Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter 2025
von guud GmbH
Als Wertschätzung für getane Arbeit, zum Geburtstag oder als kleine Aufmerksamkeit zwischendurch: Die Anlässe, zu denen Unternehmen ihre Beschäftigten beschenken, sind vielfältig. Genauso vielfältig sind aber auch die gesetzlichen Vorgaben, die es dabei zu beachten gilt. Insbesondere, wenn Geschenke an die Mitarbeiter:innen steuerfrei sein sollen. Was ihr bei steuerfreien Geschenken beachten müsst, welche Rolle Sachbezug dabei spielt und warum es sich lohnen kann, auf nachhaltige Geschenke zu setzen, zeigen wir euch in diesem Artikel.
Das Wichtigste direkt auf einen Blick
- Kein Bargeld: Geldgeschenke sind steuerpflichtig – nur Sachleistungen bleiben steuerfrei.
- Sachbezug nutzen: Arbeitgeber können bis zu 50 € pro Monat als steuerfreien Sachbezug gewähren (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Dieser darf nur zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Anlassbezogene Geschenke: Zusätzlich können Unternehmen bis zu 60 € pro persönlichen Anlass steuerfrei schenken – z. B. zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Dienstjubiläen. Pro Jahr sind bis zu drei steuerfreie Anlässe pro Mitarbeiter:in möglich.
- Freigrenze beachten: Wird die Grenze von 50 € monatlich oder 60 € pro Anlass überschritten, entfällt die Steuerfreiheit für den gesamten Betrag – die Zuwendung muss dann regulär versteuert werden.
Alle Details findest du in diesem Artikel.
Steuerfreie Geschenke: Warum Geldbeträge keine Option sind
Wollen Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen etwas Gutes tun, sind häufig Geldgeschenke das erste Mittel der Wahl. Aber hier ist Vorsicht geboten. Bei Geldleistungen des Unternehmens an seine Mitarbeiter:innen müssen regulär versteuert werden. Es gibt jedoch einen Weg, wie ihr euren Mitarbeiter:innen eine kleine Freude bereiten könnt – und dabei auch noch Lohnsteuern und Sozialabgaben spart.
Steuerfreiheit durch Sachbezug
Statt auf Geldbeträge zu setzen, sollten Arbeitgeber einen anderen Weg einschlagen. Das Zauberwort für steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen heißt nämlich Sachbezug. Doch was bedeutet der Begriff eigentlich? Unter Sachbezug versteht man im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG diejenigen Sachleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren können. Hier ein paar Beispiele:
- Jobtickets
- Verpflegungskosten, z.B. Essensgutscheine
- Sportmitgliedschaften
- Sachgeschenke
- Sachbezugskarten oder Gutscheine
Besonders große Flexibilität bieten Sachbezugskarten und Geschenkgutscheine. Hier können die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen selbst entscheiden, wofür sie ihr Guthaben einlösen möchten. Bei einer Sachbezugskarte handelt es sich um eine Prepaid-Debitkarte, die von dem Arbeitgeber monatlich mit Geld aufgeladen wird und mit der an ausgewählten Akzeptanzstellen bezahlt werden kann. Mit dieser Option für steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen: Die Voraussetzungen
Damit die monatlichen Sachzuwendungen an die Mitarbeiter:innen steuer- und abgabenfrei bleiben, sind folgende Kriterien zu beachten:
- Zusätzlichkeit: Wenn ihr den Sachbezug als steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen nutzen wollt, muss dieser zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Es ist nicht erlaubt, das Gehalt in steuerfreie Sachleistungen umzuwandeln, dadurch geht der Steuervorteil verloren.
- Freigrenze: Bis zu 50 Euro im Monat können Arbeitgeber jedem ihrer Mitarbeiter:innen als steuerfreien Sachbezug gewähren (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Dabei werden alle Sachzuwendungen eines Monats zusammengerechnet. Pro Jahr sind hier Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 600 Euro möglich.
Achtung: Überschreitet ihr die Freigrenze, muss der komplette Betrag versteuert werden.
