Mobilitätsbudget für Mitarbeiter 2025
von Susanna Mur
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Flexibilität für Arbeitgeberattraktivität immer wichtiger werden, bietet das Mobilitätsbudget in 2025 eine hervorragende Lösung für Unternehmen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Damit können Arbeitgeber die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel fördern, finanzielle Unterstützung für verschiedene Mobilitätsformen bieten und so ihre Attraktivität steigern. In diesem Artikel erklären wir, was ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist, wie es genutzt werden kann und welche zahlreichen Vorteile es bietet.
Was ist das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter?
Ein Mobilitätsbudget ist eine finanzielle Zuwendung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen, um deren Mobilitätsbedürfnisse zu decken. Im Gegensatz zum klassischen Dienstwagen oder dem umweltfreundlichen Jobticket kann diese Zuwendung für verschiedene Verkehrsmittel verwendet werden, sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Fahrten. Das Mobilitätsbudget ermöglicht es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, vom Arbeitgeber finanziert klimafreundliche Mobilitätsformen wie öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing-Angebote oder Fahrrad-Abos zu nutzen. Welche Verkehrsmittel darunter fallen sowie die Höhe des Mobilitätsbudgets legt das Unternehmen fest. Bisher ist das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter noch nicht sehr weit verbreitet, doch die Bekanntheit und Beliebtheit nimmt vor allem dank seiner Flexibilität zu.
Nutzungsmöglichkeiten des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter
Ein Mobilitätsbudget lässt sich flexibel und individuell einsetzen – ganz nach den Bedürfnissen der Mitarbeitenden. Ob tägliches Pendeln, Geschäftsreisen oder Freizeitmobilität: Statt auf ein einzelnes Verkehrsmittel festgelegt zu sein, können Mitarbeitende frei wählen – zum Beispiel zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing, Fahrrad-Leasing, E-Scootern oder Mitfahrgelegenheiten. Besonders beliebt sind auch Monatskarten für Bus und Bahn oder die Nutzung des Deutschlandtickets.
Moderne Mobilitätsbudgets fördern nicht nur nachhaltige Verkehrsmittel, sondern ermöglichen auch hybride Lösungen – etwa den Mix aus ÖPNV und Fahrrad. Nutzungsmöglichkeiten können zum Beispiel sein:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Monats- oder Jahrestickets für Bus und Bahn, sowie das Deutschlandticket
- Carsharing: Nutzung von Carsharing-Diensten für kurze oder längere Fahrten
- Bikesharing: Kurzstreckenmobilität in urbanen Gebieten
- Fahrrad-Abos: Leasing von Fahrrädern oder E-Bikes
- Fernzüge und Fernbusse: Für längere Reisen innerhalb des Landes
- E-Laden: Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen
- Multimodale Angebote: Kombination verschiedener Verkehrsmittel für eine optimale Mobilität
Übersicht: Optionen zur Umsetzung eines Mobilitätsbudgets
Option | Beschreibung | Steuerfrei möglich | Flexibilität für Mitarbeitende |
---|---|---|---|
ÖPNV-Monatskarte / Deutschlandticket | Arbeitgeber übernimmt Kosten für ÖPNV oder stellt das Ticket zur Verfügung | ✅ Ja, nach §3 Nr. 15 EStG | ❌ Eher gering (gebunden an ÖPNV) |
Jobrad / Fahrrad-Leasing | Leasingvertrag über Arbeitgeber, private und dienstliche Nutzung möglich | ✅ Ja, mit Gehaltsumwandlung | ❌ Mittel (nur Fahrrad) |
Kilometerpauschale | Erstattung für Privat-PKW-Fahrten, z. B. bei Geschäftsreisen | ❌ Nein (steuerpflichtig) | ✅ Hoch (eigener PKW) |
Mobilitätsbudget über App oder Karte (z. B. guudcard) | Mitarbeitende nutzen ein monatliches Budget flexibel für ÖPNV, Sharing etc. | ✅ Ja, als Sachbezug | ✅ Sehr hoch (vielfältig nutzbar) |
Fahrtkostenzuschuss | Pauschaler Zuschuss zu Pendelkosten, meist fix an ÖPNV oder Arbeitsweg gebunden | ✅ Teilweise möglich | ❌ Eher gering (wenig flexibel) |
Tankgutschein | Monatlicher Betrag für das Tanken | ✅ Ja, als Sachbezug | ❌ Gering (nur für Autofahrende) |
So setzt ihr ein Mobilitätsbudget um – Schritt für Schritt
Ein Mobilitätsbudget lässt sich unkompliziert und effizient in den Unternehmensalltag integrieren. Der Ablauf in der Praxis sieht meist wie folgt aus:
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Budget festlegen: Das Unternehmen definiert, wie hoch das monatliche Mobilitätsbudget pro Mitarbeitenden sein soll – zum Beispiel 50 € steuerfrei im Rahmen des Sachbezugs.
