Deutschlandticket Zuschuss: Wie Arbeitgeber und Mitarbeitende 2025 profitieren
von Michelle Schindele
Das Deutschlandticket sorgt seit Mai 2023 für frischen Wind im öffentlichen Nahverkehr. Seit Januar 2025 kostet es 58 Euro pro Monat – eine Erhöhung um 9 Euro gegenüber dem ursprünglichen Preis von 49 Euro. Dennoch bleibt es eine günstige und flexible Option für Pendler:innen und Vielfahrer:innen. Das Ticket gilt für Fahrten im gesamten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr – egal ob mit Bus, Straßenbahn, S-Bahn oder Regionalbahn. Lange Tarifrecherchen und teure Einzeltickets gehören damit der Vergangenheit an.
Das Beste daran? Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Ticket mit einem Zuschuss günstiger oder sogar kostenlos anbieten. Davon profitieren beide Seiten: Unternehmen punkten als attraktive Arbeitgeber, Beschäftigte sparen bares Geld – und alle gemeinsam schonen die Umwelt.
In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Option für das Deutschlandticket die beste für euer Unternehmen ist und wie ihr es optimal einführt. Außerdem zeigen wir, warum der Deutschlandticket-Zuschuss mehr als nur ein „Nice-to-have“ ist – denn wer den Zuschuss clever einsetzt, sorgt für zukunftsfähige Mobilitätslösungen und zufriedene Teams.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Preis und Gültigkeit des Deutschlandtickets: Seit Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr.
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Zuschüsse zum Deutschlandticket sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
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Drei Modelle für Unternehmen:
- Zuschuss: Arbeitnehmende kaufen das Ticket, der Arbeitgeber bezuschusst es steuerfrei.
- Jobticket: Arbeitgeber bezieht das Ticket direkt und kann ab 25 Prozent Zuschuss 5 Prozent Rabatt erhalten.
- Sachbezug: Bis zu 50 Euro steuerfrei über eine Sachbezugskarte, Restbetrag kann flexibel ergänzt werden.
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Gehaltsumwandlung: Meist weniger vorteilhaft, da der steuerfreie Zuschuss entfällt.
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Dienstreisen: Arbeitgeber die ihren Mitarbeitenden noch kein Deutschlandticket bezuschussen können Ticketkosten bei dienstlicher Nutzung steuerfrei erstatten.
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Flexibilität: Eine Lösung wie die guudcard ermöglicht nicht nur Zuschüsse für das Ticket, sondern auch für andere Benefits – passend für individuelle Bedürfnisse.
Warum das Deutschlandticket als Arbeitgeber-Benefit überzeugt
Das digitale Ticket-Abo als Benefit ist mehr als nur eine Fahrkarte von A nach B. Es ist ein echter Gewinn für Arbeitnehmende und Unternehmen gleichermaßen. Es erleichtert den täglichen Arbeitsweg, reduziert Fahrtkosten und nimmt Pendler:innen den Tarifdschungel ab. Ein Zuschuss oder eine vollständige Kostenübernahme machen das Angebot noch attraktiver. Und das zahlt sich aus: Weniger Staus, weniger Frust, weniger Tankrechnungen und mehr Motivation.
Und nicht zu vergessen: Wer mit Bus und Bahn statt mit dem Auto fährt, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Unternehmen, die nachhaltige Mobilität fördern, sammeln grüne Pluspunkte – sowohl in ihrer Klimabilanz als auch bei den Mitarbeitenden.
Ein Deutschlandticket-Zuschuss vom Arbeitgeber ist nicht nur eine Möglichkeit für eine günstigere Fahrkarte, sondern eine Investition in Mitarbeiterzufriedenheit, Nachhaltigkeit und Arbeitgeberattraktivität.

Steuerliche Vorteile des Deutschlandticket-Zuschusses für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Das Deutschlandticket ist nicht nur eine attraktive Mobilitätslösung für Mitarbeitende, sondern auch aus steuerlicher Sicht ein kluger Schachzug für Arbeitgeber. Das Gute daran: Der Zuschuss kann allen Arbeitnehmer:innen gewährt werden – unabhängig von Gehalt oder Position. Wer seinen Beschäftigten das Ticket bezuschusst oder übernimmt, kann dabei auch finanziell profitieren. Denn laut § 3 Nr. 15 EStG sind Zuschüsse der Arbeitgeber zu den Aufwendungen für den öffentlichen Nahverkehr steuerfrei.