- Keine Barauszahlung: Damit Geschenke an die Mitarbeiter:innen sich vom regulären Gehalt abgrenzen und so steuerfrei bleiben, dürfen Sachbezüge nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden. Das gilt auch für die Auszahlung von Restbeträgen. Darüber hinaus muss eine Sachbezugskarte in ihrer Verwendung eingeschränkt sein. Mehr dazu findet ihr unter Punkt 4.
- Sonderregelung für Gutscheine und Sachbezugskarten: Um Gutscheine oder Sachbezugskarten als steuerfreie Mitarbeitergeschenke geltend zu machen, dürfen mit diesen ausschließlich Waren oder Dienstleistungen erworben werden. Damit erfolgt eine klare Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistungen. Voraussetzung ist, dass eines der folgenden Kriterien des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) erfüllt wird.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk: Der Gutschein bzw. die Sachbezugskarte muss entweder regional oder auf einzelne Geschäfte des Einzelhandels bzw. Einzelhandelsketten begrenzt sein. Eingelöst werden können sie beim Gutscheinaussteller selbst oder an ausgewählten Akzeptanzstellen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette: Der Gutschein oder die Sachbezugskarte darf nur für eine Produktkategorie gültig sein. Das können z. B. Bücher- oder Essensgutscheine sein.
- Zuflussprinzip: Steuerfreie Sachbezüge in Form von Geschenken müssen vom Arbeitgeber monatlich gewährt werden. Das bedeutet nicht, dass jeden Monat ein Sachbezug gewährt werden muss, sondern dass eine einmalige Sammelüberweisung am Jahresende nicht zulässig ist. Wird dies nicht beachtet, geht der Steuervorteil verloren und die Arbeitnehmer:innen müssen den gesamten Betrag als steuerpflichtiges Einkommen versteuern.
guudnews: Wird bei Sachbezugskarten wie der guudcard der monatliche Betrag nicht voll ausgeschöpft, können Mitarbeiter:innen das Guthaben auch ansparen. Das Kartenguthaben muss also nicht im selben Monat ausgegeben werden, in dem das Geld auf die Karte geladen wurde.
Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen zu persönlichen Anlässen
Auch bei besonderen Anlässen habt ihr als Arbeitgeber die Möglichkeit, euren Mitarbeiter:innen mit einem kleinen Geschenk eine Freude zu bereiten – und dabei trotzdem steuerfrei zu bleiben. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen persönlichen Anlass handelt. Dieser kann sowohl privater als auch betrieblicher Natur sein. Hier ein paar Beispiele:
- private Anlässe: Geburtstag, Trauung, Geburt des Kindes
- betriebliche Anlässe: Dienstjubiläum, Beförderung, Begrüßung oder Verabschiedung von einem:einer Mitarbeiter:in.
Wichtig: Besondere Ereignisse, die nicht einen bestimmten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin konkret betreffen, wie zum Beispiel Firmenjubiläen oder Weihnachten, gelten nicht als persönliche Anlässe.
60 Euro steuerfrei im Monat
Anlassbezogene Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter:innen werden unter dem Begriff Aufmerksamkeiten zusammengefasst. Damit diese Art der Geschenke steuerfrei bleiben, gelten dieselben Regeln wie bei Sachzuwendungen: Es darf kein Bargeld verschenkt werden und überschreitet der Wert des Geschenks den Freibetrag, fällt der Steuervorteil weg. Einziger Unterschied: Bei anlassbezogenen Geschenken erhöht sich gemäß R.19.6, Abs. 1 LStR der Freibetrag auf 60 Euro pro Anlass. Fallen innerhalb eines Monats mehrere Anlässe zusammen, wie zum Beispiel Geburtstag und Hochzeit, könnt ihr eure Mitarbeiter:innen beide Male mit einem kleinen Geschenk überraschen. Aber: Die Anzahl der Aufmerksamkeiten, die ihr als steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen nutzen könnt, ist auf insgesamt drei pro Jahr beschränkt.