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Nutzungsrahmen bestimmen: Der Arbeitgeber entscheidet, für welche Mobilitätsformen das Budget eingesetzt werden kann – etwa ausschließlich für nachhaltige Verkehrsmittel oder für eine breite Auswahl (ÖPNV, Fahrrad, Sharing-Angebote, etc.).
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Bereitstellung via App oder Karte: Mitarbeitende erhalten Zugang zu einer digitalen Lösung – zum Beispiel einer App oder einer physischen Karte – über die sie ihre Mobilität selbstständig auswählen und bezahlen können.
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Nutzung & Abrechnung: Fahrten und Buchungen werden direkt über das zur Verfügung gestellte Budget abgerechnet. Die Abwicklung erfolgt automatisiert, ohne dass Mitarbeitende Belege einreichen müssen.
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Restguthaben verwalten: Nicht genutztes Budget kann – je nach Anbieter und Konfiguration – in den Folgemonat übertragen oder am Monatsende zurückgesetzt werden.
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Automatisierte Steuer- und Anbieterverwaltung: Die technische Abwicklung, inklusive steuerlicher Optimierung und Reporting, übernimmt der Mobilitätsanbieter vollständig.
Warum ist das Mobilitätsbudget nachhaltig?
Tankgutscheine und klassische Dienstwagenmodelle sind nicht mehr ganz in Mode – sie passen für viele nicht zu den Mobilitätsgewohnheiten noch zu den Nachhaltigkeitswerten vieler Unternehmen. Ein Mobilitätsbudget bietet hier eine zukunftsfähige Alternative: Es fördert nicht nur umweltfreundliche Fortbewegungsmittel wie ÖPNV, Fahrrad, E-Scooter oder Carsharing, sondern ermöglicht Mitarbeitenden auch maximale Flexibilität – abgestimmt auf ihren individuellen Alltag.
Statt starrer Lösungen können Mitarbeitende selbst entscheiden, wie sie ihr Budget einsetzen – sei es für den Arbeitsweg, Dienstreisen oder private Fahrten. Ob multimodale Pendelstrecken, spontane E-Scooter-Fahrten oder regelmäßige Bahnreisen: Ein Mobilitätsbudget erlaubt nachhaltige Mobilität ohne Kompromisse.
Durch die Einführung eines nachhaltigen Mobilitätsbudgets können Unternehmen somit aktiv zur Reduktion von Treibhausgasen und dem Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele beitragen. Dies ist auch im Kontext der steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte von Vorteil: Mitarbeitendenmobilität stellt einen erheblichen Faktor in der CO2-Bilanz von Unternehmen dar.

Wer statt Auto täglich 10 km Rad fährt, spart ca. 500 kg CO₂ pro Jahr.
Die guudcard Mobility: Das nachhaltige und flexible Mobilitätsbudget für Mitarbeiter
Eine hervorragende Möglichkeit zur Auszahlung des Mobilitätsbudgets ist die guudcard Mobility. Die Prepaid-Karte ermöglicht es Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ihr Mobilitätsbudget flexibel und unkompliziert für die präferierten Verkehrsmittel zu nutzen. Die guudcard Mobility kann für verschiedene, geprüft nachhaltige Mobilitätsoptionen eingesetzt werden, wie beispielsweise ÖPNV, Carsharing, Fahrradleasing und Fernzugtickets. Somit bietet sie eine optimale Lösung für die vielfältigen Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und gleichzeitig einen wichtigen Bestandteil für die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen. Mit der guudcard Mobility kann das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter sowohl als steuerfreier Zuschuss im Rahmen des 50 Euro Sachbezugs als auch als pauschalversteuerte Sachzuwendungen im Rahmen von bis zu 10.000 Euro im Jahr nach § 37b Abs. 2 EStG ausgezahlt werden.
💡guud to know: Mit der guudcard lässt sich nicht nur ein Mobilitätsbudget abbilden – auch Einkauf in der Region oder sportliche Aktivitäten können steuerfrei unterstützt werden. So entsteht ein flexibles Benefit-System, das wirklich zum Leben eurer Mitarbeitenden passt.
Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es beim Mobilitätsbudget?
