Steuervorteile auf einen Blick, Vorlage für Mitarbeiterumfrage, Benefit-Checkliste u.v.m.
Krisenbonus 2026 gescheitert: Was Arbeitgeber jetzt tun können
von Susanna Mur
Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro kommt nicht – der Bundesrat hat das Gesetz abgelehnt, die Bundesregierung hat das Vorhaben am 13. Mai 2026 offiziell begraben. Was bleibt, ist die Frage: Wie entlastet ihr euer Team jetzt?
Die gute Nachricht: Die wirksamsten Instrumente brauchen kein neues Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Entlastungsprämie 2026 gescheitert: Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai abgelehnt, die Bundesregierung verfolgt es nicht weiter.
- Handlungsbedarf bleibt: Die finanzielle Belastung eurer Mitarbeitenden ist unabhängig von der Politik real.
- Alternativen wirken sofort: Der steuerfreie Sachbezug, betriebliche Altersvorsorge, oder Zuwendungen an bestimmten Anlässen lassen sich heute noch einführen
Inhalt
Kurz zum Hintergrund: Was war die Entlastungsprämie?
Der Krisenbonus 2026 war als einmalige, steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 1.000 Euro geplant – freiwillig für Arbeitgeber, zusätzlich zum regulären Lohn. Nach der Ablehnung durch den Bundesrat und der offiziellen Absage der Bundesregierung vom 13. Mai 2026 ist das Thema abgeschlossen.
Das Modell hätte der Inflationsausgleichsprämie (2022–2024) geähnelt.
Für HR und Geschäftsführung stellt sich damit dieselbe Frage wie zuvor: Wie schafft ihr verlässliche Entlastung, die unabhängig davon ist, was kurzfristig von der Bundesregierung entschieden wird?
Steuerfreier Sachbezug: die verlässlichste Alternative
Der monatliche steuerfreie Sachbezug ist das stärkste Dauerinstrument, das Arbeitgeber heute haben. Bis zu 50 Euro pro Monat und Person können als Sachleistung steuerfrei ausgezahlt werden – das sind bis zu 600 Euro pro Jahr, vollständig frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Was macht ihn so stark?
Er ist im Steuerrecht dauerhaft verankert. Keine Frist, keine Bundesratszustimmung, keine politische Abhängigkeit.
Für Mitarbeitende kommt er direkt an, sie nutzen ihr Guthaben im Alltag für Einkäufe, Mobilität oder Sport. Für HR bedeutet das minimalen Verwaltungsaufwand aber maximale Wirkung.
Wichtig bei der Umsetzung: Der Sachbezug muss zweckgebunden gewährt werden – keine Barauszahlung, kein Amazon, kein PayPal. Außerdem gilt die 50-Euro-Grenze als Freigrenze, nicht als Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Eine rechtssichere Benefit-Karte wie die guudcard stellt beides von vornherein sicher.
Drei Alternativen, die klar entlasten
Option 1: Steuerfreier Sachbezug – bis zu 50 Euro im Monat
Bis zu 50 Euro pro Monat und Person können als Sachleistung steuer- und abgabenfrei gewährt werden – das sind bis zu 600 Euro im Jahr, die direkt im Alltag ankommen. Mitarbeitende nutzen das Guthaben flexibel: für Einkäufe bei regionalen Händlern, für Mobilität wie das Deutschlandticket oder für Sport und Freizeit. Die guudcard bildet genau diesen Rahmen ab – rechtssicher, monatlich aufgeladen, einfach verwaltet.
Option 2: Bis zu 10.000 € steuerbegünstigt über § 37b EStG
Neben dem klassischen 50 € Sachbezug können Unternehmen Mitarbeitenden auch weitere Benefits über die sogenannte Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zukommen lassen. Dabei sind bis zu 10.000 € pro Mitarbeitendem und Jahr möglich, pauschal mit 30 % versteuert und damit besonders attraktiv für Mitarbeitende.
So lassen sich z. B. Mobilität, Gutscheine, Essenszuschüsse oder Gesundheitsangebote steuerbegünstigt umsetzen – oft deutlich attraktiver als eine klassische Gehaltserhöhung.