Gut zu wissen: Beide Freigrenzen sind unabhängig voneinander. Das bedeutet: Auch wenn ihr bereits den monatlichen steuerfreien Sachbezug von 50 € nutzt, könnt ihr euren Mitarbeiter:innen zu besonderen Anlässen trotz allem noch bis zu dreimal im Jahr ein Geschenk im Wert von je 60 € machen – ohne dafür Steuern zu zahlen.
Nachhaltige Mitarbeitergeschenke: Die Vorteile
Doch Sachbezug ist nicht gleich Sachbezug. Wenn ihr euren Mitarbeiter:innen eine Freude machen wollt, ist es natürlich besonders wichtig, das diese auch ankommt. Und was bietet sich da mehr an als ein Geschenk, dass nicht nur die Werte der Mitarbeiter:innen und eure Unternehmenswerte widerspiegelt, sondern auch ganz nebenbei die Attraktivität eures Unternehmens für neue Talente erhöht. Wie das geht? Mit nachhaltigen Geschenken.
Nachhaltigkeit als wichtiger Faktor auf dem Arbeitsmarkt
Denn das Thema Nachhaltigkeit wird bei der Wahl des Arbeitsplatzes immer relevanter. 71% der Beschäftigten gaben in einer Umfrage des ESG-Trendreports 2022 an, dass sie umweltfreundliche Unternehmen als der attraktivere Arbeitgeber betrachten. Sich als nachhaltiger Arbeitgeber zu präsentieren, erweist sich aber nicht nur im Recruiting als Wettbewerbsvorteil.
der Beschäftigten finden, dass umweltfreundliche Unternehmen die attraktiveren Arbeitgeber sind.
Quelle: ESG-Trendreport 2022
Auch bei der Motivation und Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen zahlt es sich aus, sich beim Thema Nachhaltigkeit klar zu positionieren. So haben 47% der Beschäftigten bereits einmal aufgrund von fehlendem Purpose, also der fehlenden Sinnstiftung im Sinne der eigenen Nachhaltigkeitswerte, gekündigt.
Wer also langfristig mit glücklichen Mitarbeiter:innen zusammenarbeiten möchte, sollte Nachhaltigkeit auch im (Unternehmens-)alltag leben. Ein guter Anfang sind dabei nachhaltige Geschenke an die Mitarbeiter:innen. Nicht nur, dass ihr eure Beschäftigten finanziell unterstützt und dadurch die Arbeitsmotivation steigert, sondern auch die Tatsache, dass ihr Nachhaltigkeit als Unternehmenswert definiert, wirkt sich positiv auf die Mitarbeiterbindung aus.
Mit Benefits von guud Mitarbeiter:innen nachhaltig glücklich machen
Ihr sucht nach Geschenken, die nicht nur nachhaltig sind, sondern mit denen ihr viele eurer Mitarbeiter:innen ansprecht? Dann sind die guudcard und der guudschein genau das Richtige für euch.
Nachhaltig & flexibel: guudcard für Einkauf, Mobilität & Sport

Die guudcard ist eine Sachbezugskarte, mit der Mitarbeiter:innen maximal flexibel sind: Von Biomärkten über Fahrradläden oder Fair Fashion Stores bis hin zum Deutschlandticket oder Sport & Wellness über Urban Sports Club ergeben sich zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Mit der guudcard können Unternehmen ganz einfach ein Mitarbeiterbenefit einführen und ihr Team bei einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil unterstützen. Und nebenbei erzielen sie über den Arbeitsplatz hinaus eine positive Wirkung in der Region.
Nachhaltiges und flexibles Geschenk: der guudschein

Und zu persönlichen Anlässen: der guudschein. Bei diesem Geschenk können die Mitarbeiter:innen selbst entscheiden, wofür sie den Gutscheinwert ausgeben möchten. Dabei können sie unter verschiedensten nachhaltigen Onlineshops wählen. Egal ob Fair-Fashion von glore, biologische Shampoos und Seifen von Less Waste Club oder Ökostrom von Polarstern; den Wünschen von euren Mitarbeiter:innen sind keine Grenzen gesetzt. Alle teilnehmenden Shops findet ihr hier. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Kartenguthaben zu spenden und so sozialen oder ökologischen Projekten wie zum Beispiel der Tafel zukommen zu lassen.