Das gilt es zu beachten:
- On-Top-Zuschuss: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Erfolgt der Zuschuss im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, entfällt die Steuerfreiheit.
- Höhe des Zuschusses: Der Arbeitgeber kann einen steuerfreien Zuschuss zum Ticket gewähren, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, die die Beschäftigten dafür aufwenden. (siehe auch Haufe für detaillierte steuerliche Regelungen: Quelle).
- Anrechnung auf die Entfernungspauschale: Die steuerfreien Zuschüsse mindern den in der Steuererklärung der Arbeitnehmer:innen als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale (auch bekannt als Pendlerpauschale). Die Arbeitgeber müssen daher die gezahlten steuerfreien Zuschüsse in der Lohnsteuerbescheinigung angeben. Erfolgt der Zuschuss steuerpflichtig (z. B. durch Gehaltsumwandlung), bleibt die Entfernungspauschale unberührt. Arbeitnehmer:innen sollten daher individuell prüfen, ob der Zuschuss oder die Pauschale für sie steuerlich vorteilhafter ist.
So profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende von einer cleveren und gleichzeitig steueroptimierten Mobilitätslösung – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen werden eingehalten.
Deutschlandticket-Modelle: Welcher Zuschuss passt für mein Unternehmen?
Das Deutschlandticket kann auf drei Wegen gefördert werden:
Als Zuschuss:
- Mitarbeitende kaufen das Ticket selbst. Wichtig: Der Mitarbeitende muss die Belege wie den Kaufnachweis dem Arbeitgeber vorlegen, da dieser die Zuschüsse im Lohnkonto erfassen muss (§4 LStDV).
- Der Arbeitgeber gewährt einen steuerfreien Zuschuss zum Ticket (Der Arbeitgeberzuschuss ist hinsichtlich der Steuerbefreiung auf die Höhe der Aufwendungen der Beschäftigten beschränkt, siehe auch Haufe für detaillierte steuerliche Regelungen: Quelle).
- Liegt der Ticketpreis über dem Betrag des gewährten Zuschusses, trägt der Arbeitnehmende den Differenzbetrag.
Vorteile: Mehr Netto vom Brutto für Beschäftigte und weniger Lohnnebenkosten für Unternehmen.
Als Jobticket:
- Der Arbeitgeber kann das Ticket in Form von Rahmenverträgen über die Verkehrsverbünde beziehen.
- Die Kosten werden entweder komplett vom Arbeitgeber übernommen oder mit den Mitarbeitenden aufgeteilt.
- Auch hier sind nur die Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei, die sich auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für die Tickets beziehen. (siehe auch Haufe für detaillierte steuerliche Regelungen: Quelle).
Vorteile:
- Hohe Entlastung für den Arbeitnehmenden.
- Ab 25 % Arbeitgeberzuschuss gibt es 5 % Extra-Rabatt vom Staat (siehe auch Informationen der DB: Quelle).
Beispielrechnung für das Jobticket-Modell mit 25 % Zuschuss vom Arbeitgeber:
Deutschlandticket regulär |
58,00 Euro |
abzüglich 25% Arbeitgeberzuschuss und 5% Rabatt |
14,50 Euro + 2,90 Euro |
Endpreis für Beschäftigte |
40,60 Euro |
Als Sachbezug:
- Der Arbeitgeber kann das Deutschlandticket als Sachbezug gewähren, indem er es den Mitarbeitenden über eine Sachbezugskarte zur Verfügung stellt.
Vorteile:
- Einfache Verwaltung: Keine separate Abrechnung für das Ticket, da das Ticket über den Sachbezug und die Systeme des Sachbezugkartenanbieters läuft
- Flexibilität: Die Mitarbeitenden können das Budget nicht nur für verschiedene Mobilitätsangebote nutzen, sondern auch für nachhaltige Einkäufe oder sogar für Sport- und Gesundheitsangebote einsetzen.
- Steuerliche Begünstigung: Wenn der Betrag innerhalb der steuerfreien Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat bleibt, fällt keine Lohnsteuer an (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
Da das Deutschlandticket seit Januar 2025 58 Euro pro Monat kostet, reicht der steuerfreie Sachbezug allein nicht aus, um die gesamten Ticketkosten zu decken.
- Aber dafür gibt es eine Lösung: Mit der praktischen Top-up-Funktion in der guud App* könnt ihr das fehlende Guthaben ganz einfach und bequem ausgleichen:
Der Arbeitgeber zahlt 50 Euro steuerfrei über den Sachbezug ein – einfach und unkompliziert über die guudcard, die als digitale Sachbezugs-Lösung speziell für flexible Arbeitgeber-Benefits entwickelt wurde. - Die Mitarbeitenden ergänzen den Restbetrag von 8 Euro direkt in der App.
