Jubiläumszuwendung steuerfrei: Leitfaden 2026 (mit Beispielen)

von Kristoffer Bieneck

Ein Mitarbeiterjubiläum ist ein besonderer Anlass, für die jubilierende Person und für das Unternehmen. Doch bei der Frage, wie die Zuwendung gestaltet werden soll, sorgt das Steuerrecht schnell für Unsicherheit. Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber es gibt drei konkrete Wege, sie ganz oder teilweise steuerfrei zu gestalten. Dieser Leitfaden erklärt diese Wege, zeigt Beispiele und gibt eine Checkliste für die Umsetzung in der Praxis.

Inhalt

Was ist eine Jubiläumszuwendung?

Eine Jubiläumszuwendung ist eine einmalige Zuwendung in Geld- oder Sachform, die anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt wird. Synonyme Begriffe sind Jubiläumsprämie oder Jubiläumsgeld. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung und in vielen Unternehmen gelebte Praxis, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.

Ausnahme: Im öffentlichen Dienst und im Beamtenrecht gibt es verbindliche Regelungen. In der freien Wirtschaft wird die Höhe meist über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen geregelt. Die Zuwendung gilt steuerrechtlich als „sonstiger Bezug" und ist damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer das nicht weiß, verschenkt bares Geld, auf beiden Seiten.

Ab welcher Betriebszugehörigkeit ist eine Jubiläumszuwendung üblich?

In der Praxis haben sich drei Jubiläumsstufen etabliert: 10, 25 und 40 Jahre Betriebszugehörigkeit. Viele Unternehmen orientieren sich daran, auch wenn keine gesetzliche Vorgabe existiert.

Steuerlich gibt es für die Aufmerksamkeit keine Mindestbetriebszugehörigkeit, entscheidend ist ein „besonderer persönlicher Anlass". Damit sind grundsätzlich auch Jubiläen nach 5 oder 15 Jahren möglich. Steuerfreie Betriebsveranstaltungen hingegen werden klassisch an runde Jubiläen ab 10 Jahren geknüpft. Wer also eine 10-jährige Betriebszugehörigkeit mit einer Prämie würdigen möchte, hat steuerlich durchaus Gestaltungsspielraum – vorausgesetzt, die Form stimmt.

Sind Jubiläumszuwendungen steuerfrei oder steuerpflichtig?

Direkte Antwort: Der Standardfall ist steuerpflichtig. Steuerfreiheit ist die Ausnahme und an klare Bedingungen geknüpft. Das verwischen viele Artikel, die das Thema behandeln, was zu teuren Missverständnissen führen kann.

Die entscheidende Frage ist nicht nur, wie viel ihr gebt, sondern vor allem wie ihr es gebt. Ob Geld oder Sachzuwendung, ob mit oder ohne Betriebsveranstaltung, ob unter oder über 60 € das bestimmt die Steuerpflicht.

Entscheidungsbaum zur steuerlichen Behandlung von Jubiläumszuwendungen.
Drei Stellschrauben entscheiden, ob die Zuwendung steuerfrei bleibt: Form, Wert und Anlass.

Geldzuwendungen: grundsätzlich steuerpflichtig

Bargeld, Überweisungen oder Geldgutscheine zum Jubiläum sind als „sonstiger Bezug" lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es greift die Lohnsteuer nach Jahrestabelle und zwar ohne Ausnahme.

Wichtiger Hinweis zur Fünftelregelung: Sie gilt zwar weiter, ist aber seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Mitarbeitende können den Steuervorteil nur noch über die eigene Einkommensteuererklärung geltend machen. Mehr dazu im Abschnitt zur Fünftelregelung weiter unten.

Sachzuwendungen: oft steuerlich begünstigt

Hier öffnet sich der Spielraum. Sachgeschenke, also Waren, Dienstleistungen oder bestimmte Gutscheine können je nach Gestaltung steuerfrei oder pauschal versteuert sein. Die drei konkreten Wege dazu erklärt das folgende Kapitel.

