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Krisenbonus 2026: Steuerfreie Entlastungsprämie - was HR jetzt wissen muss
von Susanna Mur
Hohe Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten, angespannte wirtschaftliche Lage: Die Bundesregierung hatte reagiert und eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro geplant, den sogenannten Krisenbonus 2026. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Mai 2026 jedoch nicht zugestimmt – die Prämie kommt vorerst nicht. Was hinter dem Vorhaben steckt, warum es gescheitert ist und welche Alternativen ihr als Arbeitgeber jetzt habt.
Das Wichtigste in Kürze
In diesem Artikel erfahrt ihr:
- Krisenbonus 2026: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitenden bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen können.
- Freiwillig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – die Zahlung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
- Gescheitert: Der Bundesrat hat dem Gesetz am 08. Mai 2026 nicht zugestimmt – die Entlastungsprämie kommt damit vorerst nicht.
Flexible Auszahlung: Der Bonus kann über eine Benefit-Karte wie die guudcard ausgezahlt werden – flexibel einsetzbar, nachhaltig ausgerichtet.
Inhalt
Update: Der Bundesrat hat die Entlastungsprämie abgelehnt
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt. Die steuerfreie Entlastungsprämie kommt damit vorerst nicht. Die Länder kritisierten, dass sie und die Kommunen den Großteil der Kosten hätten tragen müssen, ohne eine Gegenfinanzierung zu erhalten. Arbeitgeber können die Prämie bis auf Weiteres nicht steuerfrei auszahlen.
Was ist der Krisenbonus 2026?
Der Krisenbonus 2026, offiziell als Entlastungsprämie bezeichnet, war als steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung geplant, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden hätten auszahlen können. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte im April 2026 angekündigt (siehe hier), Arbeitgebern zu ermöglichen, bis zu 1.000 Euro pro Person steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Mai 2026 jedoch nicht zugestimmt – die Prämie ist damit vorerst gescheitert.
Das Modell orientierte sich an der Inflationsausgleichsprämie (2022–2024), die damals bis zu 3.000 Euro umfasste und von über 80 Prozent der Tarifbeschäftigten genutzt wurde. Der Krisenbonus war die Antwort der Bundesregierung auf erneut steigende Energiepreise und die anhaltende wirtschaftliche Belastung vieler Haushalte – infolge des Iran-Kriegs.
Für Unternehmen hätte gegolten: Die ausgezahlte Prämie wäre als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar gewesen. Die Kosten für den Staat wurden auf rund 2,8 Milliarden Euro geschätzt, gegenfinanziert unter anderem durch eine Erhöhung der Tabaksteuer noch 2026.
Wer bekommt den Krisenbonus und wer nicht?
Die Entlastungsprämie wäre eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewesen – es hätte keinen gesetzlichen Anspruch für Mitarbeitende gegeben. Da der Bundesrat das Gesetz abgelehnt hat, stellt sich die Frage der Auszahlung vorerst nicht. Interessant ist dennoch, wer von der Prämie profitiert hätte – und wer nicht:
- Unternehmen in guter wirtschaftlicher Lage hätten die Prämie eher ausgezahlt als solche unter finanziellem Druck – viele Mittelständler hatten die Zahlung bereits im Vorfeld abgelehnt.
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst wären ohnehin schlechter dran gewesen: Mehrere Bundesländer hatten bereits signalisiert, keine Prämie zahlen zu wollen – auch das war ein Grund für die Ablehnung im Bundesrat.
- Selbstständige und Freiberufler wären über den Arbeitgeberweg nicht erfasst gewesen und hätten leer ausgegangen.
- Mitarbeitende ohne Tarifvertrag hatten schon bei der Inflationsausgleichsprämie häufig das Nachsehen – in der Gastronomie etwa erhielten seinerzeit nur rund 11 Prozent der Beschäftigten die Prämie.
Für HR und Geschäftsführung bleibt die grundsätzliche Frage bestehen: Wie schafft ihr verlässliche, gleichbehandelte Wertschätzung – unabhängig von politischen Entscheidungen?
Wie funktioniert die Auszahlung für Arbeitgeber?
Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai 2026 abgelehnt – die folgende Beschreibung zeigt, wie die Entlastungsprämie funktioniert hätte, falls sie in Kraft getreten wäre:
- Die Zahlung hätte zusätzlich zum regulären Lohn erfolgen müssen – bestehende Gehaltsbestandteile, zugesagtes Weihnachtsgeld oder andere vertraglich vereinbarte Vergütungen wären nicht umwandelbar gewesen.
- Die Auszahlung wäre auf bis zu 1.000 Euro pro Person begrenzt gewesen.
- Sie hätte im Auszahlungszeitraum bis Ende 2026 erfolgen müssen, mit einer geplanten Verlängerung bis 30. Juni 2027.