Option 3: Steuerfreie Zuwendungen zu persönlichen Anlässen – bis zu 60 Euro
Zum Geburtstag, einer Hochzeit oder einem Jubiläum dürfen Arbeitgeber bis zu 60 Euro pro Anlass und Person steuerfrei schenken – zusätzlich zum monatlichen Sachbezug, da es sich um einen eigenen steuerlichen Tatbestand handelt. Klein im Aufwand, groß in der Wirkung: Wer im richtigen Moment aufmerksam ist, hinterlässt einen bleibenden Eindruck.
Die guudcard, als Lösung für Einkäufe in der Region, Mobilität und Sport
Die guudcard ist eine Sachbezugskarte, die verschiedene Benefit-Budgets zentral auf einer Karte vereint. Mitarbeitende nutzen ihr Guthaben über eine App im Alltag – für regionale Einkäufe, Mobilität oder Sport. HR verwaltet alles digital, mit klarem Reporting und ohne Mehraufwand.
Was das konkret bedeutet:
- Für Mitarbeitende: Eine Karte, ein Guthaben, maximale Freiheit im erlaubten Rahmen.
- Für HR: Einrichtung einmalig, danach läuft alles automatisch. Monatsabrechnung auf Knopfdruck.
- Für das Unternehmen: Dauerhaft steueroptimiert, rechtssicher eingerichtet – unabhängig von politischen Sonderprogrammen.
Fazit: Verlässlichkeit schlägt Einmalbonus
Die Entlastungsprämie 2026 hätte einmalig bis zu 1.000 Euro gebracht, wenn sie denn gekommen wäre. Bestehende Instrumente wie der monatliche Sachbezug, pauschalbesteuerte Benefits und Zuwendungen können diesen Betrag über das Jahr auch erreichen und dabei haben nicht nur die Mitarbeitenden mehr vom Netto, sondern die Arbeitgeber sparen auch.
Was Mitarbeitende in unsicheren Zeiten brauchen, ist keine einmalige Zahlung. Es ist das Gefühl, dass ihr Arbeitgeber verlässlich für sie da ist.
FAQ: Alternativen zur 1.000 € Entlastungsprämie
Kommt die Entlastungsprämie 2026 noch?
Nein. Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 offiziell bestätigt, das Vorhaben nach der Ablehnung durch den Bundesrat nicht weiterzuverfolgen.
Was kann ich als Arbeitgeber statt der 1.000 € Entlastungsprämie tun?
Drei Instrumente, die sofort umsetzbar sind: der monatliche steuerfreie Sachbezug (bis zu 50 Euro/Monat, nutzbar für Mobilität, regionales Einkaufen oder Sport), die betriebliche Altersvorsorge als langfristiger Baustein, und steuerfreie Zuwendungen zu persönlichen Anlässen (bis zu 60 Euro pro Anlass).
Kann ich Sachbezug, pauschalbesteuerte Benefits und Anlasszuwendungen kombinieren?
Ja. Alle drei haben eigene steuerliche Grundlagen und lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren. Die 50-Euro-Freigrenze beim Sachbezug gilt dabei nur für den steuerfreien Sachbezug nach § 8 EStG. Zusätzlich können Unternehmen weitere Benefits über die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG umsetzen. Wichtig ist, dass die Leistungen steuerlich sauber voneinander getrennt werden.
Wie schnell lässt sich die guudcard einführen?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Die Einrichtung erfolgt digital, HR wird durch unser Team begleitet.
Quellen und Stand
Stand: Mai 2026
Dieser Artikel basiert auf den aktuell geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (insbesondere Einkommensteuergesetz und Lohnsteuerrichtlinien) sowie gängiger Praxis in HR und Payroll.
Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen sind komplex und können sich ändern. Die konkrete Anwendung hängt vom Einzelfall ab. Klärt individuelle Fälle immer mit eurer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Ihr wollt mehr zu Alternativen zum Krisenbonus 2026 wissen?
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.