Drei Wege, eine Jubiläumszuwendung (teilweise) steuerfrei zu gestalten

Das ist das Kernkapitel dieses Leitfadens und der Punkt, an dem viele Arbeitgeber bares Geld liegen lassen, weil sie die Optionen nicht kennen oder verwechseln.

Weg Maximalbetrag Voraussetzungen Stolperstein Geeignet für
60-€-Aufmerksamkeit 60 € pro Anlass Sachzuwendung, persönlicher Anlass Freigrenze (1 € drüber = alles steuerpflichtig) Jubiläumsgeschenk an einzelne Person
110-€-Freibetrag 110 € pro Person/Veranstaltung Betriebsveranstaltung, max. 2 pro Jahr Komplexe Dokumentation Jubiläumsfeier mit Team
Pauschalversteuerung 25 % unbegrenzt Sachzuwendung, § 40 Abs. 2 EStG AG trägt Steuer (kein Spareffekt für AN) größere Sachgeschenke/Sachprämien

Welcher Weg passt, hängt von Wert, Anlass und Form der Zuwendung ab

Weg 1: 60-Euro-Aufmerksamkeit für persönliche Anlässe

Das ist der häufigste und in vielen Fällen einfachste Weg. Sachgeschenke bis 60 € inkl. USt sind als Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR steuer- und sozialversicherungsfrei vorausgesetzt, es liegt ein persönlicher Anlass vor. Ein rundes Dienstjubiläum zählt eindeutig dazu.

Wichtig: Die 60-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet: Liegt der Wert des Geschenks auch nur einen Cent über 60 €, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Den Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag erklärt unser Glossar ausführlicher.

Weitere Vorteile dieser Regelung: Die Aufmerksamkeit kann zusätzlich zum monatlichen 50-€-Sachbezug gewährt werden, die beiden Grenzen sind unabhängig voneinander. Außerdem ist die Freigrenze pro Anlass nutzbar: Jubiläum, Geburtstag und Hochzeit im selben Jahr bedeuten drei separate Möglichkeiten. Mehr dazu hier.

Die guudcard: 60-Euro-Aufmerksamkeit digital umsetzen

  • Digitale Aufladung pro Anlass möglich,  direkt zum Jubiläumsdatum
  • Mitarbeitende entscheiden selbst, wofür sie das Guthaben einsetzen
  • Kombination mit dem monatlichen 50-€-Sachbezug möglich
  • Geringer Verwaltungsaufwand für HR und Payroll

Weg 2: 110-Euro-Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen

Wenn das Jubiläum mit einer Betriebsveranstaltung gefeiert wird, handelt es sich hier um einen Freibetrag: Nur der Betrag, der 110 € pro Mitarbeitendem übersteigt, wird steuerpflichtig.

Geschenke, die im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden, zählen in diesen Betrag mit hinein. Es sind maximal zwei begünstigte Betriebsveranstaltungen pro Jahr möglich.

Wichtig für die Umsetzung: Die Veranstaltung muss „üblich" sein und sorgfältig dokumentiert werden, mit Teilnehmerliste und Auflistung der Aufwendungen. Wer das nicht tut, riskiert, dass das Finanzamt die Steuerfreiheit nachträglich versagt.

Weg 3: Pauschalversteuerung mit 25 %

Übersteigt das Sachgeschenk die 60-€-Grenze oder liegt kein begünstigter Rahmen vor, kann der Arbeitgeber die Sachzuwendung nach § 40 Abs. 2 EStG mit pauschal 25 % versteuern. Der Vorteil für die Mitarbeitenden: Sie erhalten das Geschenk in voller Höhe, ohne Brutto-Netto-Verlust. Der Nachteil für das Unternehmen: Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber.

Typischer Anwendungsfall: größere Sachprämien zum 25-jährigen Jubiläum, etwa ein hochwertiger Reisegutschein oder ein Erlebnisgeschenk im Wert von 300 €. Als Alternative kommt auch § 37b EStG in Betracht, der einen Pauschalsteuersatz von 30 % für gemischt genutzte Sachzuwendungen vorsieht.