- Die Prämie wäre steuer- und sozialabgabenfrei für Mitarbeitende gewesen; für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.
Ob ein neuer Anlauf unternommen wird und unter welchen Bedingungen, ist derzeit offen. HR sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten.
Krisenbonus strategisch nutzen: Auszahlung über die guudcard
Der Bundesrat hat die Entlastungsprämie vorerst gestoppt, die praktische Frage, wie ihr den Bonus auszahlt, stellt sich damit aktuell nicht. Doch unabhängig davon bleibt die Frage: Wie schafft ihr als Arbeitgeber echten, spürbaren Mehrwert für eure Mitarbeitenden?
Eine bewährte Möglichkeit: die guudcard. Das Guthaben wird direkt auf die Karte gebucht, Mitarbeitende können es flexibel einsetzen, für Einkäufe in der Region, Mobilität oder Firmenfitness. Gleichzeitig fördert die guudcard durch ihr Netzwerk nachhaltiger und regionaler Partner bewussten Konsum.
Der Vorteil für HR: kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, digitale Abwicklung und eine transparente Dokumentation der Auszahlung.
Und das Beste: Die guudcard funktioniert unabhängig von politischen Entscheidungen. Mit dem dauerhaften monatlichen Sachbezug von bis zu 50 Euro – steuer- und abgabenfrei, jeden Monat neu aufgeladen – sind das bis zu 600 Euro pro Jahr und Person, die als sichtbare, regelmäßige Wertschätzung ankommen. Verlässlich, nicht nur in Krisenzeiten.
Die guudcard als flexible Benefit-Karte für Zuwendungen
Die guudcard bündelt verschiedene Benefit-Budgets zentral in einer Lösung, schafft klare Strukturen für unterschiedliche Anwendungsfälle und sorgt durch übersichtliches Reporting für volle Transparenz im HR. Mitarbeitende nutzen ihr Guthaben einfach und flexibel über die App im Alltag.
Fazit: Krisenbonus 2026
- Der Bundesrat hat die Entlastungsprämie am 8. Mai 2026 abgelehnt – die steuerfreie Auszahlung von bis zu 1.000 Euro ist vorerst nicht möglich.
- Ob und wann ein neuer Anlauf unternommen wird, ist derzeit offen.
- Die Zahlung wäre ohnehin freiwillig gewesen – kein Arbeitgeber hätte die Prämie zahlen müssen.
- Wer seine Mitarbeitenden jetzt und dauerhaft entlasten will, ist auf verlässliche Alternativen angewiesen – unabhängig von politischen Entscheidungen.
- Der monatliche steuerfreie Sachbezug von bis zu 50 Euro über die guudcard ist genau das: bis zu 600 Euro pro Jahr und Person, jeden Monat neu aufgeladen, sofort nutzbar.
Wer langfristig wirksam Wertschätzung zeigen will, braucht kein Gesetz – sondern ein dauerhaftes Benefit-System.
FAQ: Häufige Fragen zum Krisenbonus 2026
Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf den Krisenbonus?
Nein. Die Entlastungsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
Wann kommt der Krisenbonus 2026?
Vorerst nicht. Die Bundesregierung hat die Prämie im April 2026 angekündigt, der Bundesrat hat dem Gesetz jedoch am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt. Ob ein neuer Anlauf unternommen wird, ist offen.
Kann der Krisenbonus auf bestehende Gehaltsbestandteile angerechnet werden?
Voraussichtlich nicht. Nach dem Muster der Inflationsausgleichsprämie muss die Zahlung zusätzlich zum regulären Lohn erfolgen.
Wie kann der Krisenbonus praktisch ausgezahlt werden?
Direkt auf das Gehaltskonto oder beispielsweise über eine Benefit-Karte wie die guudcard: Das Guthaben wird direkt aufgeladen, Mitarbeitende können es flexibel und nachhaltig einsetzen, ohne Mehraufwand für HR.
Was passiert nach dem Krisenbonus?
Der Bonus ist einmalig. Wer dauerhaft Wertschätzung zeigen will, kann den monatlichen steuerfreien Sachbezug nutzen, bis zu 50 Euro pro Monat und Person, ganzjährig steuer- und abgabenfrei.
Quellen und Stand
Stand: Mai 2026
Dieser Artikel basiert auf den aktuell geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (insbesondere Einkommensteuergesetz und Lohnsteuerrichtlinien) sowie gängiger Praxis in HR und Payroll.
Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen sind komplex und können sich ändern. Die konkrete Anwendung hängt vom Einzelfall ab. Klärt individuelle Fälle immer mit eurer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Ihr wollt mehr zum Krisenbonus 2026 wissen?
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.