- So bleibt das Deutschlandticket flexibel nutzbar – ohne komplizierte Abrechnungen oder Einschränkungen!
Deutschlandticket durch Gehaltsumwandlung – wirklich sinnvoll?
Das Deutschlandticket kann nicht nur als Zuschuss, Jobticket oder Sachbezug genutzt werden, sondern auch durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden. Klingt nach einer cleveren Lösung? Schauen wir uns diese Variante genauer an.
Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der Mitarbeitende auf einen Teil seines Bruttogehalts, das der Arbeitgeber stattdessen für das Deutschlandticket verwendet, wodurch die Kosten direkt über das Gehalt abgewickelt werden. Dabei entfällt der steuerliche Vorteil eines Arbeitgeberzuschusses, da das Ticket als regulärer Arbeitslohn gilt und versteuert werden muss (§ 3 Nr. 15 EStG).
Gibt es trotzdem Vorteile?
In wenigen Fällen kann die Gehaltsumwandlung trotzdem attraktiv sein. Da das Bruttogehalt sinkt, verringern sich auch die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmenden. Zwar können niedrigere Sozialabgaben kurzfristig eine Ersparnis bringen, aber gleichzeitig sinkt dadurch die Berechnungsgrundlage für spätere Sozialleistungen wie Rente oder Arbeitslosengeld. Zudem entfällt der steuerfreie Vorteil eines Arbeitgeberzuschusses.
Arbeitnehmende sollten daher genau prüfen, ob die Ersparnis durch reduzierte Abgaben wirklich überwiegt – oder ob der Zuschuss langfristig vorteilhafter ist.
Steuerfrei durchstarten – Dienstreisen clever mit dem Deutschlandticket nutzen
Wenn Mitarbeitende das Deutschlandticket noch nicht von ihrem Arbeitgeber bezuschusst oder erstattet bekommen, kann der Arbeitgeber die Ticketkosten nach § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG für die Dienstreise steuerfrei erstatten. Voraussetzung ist, dass die eingesparten Einzelfahrkarten für dienstliche Fahrten im jeweiligen Monat mindestens den Ticketpreis von 58 Euro erreichen oder übersteigen. Die private Nutzung des Tickets bleibt dabei steuerlich unbeachtlich.
Wie muss das nachgewiesen werden?
Damit die Erstattung steuerfrei bleibt, müssen Mitarbeitende die dienstlich zurückgelegten Strecken sowie das Datum und den Anlass der Reisen dokumentieren. Dies kann über eine Reisekostenabrechnung oder andere geschäftliche Unterlagen wie Kalendereinträge, Meeting-Einladungen oder Fahrtenbücher erfolgen. Der Arbeitgeber vergleicht die theoretischen Kosten der ersparten Einzelfahrscheine mit dem Preis des Deutschlandtickets. Werden die 58 Euro überschritten, kann die Erstattung steuerfrei erfolgen. Wird der Ticketpreis von 58 Euro durch die ersparten Einzelfahrkarten nicht vollständig gedeckt, kann der Arbeitgeber nur den nachgewiesenen Betrag steuerfrei erstatten – der Rest gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Rahmenverträge für das Deutschlandticket: Vorteile für Unternehmen
Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket vergünstigt anbieten möchten, können einen Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund oder Anbieter abschließen. Diese Verträge sind speziell für Firmen konzipiert und ermöglichen es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten das Ticket zu vergünstigten Konditionen bereitzustellen. Wie oben bereits erwähnt, gibt es ab einem Arbeitgeberzuschuss von 25 % zusätzlich 5 % Rabatt auf den Ticketpreis.
Vorteile von Rahmenverträgen für Unternehmen:
- Kosteneinsparungen: Durch den Rabatt sinken die Ausgaben für das Deutschlandticket für Unternehmen und ihre Arbeitgeber.
- Einfache Abwicklung: Tickets können oft zentral verwaltet und direkt an Mitarbeitende ausgegeben werden.
Nachteile von Rahmenverträgen für Unternehmen:
- Mindestabnahmemengen: Einige Verkehrsverbünde setzen eine Mindestanzahl an anzunehmenden Tickets voraus, was für kleinere Unternehmen eine Hürde sein kann.