25-jähriges Dienstjubiläum: Was gilt im öffentlichen Dienst?

Im TVöD und TV-L sind die Beträge klar geregelt: 350 € nach 25 Jahren, 500 € nach 40 Jahren Beschäftigungszeit, jeweils zzgl. einem Tag Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD. Alle Details dazu in diesem Artikel zu TVöD-Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst.

Bei Beamten gelten nach der Dienstjubiläumsverordnung (DJubV) feste Beträge, wobei einzelne Bundesländer diese Regelungen in den letzten Jahren abgeschafft oder angepasst haben.

Steuerlich sind diese Geldzahlungen als sonstiger Bezug steuerpflichtig. Mitarbeitende können die Fünftelregelung über die eigene Steuererklärung nutzen,  mehr dazu im nächsten Abschnitt.

In der freien Wirtschaft gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Die Bandbreite ist groß: Häufig werden Beträge zwischen 200 und 1.500 € gewährt, je nach Unternehmensgröße, Branche und Betriebsvereinbarung.

Fünftelregelung 2026: Was sich seit 2025 geändert hat

Das ist ein Punkt, den viele Artikel unsauber darstellen und der in der Praxis zu echten Fehlern bei der Lohnabrechnung führt.

Kurz zur Fünftelregelung: Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass einmalige hohe Zahlungen steuerlich so behandelt werden, als wären sie auf fünf Jahre verteilt, wodurch die Steuerbelastung sinkt.

Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigen, was die Steuerlast auf Einmalzahlungen spürbar reduziert hat. Seit dem 1. Januar 2025 ist das gestrichen (Wachstumschancengesetz). Mitarbeitende können den Steuervorteil nur noch über die eigene Einkommensteuererklärung geltend machen.

Was das für HR und Payroll bedeutet: Jubiläumsgeld wird als „sonstigen Bezug" abgerechnet und in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen („Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit"). Mitarbeitende sollten den Hinweis erhalten, dass sich die Steuererklärung in dem entsprechenden Jahr in der Regel lohnt.

Hinweis: Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte mit Payroll oder Steuerberatung prüfen.

60 Euro steuerfrei: Welche Geschenke eignen sich zum Jubiläum?

Was ist als steuerfreie Aufmerksamkeit erlaubt?

Entscheidend ist: Es muss sich um eine Sachzuwendung handeln, kein Bargeld, keine Überweisung. Folgende Geschenke sind typischerweise als Aufmerksamkeit bis 60 € anerkannt:

  • Blumenstrauß oder Pflanze
  • Wein, Champagner oder andere Lebensmittel
  • Buch oder persönliches Präsent
  • Gutschein (zweckgebunden)

Mehr Inspiration und steuerliche Hintergründe bietet unser Artikel über steuerfreie Geschenke für Mitarbeitende.

Was ist als Aufmerksamkeit kritisch oder ausgeschlossen?

Nicht erlaubt als steuerfreie Aufmerksamkeit sind:

  • Bargeld und Überweisungen
  • Geldgutscheine mit Auszahlfunktion
  • Karten mit IBAN- oder Überweisungsfunktion
  • Zweckgebundene Geldleistungen
  • Nachträgliche Kostenerstattungen

Im Zweifel empfiehlt sich immer die Rücksprache mit Payroll oder Steuerberatung. Auch der Artikel zu steuerfreien Sonderzahlungen hilft bei der Einordnung.