Wenn ihr den guudschein als steuerfreien Sachbezug nutzen möchtet, empfehlen wir euch, Rücksprache mit eurer:m Steuerberater:in zu halten und gegebenenfalls eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.
Vorteile von guudcard und guudschein
- Individuelle Geschenke: Ein passendes Geschenk zu finden, ist meist gar nicht so einfach und die falsche Wahl kann schnell für Verstimmungen sorgen. Warum also ein Risiko eingehen? Mit der guudcard oder dem guudschein haben Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, aus einer Vielzahl an Onlineshops und dem lokalen Einzelhandel zu wählen, um das Produkt oder Erlebnis zu erwerben, das sie sich wirklich wünschen.
- Nachhaltigen Konsum fördern: Mit der vielfältig einsetzbaren guudcard und dem guudschein ermöglicht ihr euren Mitarbeiter:innen, nachhaltigen Konsum in ihren Alltag zu integrieren und dabei ihre eigenen Werte leben zu können. Indem man sich als Arbeitgeber für seine Mitarbeiter:innen engagiert, bringt ihr eure Wertschätzung gegenüber euren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck.
- Positionierung als nachhaltiger Arbeitgeber: Da die guudcard und der guudschein ausschließlich für nachhaltigen Konsum einlösbar sind, zeigt ihr damit euren Mitarbeiter:innen, dass euch als Unternehmen nicht nur das Wohl des Planeten am Herzen liegt. Diese Weitsicht sowie die klare Positionierung zum Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit zahlen sich auch auf dem Arbeitsmarkt aus.
Fazit
Für Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter:innen zu beschenken und dabei trotzdem Steuern und Abgaben zu sparen. Eine einfache und individuelle Lösung stellen Sachbezugskarten und Gutscheine dar, wie die guudcard oder der guudschein. Mit diesen steuerfreien Geschenken für Mitarbeiter:innen fördert ihr nicht nur nachhaltigen Konsum, sondern positioniert euch als attraktives und zukunftsorientiertes Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen: Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen
Präsente sind steuerfrei, wenn sie als Sachbezug bis 50 € monatlich oder als Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen bis 60 € gewährt werden. Bargeld ist nicht steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern an.
Für Sachbezüge gilt eine monatliche Freigrenze von 50 €. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten können zusätzliche Aufmerksamkeiten bis zu 60 € pro Anlass steuerfrei gewährt werden.
Ja, Ostergeschenke an Mitarbeiter können steuerfrei sein – wenn sie als Sachbezug gewährt werden und den Freibetrag von 50 € pro Monat nicht überschreiten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wichtig: Ostern gilt nicht als persönlicher Anlass, daher greift hier nicht die 60 €-Freigrenze für Aufmerksamkeiten.
Weihnachtsgeschenke gelten nicht als persönliche Anlässe im Sinne der Steuerfreiheit für Aufmerksamkeiten bis 60 €. Allerdings können Arbeitgeber:innen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern, Zuwendungen bis zu 110 € pro Veranstaltung steuerfrei gewähren (Bis zu zwei steuerfreie Betriebsveranstaltungen pro Jahr möglich).
Ja, Geburtstagsgeschenke gelten als Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen und sind bis zu einem Wert von 60 € steuerfrei. Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Wert steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Geldgeschenke sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind hingegen Sachzuwendungen bis zu 50 € monatlich oder Aufmerksamkeiten bis zu 60 € bei persönlichen Anlässen.
Bei Geschenken, die den Wert von 60 € überschreiten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber ist möglich.
Ja, Mitarbeiterpräsente sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:
- Sachbezüge: Bis zu 50 € monatlich.
- Aufmerksamkeiten: Bis zu 60 € pro persönlichem Anlass.
Ihr findet Benefits und Geschenke für euer Team spannend?
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!