Mitarbeitergutscheine einfach erklärt: Steuerfreie Benefits für Unternehmen und Mitarbeitende

von Susanna Mur

Inhalt:

Was sind Mitarbeitergutscheine?

Mitarbeitergutscheine sind steuerbegünstigte Zusatzleistungen, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeitenden unterstützen, motivieren oder für besondere Leistungen belohnen können. Sie zählen zu den beliebtesten Benefits in deutschen Unternehmen, da sie flexibel einsetzbar und für beide Seiten vorteilhaft sind.

Die häufigste Form ist der sogenannte Sachbezug: Bis zu 50 € pro Monat können steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden, sofern der Gutschein zweckgebunden ist – etwa für Essen, Mobilität oder Gesundheitsangebote. Auch Prämien oder Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind bis zu 60 € steuerfrei möglich.

Ein Mann und eine Frau sitzen sich gegenüber am Tisch.

Wie funktionieren moderne Mitarbeitergutscheine heute?

Lange Zeit waren Mitarbeitergutscheine mit viel Papierkram verbunden: Unternehmen mussten manuell Gutscheine bestellen, bestimmte Händler vorab festlegen oder physische Gutscheine austeilen. Für HR bedeutete das zusätzliche Verwaltung – für Mitarbeitende oft eingeschränkte Flexibilität. Am Ende führt das häufig zu Gutschein-Stapeln zu Hause oder in Apps und geringen Nutzungsraten.

Heute gibt es Anbieter, die die Ausgabe von Mitarbeitergutscheinen als Sachbezug deutlich vereinfachen. Insbesondere Prepaid-Karten erfreuen sich großer Beliebtheit, z.B. die guudcard. Auf diese können Arbeitgeber monatlich das steuerfreie Guthaben laden. Mitarbeitende können das Guthaben dann direkt im Alltag einsetzen - z. B. beim Mittagessen, im Supermarkt oder für das Deutschlandticket. Papierformulare, Anbieterbindung oder Auswahlstress gehören der Vergangenheit an. Gleichzeitig sind alle gesetzlichen Anforderungen automatisch erfüllt – inklusive steuerlicher Konformität.

Das Ergebnis: Weniger Aufwand für HR, mehr Freiheit für Mitarbeitende – und ein moderner Benefit, der im Alltag wirklich ankommt.

Sind Mitarbeitergutscheine steuerpflichtig?

Mitarbeitergutscheine können als steuerfreie Sachzuwendungen gewährt werden, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutscheine dürfen ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden – eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Zudem müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Im Rahmen des Sachbezugs gibt es zwei beliebte Modelle:

  • 50€ monatlicher Sachbezug: Arbeitgeber dürfen pro Mitarbeitendem bis zu 50 € brutto pro Monat zusätzlich zum Arbeitslohn als Gutschein gewähren.
  • Persönliche Anlässe: Zu besonderen persönlichen Ereignissen – z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Dienstjubiläum – dürfen zusätzlich bis zu 60 € steuerfrei gewährt werden. Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für allgemeine Anlässe wie Weihnachten oder Ostern.

📌 Hinweis: Grundlage dieser Regelungen sind § 8 Abs. 1 und Abs. 2 EStG sowie das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Sachbezügen.

Was ist bei Mitarbeitergutscheinen sonst noch zu beachten?

  • Zuflussprinzip: Der Gutschein gilt in dem Monat als zugeflossen, in dem Mitarbeitende wirtschaftlich darüber verfügen können. Der Moment der tatsächlichen Verwendung ist dabei unerheblich - Gutscheine können also auch angespart werden.
  • Kombinierbar: Der 50€-Sachbezug kann innerhalb eines Monats auch mit einem besonderen Anlass kombiniert werden. Erhält ein Mitarbeiter beispielsweise monatlich 50€ Guthaben, kann er in seinem Geburtstagsmonat 60€ zusätzlich erhalten.
  • Anforderungen nach ZAG: Damit Gutscheine als Sachbezüge gelten, müssen sie die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG, § 2 Abs. 1 Nr. 10) erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen auf bestimmte Händler oder Akzeptanzstellen beschränkt sein und ein begrenztes Sortiment abdecken. Universal-Gutscheine (z. B. für Amazon) gelten in der Regel nicht als steuerfrei.
  • Pauschalversteuerung: Wird die 50 €-Freigrenze überschritten, kann der gesamte Betrag pauschal mit 30 % versteuert werden (§ 37b EStG). Für Arbeitnehmende bleibt der Gutschein dann steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei – die Steuer übernimmt der Arbeitgeber.

Was sind beliebte Mitarbeitergutscheine?

Mitarbeitergutscheine können für unterschiedlichste Bereiche geschenkt werden und erfreuen sich daher auch großer Beliebtheit bei Arbeitgebern. Besonders eignen sich Gutscheine, die auf vielfältige Weise im Alltag eingesetzt werden können und Lebensbereiche abdecken, die für Beschäftigte relevant sind. Daher sind Gutscheine aus folgenden Kategorien weit verbreitet:

  • 🥗 Essen & Trinken: Restaurants, Cafés oder Bäckereien

  • 🚉 Mobilität: ÖPNV, Fahrradservices

  • 🛍️ Einkaufen: Lebensmitteleinzelhandel, lokale Märkte

  • 🧘 Gesundheit & Fitness: Fitnessstudios, Yoga, Wellness

Digitale Gutscheinsysteme haben dabei klassische Papiergutscheine längst abgelöst. Insbesondere Prepaid-Karten sind wie bereits erwähnt sehr flexibel: Damit muss nicht schon vor dem Kauf des Gutscheins entschieden werden, wofür er eingesetzt werden soll. Moderne Lösungen wie guudcard ermöglichen es Mitarbeitenden, ihr Guthaben flexibel dort einzusetzen, wo es am besten zu ihrem Lebensstil passt – ohne Vorauswahl eines festen Partners.