Der guudschein: Jubiläumsgeschenk mit Wahlfreiheit

  • Einlösbar bei einer Auswahl nachhaltiger Onlineshops
  • Mitarbeitende wählen selbst, was sie sich wünschen
  • Persönliches Anlass-Geschenk mit echtem Mehrwert
der guudschein

Praxis-Checkliste: Jubiläumszuwendung steuerfrei umsetzen

  • Anlass dokumentieren: Datum, Betriebszugehörigkeit, Name der jubilierenden Person
  • Form festlegen: Sachgeschenk (Aufmerksamkeit), Sachgeschenk + Feier (Freibetrag) oder Geldzuwendung (steuerpflichtig)
  • 60-€-Grenze einhalten: Betrag brutto inkl. USt rechnen, auch ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig
  • Bei Feier: Teilnehmerliste führen, Aufwendungen dokumentieren, „Üblichkeit" sicherstellen, max. 2 Veranstaltungen pro Jahr
  • Bei Pauschalversteuerung: § 40 Abs. 2 EStG anwenden (25 %), Belege vollständig ablegen
  • Auszahlung dokumentieren: Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung korrekt befüllen
  • Sonderfälle klären: Teilzeitkräfte, Ein- oder Austritt im Jubiläumsjahr, ruhendes Arbeitsverhältnis, diese Fälle mit Steuerberatung abstimmen

Fazit: Jubiläumszuwendungen steuerfrei gestalten – es kommt auf die Form an

Jubiläumszuwendungen sind kein steuerliches Minenfeld, wenn man die Spielräume kennt. Die entscheidende Frage ist nicht, wie viel ihr gebt, sondern wie. Sachgeschenke bis 60 €, der 110-€-Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen und die Pauschalversteuerung mit 25 % sind die drei konkreten Hebel, wer sie kennt und richtig anwendet, spart auf beiden Seiten bares Geld.

Für die Praxis gilt: Form und Dokumentation entscheiden. Wer das einmal sauber aufgesetzt hat, gibt ein Jubiläumsgeschenk, das ankommt ohne dass Steuer und Sozialversicherung den größten Teil davon auffressen.

FAQ: Häufige Fragen zur steuerfreien Jubiläumszuwendung

Sind Jubiläumszuwendungen grundsätzlich steuerfrei?

Nein. Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfreiheit ist nur über drei Wege möglich: die 60-€-Aufmerksamkeit als Sachgeschenk, den 110-€-Freibetrag im Rahmen einer Betriebsveranstaltung oder die Pauschalversteuerung mit 25 % durch den Arbeitgeber.

Wie hoch darf eine steuerfreie Jubiläumszuwendung sein?

Als Sachgeschenk-Aufmerksamkeit bis zu 60 € inkl. USt pro Anlass. Bei einer Betriebsveranstaltung bis zu 110 € pro Person. Geldzahlungen sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig und das unabhängig von der Höhe.

Ab welcher Betriebszugehörigkeit gibt es eine Jubiläumszuwendung?

Üblich sind Jubiläen nach 10, 25 und 40 Jahren. Steuerlich gibt es für die 60-€-Aufmerksamkeit keine Mindest-Betriebszugehörigkeit, entscheidend ist der „besondere persönliche Anlass". Auch eine 10-jährige Betriebszugehörigkeit mit Prämie ist damit grundsätzlich möglich.

Können Geldgeschenke zum Jubiläum steuerfrei sein?

Nein. Bargeld, Überweisungen und Geldgutscheine sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfreiheit ist ausschließlich bei Sachzuwendungen möglich.

Wie wird eine Jubiläumszuwendung pauschal versteuert?

Nach § 40 Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber Sachzuwendungen aus Anlass eines Jubiläums mit 25 % pauschal versteuern. Die Steuer trägt das Unternehmen, die jubilierende Person erhält das Geschenk in voller Höhe, ohne Abzüge.

Gilt die 60-Euro-Grenze pro Anlass oder pro Jahr?

Pro Anlass. Die Freigrenze kann mehrfach im Jahr genutzt werden, wenn jeweils ein eigener persönlicher Anlass vorliegt, etwa Jubiläum, Geburtstag und Hochzeit im selben Kalenderjahr.

Ihr plant ein Mitarbeiterjubiläum und wollt die steuerlichen Spielräume sauber ausschöpfen?

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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