternehmens. Nutzt die steuerlichen Vorteile und innovative Tools wie die guudcard, um eine gesunde, motivierte Belegschaft zu fördern. Fangt mit kleinen, aber gezielten Maßnahmen an und entwickelt eine starke Gesundheitskultur in eurem Unternehmen. Nutzt diese Chance, um aktiv eine gesunde und zukunftsfähige Arbeitswelt zu gestalten!
Mehr zu Gesundheitsförderung und nachhaltigen Benefits erfahren?
Häufig gestellte Fragen: steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung
Ja, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro jährlich für Gesundheitsförderungsmaßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Diese Maßnahmen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und den Vorgaben des § 3 Nr. 34 EStG entsprechen, wie etwa Gesundheitskurse zur Prävention von Krankheiten.
Die Gesundheitsprämie ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung des Arbeitgebers an Mitarbeitende, die für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Sportkurse verwendet werden kann. Sie wird zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt und trägt zur Förderung der Mitarbeitergesundheit bei.
Firmenfitness ist eine gängige BGM-Maßnahme zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden. Inhaltlich gehört sie zu den Programmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die vom Arbeitgeber angeboten werden. Steuerlich kann Firmenfitness jedoch nicht als BGM-Maßnahme abgerechnet werden, da sie nicht unter die steuerlichen Vergünstigungen für Gesundheitsförderungsmaßnahmen fällt. Unternehmen nutzen jedoch häufig den 50 Euro Sachbezug als steuerfreien Vorteil, um Mitarbeitende für Sport- und Fitnessangebote zu unterstützen.
Die Gesundheitsprämie ist steuerfrei, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Sportkurse zur Verfügung stellen. Diese Zahlung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen und kann nur für spezifische, zertifizierte Maßnahmen der Gesundheitsförderung genutzt werden. Im Gegensatz zu BGM-Maßnahmen ist die Gesundheitsprämie eine direkte Zahlung an die Mitarbeitenden.
Die betriebliche Gesundheitsförderung zählt nicht zum 50 Euro Sachbezug. Das bedeutet, dass Gesundheitsförderungsmaßnahmen zusätzlich zu bestehenden Sachbezügen gewährt werden können, ohne den Freibetrag zu überschreiten.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede Arbeitgeberin durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.