- Eingeschränkte Flexibilität: Während Unternehmen bei einem direkten Zuschuss selbst bestimmen können, wie viel sie beisteuern, ist die Preisgestaltung bei Rahmenverträgen auf mindestens 25 % Zuschuss festgelegt, wenn man die 5 % Rabatt erhalten möchte.
Ob sich ein Rahmenvertrag also lohnt, hängt von den individuellen Bedürfnissen eines Unternehmens ab. Welche anderen Optionen Arbeitgeber haben, um Mitarbeitenden günstige und flexible Mobilität zu ermöglichen, zeigen die folgenden Tipps.
Tipps für Arbeitgeber: so gelingt die Implementierung
Für manche ist das Deutschlandticket die perfekte Entlastung – weniger Kosten, weniger Stress. Doch nicht alle Mitarbeitenden haben den gleichen Fahrplan: Während die einen den Zuschuss zu den Fahrtkosten bevorzugen, wünschen sich andere eher Unterstützung bei den immer teurer werdenden Lebensmitteln oder Zugang zu Sport- und Gesundheitsangeboten. Sollte man also auf ein festes Jobticket setzen, wenn Benefits so flexibel sein können wie die Bedürfnisse der Mitarbeitenden?
Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Es gibt eine flexible Alternative für den Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket. Mit der guudcard können Unternehmen das Deutschlandticket als Sachbezug gewähren und gleichzeitig ihren Mitarbeitenden mehr Entscheidungsfreiheit bieten. Und mit der Top-up-Funktion lässt sich der Betrag bequem ausgleichen, wenn das Ticket den steuerfreien Sachbezug übersteigt.
Ob Deutschlandticket, nachhaltige Einkäufe oder Fitnessstudio – mit den drei Optionen der guudcard, nutzt jeder das Budget so, wie es am besten passt. So lässt sich der steuerfreie 50-Euro-Sachbezug optimal nutzen und individuell an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden anpassen. Diese Flexibilität stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und für die Gesundheit der Belegschaft.

Fazit: Deutschlandticket-Zuschuss als Erfolgsfaktor für Arbeitgeber
Der Deutschlandticket-Zuschuss bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und gleichzeitig Mitarbeitende finanziell zu entlasten. Dank steuerfreier Zuschüsse profitieren beide Seiten – weniger Pendlerkosten, mehr Nachhaltigkeit und eine stressfreie Anreise.
Besonders wichtig ist dabei Flexibilität: Während ein klassischer Zuschuss direkt ins Deutschlandticket fließt, bietet eine Lösung über den Sachbezug noch mehr Spielraum. Mit der guudcard können Mitarbeitende ihr Budget nicht nur für das Deutschlandticket, sondern auch für andere nachhaltige Mobilitätslösungen oder regionale Angebote nutzen. Und mit der Top-up-Funktion lässt sich der Betrag bequem ausgleichen, wenn das Ticket den steuerfreien Sachbezug übersteigt.
Häufig gestellte Fragen: Deutschlandticket-Zuschuss vom Arbeitgeber
Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er zusätzlich zum gewährten Arbeitslohn ausgezahlt wird. Das bedeutet: Mitarbeitende erhalten mehr Netto, während das Unternehmen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten trägt.
Durch Rahmenverträge können Unternehmen 5 % Rabatt auf das Deutschlandticket erhalten, wenn sie ihren Mitarbeitenden mindestens 25 % des Ticketpreises als Zuschuss gewähren. Allerdings kann eine Mindestabnahme für kleinere Unternehmen eine Hürde darstellen. Es sollte also geprüft werden, ob ein Rahmenvertrag zu den Bedürfnissen eines Unternehmens passt.
Bezuschusst oder erstattet der Arbeitgeber das Ticket noch nicht, kann er die Kosten steuerfrei übernehmen, wenn die ersparten Einzelfahrkarten im Monat mindestens 58 Euro betragen (§ 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG). Mitarbeitende müssen die dienstlich zurückgelegten Strecken dokumentieren, z. B. über eine Reisekostenabrechnung. Liegen die ersparten Fahrtkosten unter 58 Euro, kann nur der nachgewiesene Betrag steuerfrei erstattet werden.
Arbeitgeber können den Zuschuss flexibel gestalten – von einem kleinen Betrag bis hin zur vollständigen Übernahme der Kosten des Deutschlandtickets. Wichtig ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, damit er steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 15 EStG).
Du willst als Arbeitgeber oder Mitarbeitende vom Deutschlandticket-Zuschuss profitieren?
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.