Besonders geschätzt wird auch die Möglichkeit, das monatliche Guthaben zu sammeln und später für größere Anschaffungen zu verwenden. So lassen sich Mitarbeitergutscheine individuell und bedarfsorientiert einsetzen – ganz ohne bürokratischen Aufwand.

Was sind Vorteile von Mitarbeitergutscheinen für Unternehmen und Mitarbeitende?

Mitarbeitergutscheine sind zurecht beliebte Instrumente für die Mitarbeiterbindung - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende:

Vorteile für Unternehmen:

  • Wertschätzung zeigen und Retention erhöhen
  • Keine Lohnnebenkosten auf den Sachbezugswert
  • Minimaler Aufwand durch digitale Abwicklung und Reporting (bei digitalen Lösungen)

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Monatlich spürbar mehr Netto ohne Steuerabzug
  • Flexible Einsatzmöglichkeiten, keine Einschränkungen auf einzelne Kategorien (bei Prepaid-Karten)
  • Guthaben kann angespart und so noch flexibler eingesetzt werden

Wie wähle ich den richtigen Anbieter für Mitarbeitergutscheine aus?

Bei der Auswahl eines passenden Anbieters für Mitarbeitergutscheine sollten Unternehmen auf mehrere Kriterien achten – insbesondere auf den Grad der Digitalisierung, den Verwaltungsaufwand und die steuerliche Konformität.

Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Anbietern unterscheiden:

  • Papierbasierte Gutscheine: Diese klassischen Modelle erfordern das manuelle Bestellen, Verteilen und Einlösen von Papiergutscheinen. Sie sind oft an bestimmte Händler gebunden, verursachen hohen Verwaltungsaufwand und bieten nur eingeschränkte Flexibilität für Mitarbeitende.
  • Digitale Gutscheine: Diese Lösungen funktionieren meist über eine Plattform, auf der Mitarbeitende digitale Gutscheine auswählen oder herunterladen können. Sie sind weniger aufwändig in der Abwicklung, aber oft auf einzelne Partner beschränkt. Zudem müssen Mitarbeitende vor Erhalt des Gutscheines bestimmen, bei welchem Anbieter sie ihn einlösen wollen, was die Flexibilität einschränkt.
  • Prepaid-Karten: Diese modernen Systeme bieten maximale Flexibilität, um den Mitarbeitergutscheine zu gewähren. Arbeitgebende laden jeden Monat ein steuerfreies Guthaben auf eine wiederverwendbare Karte oder App, die Mitarbeitenden in einer Vielzahl von Bereichen einsetzen können. Der Vorteil: keine feste Händlerbindung, digitale Experience, geringe Administration.

Best Practice: Die guudcard als flexible Lösung für Mitarbeitergutscheine

Die guudcard ist eine digitale Prepaid-Karte, die Mitarbeiter Gutscheine einfach, effizient und flexibel nutzbar macht. Mitarbeiter:innen können flexibel wählen, ob sie ihr steuerfreies Guthaben für den Einkauf in der Region, nachhaltige Mobilität oder Sport nutzen. Sie ersetzt klassische Papiergutscheine und vereinfacht das Handling für HR – bei gleichzeitig hoher Akzeptanz und Begeisterung auf Mitarbeitendenseite.

guudcard: Die flexible und nachhaltige Sachbezugskarte

50 € Sachbezug: 100 % steuer- und sozialabgabenfrei
1 Karte, 3 Optionen: Einkauf in der Region, Mobilität & Sport
Digital & analog: Ganz wie eure Mitarbeitenden es bevorzugen
Einfach in der Verwaltung über das guud Portal

Fazit: Mitarbeitergutscheine lohnen sich

Ob für kleine Teams oder große Unternehmen – Mitarbeitergutscheine bieten eine einfache, steuerlich attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende finanziell zu entlasten und Wertschätzung zu zeigen.

Mit digitalen Lösungen wie der guudcard wird der Sachbezug zum echten Benefit-Erlebnis – flexibel, nachhaltig und rechtskonform.

Häufige Fragen zu Mitarbeitergutscheinen (FAQ)

Wie viel darf ein Mitarbeitergutschein monatlich wert sein, damit er steuerfrei bleibt?

Bis zu 50 € pro Monat können als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, wenn der Gutschein zweckgebunden für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und zusätzlich zum Gehalt erfolgt.

Was passiert, wenn die Freigrenze überschritten wird?

Wird die 50 €-Grenze überschritten, kann der gesamte Betrag pauschal mit 30 % nach § 37b EStG versteuert werden. So bleibt der Mitarbeitergutschein für Arbeitnehmende steuerfrei.

Welche Anlässe gelten für die steuerfreie 60 €-Grenze?

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Dienstjubiläum dürfen zusätzlich bis zu 60 € steuerfrei als Aufmerksamkeit gewährt werden. Weihnachten oder Ostern zählen nicht dazu.

Kann das Guthaben auf Mitarbeitergutscheinen angespart werden?

Ja. Die Freigrenze von 50 € gilt pro Monat und darf nicht überschritten oder übertragen werden. Mitarbeitende dürfen aber angesammeltes Guthaben später gesammelt ausgeben.

Darf ein Mitarbeitergutschein auch bar ausgezahlt werden?

Nein. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nur zweckgebundene Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt.

Welche Anbieter sind für Mitarbeitergutscheine geeignet?

Geeignet sind Anbieter, die die Vorgaben aus EStG und ZAG erfüllen – etwa durch begrenzte Akzeptanzstellen und Sortiment. Digitale Prepaid-Lösungen wie die guudcard erfüllen diese Anforderungen automatisch.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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