Die Auszahlung des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter kann auf verschiedene Weise erfolgen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden:
- Eine der gängigsten Methoden ist die Bereitstellung im Rahmen des 50 Euro Sachbezugs mit einer Prepaid-Karte wie der guudcard mobility, die für verschiedene Mobilitätsdienste genutzt werden kann.
- Alternativ können Arbeitgeber auch direkte Zuschüsse für bestimmte Verkehrsmittel gewähren oder die Kosten für Abonnements und Tickets übernehmen.
Es gibt verschiedene steuerliche Regelungen bezüglich des Mobilitätsbudgets. Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter kann zum Beispiel als Gehaltszusatz im Rahmen des 50 Euro Sachbezugs steuerfrei gewährt werden. Auch Arbeitgeberzuschüsse für den ÖPNV sind steuerfrei. Zusätzlich steht die Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG zur Verfügung, im Rahmen derer Arbeitgeber Sachleistungen von bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in mit 30% pauschalversteuert zur Verfügung stellen können. Wird das Mobilitätsbudget allerdings über eine Gehaltsumwandlung bereit gestellt, müssen Mitarbeiter den geldwerten Vorteil regulär versteuern. Die steuerliche Behandlung des Mobilitätsbudgets kann je nach Einzelfall variieren, eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater wird daher empfohlen.
Vorteile des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter
Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Flexibilität: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können je nach Bedarf und Präferenz zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wählen.
- Kosteneinsparungen: Durch die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers können Mobilitätskosten reduziert werden.
- Umweltfreundlichkeit: Förderung der Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel.
- Komfort: Erleichterung des täglichen Pendelns durch flexible Mobilitätsoptionen.
Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
- Attraktivität als Arbeitgeber: Durch die Flexibilität und den Fokus auf Nachhaltigkeit kann ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter als attraktiver Benefit wahrgenommen werden, der die Mitarbeiterbindung und Employer Branding stärkt.
- Nachhaltigkeit: Förderung einer umweltfreundlichen Unternehmenskultur und positive Auswirkung auf die CO2-Bilanz des Unternehmens
- Kosteneffizienz: Geringere Kosten im Vergleich zur Bereitstellung von Dienstwagen
- Flexibilität bei der Umsetzung: Möglichkeit der Anpassung des Mobilitätsbudgets an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Fazit
Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter ist eine zukunftsweisende Lösung, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zahlreiche Vorteile bietet. Es fördert die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel und reduziert so den C02-Fußabdruck von Unternehmen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Dabei bringt es nur wenig bürokratischen Aufwand mit sich und stärkt gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber. Die guudcard mobility stellt dabei eine ideale Maßnahme zur Auszahlung des Budgets dar.
Häufig gestellte Fragen: Mobilitätsbudget für Mitarbeiter
Das Mobilitätsbudget ist eine moderne und nachhaltige Alternative zum klassischen Pendeln mit dem Auto oder dem Dienstwagen. Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden dafür einen monatlichen Betrag zur Verfügung, den sie flexibel für ihren Arbeitsweg nutzen können – ob mit dem ÖPNV, dem Fahrrad oder Sharing-Angeboten.
Arbeitgeber können die Höhe des Mobilitätsbudgets individuell festlegen – gesetzliche Mindestbeträge gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem die Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Wird das Mobilitätsbudget im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs gewährt, stehen dafür monatlich bis zu 50 Euro zur Verfügung.
Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den sie flexibel für verschiedene Mobilitätsangebote nutzen können. Dazu gehören z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, E-Scooter, Fahrräder oder Fernzüge. Das Mobilitätsbudget kann beispielsweise über eine Prepaid-Karte wie die guudcard mobility gewährt werden.
Das Mobilitätsbudget kann z. B. im Rahmen des steuerfreien 50 €-Sachbezugs per Prepaid-Karte gewährt werden. Alternativ sind auch steuerfreie Zuschüsse für ÖPNV-Tickets möglich. Für höhere Beträge ist eine pauschale Versteuerung mit 30 % (§ 37b EStG) oder eine reguläre Versteuerung bei Gehaltsumwandlung nötig. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab – eine steuerliche Beratung wird empfohlen.
Arbeitgeber können das Mobilitätsbudget als steuerfreies Gehaltsextra im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs gewähren. Beträge darüber hinaus lassen sich bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in mit 30 % pauschal versteuern (§ 37b EStG).
Wird das Mobilitätsbudget als Gehaltsextra über eine zweckgebundene Sachbezugskarte gewährt, handelt es sich um einen Sachbezug – vorausgesetzt, es ist kein Bargeldabruf möglich. In diesem Fall kann der Sachbezug bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei genutzt werden. Bei der Nutzung für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder greift zusätzlich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG.