Steuerfreier Sachbezug mit einer Sachbezugskarte – so einfach funktioniert es

Ihr wollt euren Mitarbeitenden etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen? Dann ist die Sachbezugskarte für Mitarbeiter:innen die richtige Lösung. Bis zu 780 Euro pro Jahr könnt ihr euren Mitarbeiter:innen mittels einer Sachbezugskarte steuerfrei zur Verfügung stellen. Wie genau das funktioniert, was ihr steuerlich beachten müsst und wie wir euch dabei unterstützen, erklären wir in diesem Artikel.

Außerdem ein Thema: unsere nachhaltige Sachbezugskarte, die wie eine Prepaid-Kreditkarte funktioniert und von allen nachhaltigen Shops und Gastronomiebetrieben in der Region akzeptiert wird, die auch die Mastercard akzeptieren. Nicht nur den Mitarbeitenden, sondern ebenso der Umwelt etwas Gutes tun: Die guudcard macht‘s möglich.

Was versteht man unter einem Sachbezug?

Ein Sachbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes umfasst alle Sachleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt gewähren können.

Was gilt steuerrechtlich für den Sachbezug?

Steuerrechtlich stellt der Sachbezug einen sogenannten geldwerten Vorteil gemäß §8 Abs. 1 EStG dar. Das bedeutet konkret: eine Sachleistung, die Arbeitnehmende zusätzlich zum Gehalt erhalten.

Der Vorteil ergibt sich in diesem Sinne aus der zusätzlichen Leistung, die die Mitarbeitenden erhalten. Der Betrag des geldwerten Vorteils entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmende aufbringen müsste, um sich die Sachleistung selbst zu finanzieren. Damit stellt der Sachbezug eine Einnahme dar und ist demnach steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Aber es gibt guud news: Die Steuer- und Sozialversicherungspflicht gilt nicht immer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sachbezug für Mitarbeiter:innen auch steuerfrei gewährt werden. Dafür müssen nur einige Aspekte beachtet werden.

Steuerfreier Sachbezug: Die Voraussetzungen

Euren Mitarbeiter:innen bis zu 780 Euro im Jahr zukommen lassen und dabei Steuern sparen? Ja, das geht – und zwar mittels des steuerfreien Sachbezugs. Um sich beim Sachbezug sowohl die Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsabgaben zu sparen, müssen nur einige Auflagen erfüllt sein:

  1. Zusätzlichkeit: Der steuerfreie Sachbezug muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Nicht erlaubt ist es, Gehalt in steuerfreie Sachleistungen umzuwandeln, um dadurch den Steuervorteil zu erhalten.

  2. Freigrenze: Bis zu 50 Euro im Monat (also bis zu 600 Euro im Jahr) können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen als steuerfreien Sachbezug gewähren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Mitarbeiter:innen bis zu 3 Mal im Jahr einen Betrag von 60 Euro als steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Die Voraussetzung ist, dass es sich um einen besonderen persönlichen Anlass handelt, wie zum Beispiel ein Geburtstag oder eine Hochzeit. Die Freigrenzen bieten demnach einen großen Spielraum für Unternehmen.
    Achtung: Solltet ihr darüber hinaus Sachbezüge gewähren, so müssen sie mit ihrem gesamten Betrag versteuert werden.

  3. Keine Barauszahlung: Um steuerfrei zu bleiben und sich vom regulären Gehalt abzugrenzen, dürfen Sachbezüge nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden. Darüber hinaus muss ihre Einsetzbarkeit beschränkt sein. Dazu mehr in Punkt 4.

  4. Sonderregelung für Gutscheine und Sachbezugskarten: Um Gutscheine oder Sachbezugskarten als steuerfreien Sachbezug geltend zu machen, dürfen damit ausschließlichen Waren oder Dienstleistungen erworben werden. Dafür müssen die Kriterien aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz) erfüllt sein.

    Diese besagen Folgendes:

    § 2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk: Die Gutscheine bzw. Sachbezugskarten müssen entweder auf einzelne Geschäfte des Einzelhandels, auf Einzelhandelsketten oder regional begrenzt sein.
    § 2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette: Die Gutscheine bzw. Sachbezugkarten dürfen nur für eine Produktkategorie gültig sein. Das können zum Beispiel Essensgutscheine sein, die ausschließlich den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zur Verpflegung ermöglichen.

  5. Zuflussprinzip: Das Zuflussprinzip besagt, dass Unternehmen den steuerfreien Sachbezug monatlich gewähren müssen und nicht als jährliche Sammelüberweisung. Das bedeutet, dass der Vorteil, den ein:e Arbeitnehmer:in aus dem Sachbezug zieht, genau in dem Monat steuerfrei ist, indem er ihm:ihr gewährt wird. Wenn Arbeitgeber:innen den Sachbezug erst am Jahresende auszahlen, muss der:die Arbeitnehmer:in den gesamten Betrag als steuerpflichtiges Einkommen versteuern. Spannend allerdings: Bei Sachbezugskarten wie der guudcard können Mitarbeiter:innen das Guthaben auch ansparen.

Was ist eine Sachbezugskarte?

Eine Sachbezugskarte bietet Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen (steuerfreie) Sachbezüge als Mitarbeiter-Benefits zu gewähren.

Die Sachbezugskarte funktioniert wie eine Prepaid-Debitkarte, auf die Unternehmen monatlich Geld laden können. Mitarbeiter:innen können dieses Guthaben dann in ausgewählten Regionen oder Geschäften gemäß den Kriterien aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b des ZAG einsetzen.

Steuerfreier Sachbezug: So viele Steuern könnt ihr mit einer Sachbezugskarte sparen

Bis zu 800 Euro jährlich: Das ist der Betrag, den ihr an Steuern sparen könnt, wenn ihr euren Mitarbeiter:innen den steuerfreien Sachbezug von 50 Euro im Monat zukommen lasst.

Wenn wir davon ausgehen, dass ihr euren Mitarbeiter:innen 600 Euro mehr netto im Jahr gewähren möchtet, so kommen bei einer klassischen Gehaltserhöhung Kosten von rund 1.450 Euro auf euch zu. Die Berechnungsgrundlage bildet eine Person im Alter von 35 Jahren, die in Bayern lebt und ein Jahresgehalt von 47.000 Euro erhält (gesetzlich krankenversichert, Steuerklasse I).

Mit einer Sachbezugskarte wie der guudcard und dem steuerfreien Sachbezug von 50 Euro pro Monat kommen die 600 Euro, die ihr investiert, direkt als Mitarbeiter:innen-Benefits bei euren Mitarbeiter:innen an. Die einzigen Zusatzkosten für euch als Arbeitgeber:in entstehen dann für die Sachbezugskarte. Diese könnt ihr im Preis-Kalkulator direkt ermitteln.

Durch die Ausschüttung von Sachbezügen könnt ihr jährlich 800 € Steuern sparen.
Quelle: Eigene Darstellung

Wie funktioniert eine Sachbezugskarte?

Die Benutzung der Sachbezugskarte funktioniert ganz einfach:

  1. Sachbezugskarte bei gewünschtem Anbieter bestellen
    Ihr habt euch dafür entschieden, den Sachbezug via Sachbezugskarte zu nutzen? Dann fehlt nur noch der richtige Anbieter. Wenn ihr auf der Suche nach einer nachhaltigen Sachbezugskarte seid, dann ist die guudcard die richtige Wahl.

  2. Arbeitgeber:in lädt den gewünschten Betrag auf die Sachbezugskarte
    Wenn ihr eine Sachbezugskarte habt, könnt ihr entscheiden, wie hoch der monatliche Betrag zur Aufladung sein soll. Bis zu 50 Euro im Monat könnt ihr euren Mitarbeiter:innen steuerfrei zur Verfügung stellen. Auch die 3 Mal 60 Euro im Jahr für besondere Anlässe pro Mitarbeiter:in könnt ihr auf die Sachbezugskarte laden.

  1. Mitarbeiter:innen erhalten die Sachbezugskarte
    Jetzt kommt der große Moment: Die Mitarbeiter:innen erhalten ihre Sachbezugskarte zugesendet (virtuell auf ihr Smartphone oder als physische Karte mit der Post) und können sie nun wie eine Debitkarte bei ausgewählten Akzeptanzstellen verwenden.

Regionale Benefit-Karte als flexibelste Lösung für den steuerfreien Sachbezug

Eine flexible Lösung bieten regionale Sachbezugskarten. Sie können in der jeweiligen Region (PLZ-Gebiet; begrenztes Netzwerk) an diversen Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Dabei reichen die Möglichkeiten von Restaurants über Supermärkte bis zu Freizeit und Mode.

Damit stellen Sachbezugskarten die flexibelste Option dar, Mitarbeiter:innen den steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Wer zusätzlich noch Nachhaltigkeitsmaßnahmen umsetzen und seine Mitarbeiter:innen bei einem nachhaltigen und bewussten Lebensstil unterstützen möchte, der sollte über eine nachhaltige Sachbezugskarte wie die guudcard nachdenken.

Next Level: Unsere nachhaltige Sachbezugskarte

Sachbezugskarte ist aber nicht gleich Sachbezugskarte. Wenn ihr als Arbeitgeber:in den Sachbezug dazu nutzen wollt, euren Mitarbeiter:innen und gleichzeitig unserem Planeten etwas Gutes zu tun, dann ist die guudcard genau das Richtige für euch.

Was ist die guudcard?

Die guudcard ist die einzige nachhaltige Sachbezugskarte in Deutschland. Sie funktioniert – wie auch andere Sachbezugskarten – wie eine Prepaid-Kreditkarte von Mastercard und ermöglicht es Mitarbeiter:innen, an allen teilnehmenden Akzeptanzstellen ihr Kartenguthaben einzulösen.

Als Arbeitgeber:innen könnt ihr euren Mitarbeiter:innen somit bis zu 780 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei auf die Sachbezugskarte zukommen lassen. Der Betrag kann dann im nachhaltigen Einzel- und Online-Handel in der jeweiligen Region ausgegeben werden. Dabei gilt die guudcard bei allen nachhaltigen Shops und der Gastronomie in der Region, die eine Mastercard akzeptieren.

Darüber hinaus können Mitarbeiter:innen damit auch im ÖPNV bezahlen und beispielsweise das Deutschlandticket erwerben.

Hand hält guudcard hoch

Die guudcard ist die einzige nachhaltige Benefit-Karte Deutschlands.

Warum die guudcard?

Aber was macht die guudcard so besonders?

Ist es die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen dabei zu unterstützen, nachhaltiger zu konsumieren, zum Beispiel mit einem Einkauf im Bioladen oder im Fair-Fashion Store? Oder ist es die Unterstützung des lokalen Einzelhandels? Oder die Möglichkeit, sich als Arbeitgeber:in nachhaltig zu positionieren und diese Werte auch zu leben?

Die Vorteile der guudcard sind weitreichend. Hier ein kleiner Auszug:

Vorteile mit nachhaltigen Benefits

Fairer Umgang mit den Produzenten und Produzentinnen

Mitarbeiterbindung

Steuervorteile

Steuervorteile

Bindung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Employer Branding

Flexibilität

Flexibilität

  1. Steuervorteile nutzen: Mit der guudcard als Sachbezugskarte habt ihr als Arbeitgeber:in die Möglichkeit, euren Mitarbeiter:innen steuerfrei bis zu 780 Euro im Jahr über den Sachbezug zur Verfügung zu stellen. Somit bietet ihr einen Mitarbeiter:innen-Benefit, der wirklich ankommt. Getreu dem Motto: Mehr Netto vom Brutto!

  2. Flexibilität für Mitarbeiter:innen: Mit der guudcard können sich eure Mitarbeiter:innen selbst aussuchen, für welche Art von Produkt oder Service sie das Guthaben einlösen. Ob für das Deutschlandticket, den Wocheneinkauf oder den Restaurantbesuch: Die nachhaltigen Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig – sowohl offline als auch online.

  3. Maßnahme für erfolgreiches Employer Branding: Mit der guudcard als Mitarbeiter:innen-Benefit könnt ihr euch als Unternehmen nachhaltig positionieren. Um Nachhaltigkeit nicht nur als isolierte CSR-Maßnahme zu etablieren, sondern von innen heraus in der Organisation zu verankern, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die auch Mitarbeiter:innen einbeziehen. Und wie geht das besser als mit nachhaltigen Mitarbeiter:innen-Benefits?

  4. Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit steigern: Ihr unterstützt nicht nur eure Mitarbeiter:innen finanziell und steigert dadurch die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterzufriedenheit. Auch der Fakt, dass ihr euch als Arbeitgeber:in für nachhaltigen Konsum einsetzt und Nachhaltigkeit als Unternehmenswert greifbar macht, erhöht die Bindung von Mitarbeiter:innen. So geben 82 % der Befragten einer KPMG Studie zu ESG-Werten an, dass es ihnen wichtig ist, ihre persönlichen Werte und Ziele mit denen der Organisation, für die sie arbeiten, in Einklang zu bringen. Wer also langfristig mit glücklichen Mitarbeiter:innen im Team zusammenarbeiten möchte, der sollte Nachhaltigkeit in den Unternehmenswerten verankern und im (Unternehmens-)Alltag leben.

FAQ- Steuerfreier Sachbezug

Wer darf steuerfreie Sachbezüge erhalten?

Grundsätzlich ist jede:r Mitarbeiter:in berechtigt, steuerfreie Sachbezüge zu erhalten. Die guudcard kann demnach an alle angestellten Mitarbeiter:innen eines Unternehmens ausgegeben werden. Dazu zählen neben Vollzeit- auch Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, Mini-Jobber:innen und darüber hinaus sogar Ehrenamtliche.

Wie wirkt sich der Sachbezug auf das Gehalt aus?

Arbeitgeber:innen stellen einen Sachbezug zusätzlich zum regulären Gehalt bereit, der es ihnen ermöglicht, ihren Mitarbeiter:innen ein Mehr an Leistung zu bieten, ohne dafür zusätzliche Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, wie es bei einer klassischen Gehaltserhöhung erforderlich wäre.

Diese Besonderheit gilt allerdings nur, wenn der Sachbezug bis zu 50 Euro im Monat beträgt. Siehe auch unseren Artikel zu: Sachbezugswerte.

Wie hoch darf ein steuerfreier Sachbezug sein?

Damit ein Sachbezug steuerfrei und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 EStG eine Freigrenze von bis zu 50 Euro im Monat einzuhalten. Der Sachbezug ist unterhalb dieser Grenze komplett steuerfrei. Sollte die Grenze allerdings überschritten werden (dies gilt schon ab 50,01 €), so ist der gesamte Betrag zu versteuern.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen bis zu 3 Mal im Jahr einen Betrag von 60 Euro als steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Die Voraussetzung ist es, dass es sich um einen besonderen persönlichen Anlass im Sinne des R.19.6, Abs. 1 LStR handelt.

Was fällt unter 50 Euro Sachbezug?

Unter den Sachbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes fallen alle Sachleistungen, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt gewähren können.

Das können beispielsweise sein:

Sofern sie einem Betrag von bis zu 50 Euro im Monat entsprechen, müssen dafür keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden.

Wichtig ist nur, dass bei Sachbezugskarten oder Gutscheinen ebenfalls die Kriterien des Zahlungsdienstesaufsichtsgesetzes (ZAG) § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b erfüllt sind – sprich: die Gutscheine oder Sachbezugskarten auf einzelne Geschäfte oder regional begrenzt sind oder sich nur auf spezifische Produktkategorien beziehen. Die nachhaltige Sachbezugskarte guudcard sowie der guudschein entsprechen den Kriterien des ZAG  § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b und ermöglichen es demnach Arbeitgeber:innen, ihren Mitarbeiter:innen den Sachbezug von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren.

Wo kann mit der Sachbezugskarte gezahlt werden?

Der Anbieter bestimmt, in welchen Geschäften oder Regionen mit einer Sachbezugskarte gezahlt werden kann. In der Regel kann die Karte jedoch bei Einzelhändler:innen, Supermärkten, Restaurants, Tankstellen und vielen anderen Geschäften verwendet werden, die die Sachleistungen anbieten, für die die Karte ausgegeben wurde.

Bei der regionalen und nachhaltigen Sachbezugskarte guudcard gelten zahlreiche Bioläden, vegetarische und vegane Restaurants, Fair-Fashion-Modeboutiquen und Orte für Kunst- und Kultur als Akzeptanzstellen. Mittlerweile befinden sich über 10.000 Orte für einen nachhaltigen Lebensstil unter den Akzeptanzstellen. Welche genau das sind, könnt ihr hier einsehen.

Mehr erfahren?

Ihr wollt mehr zu den nachhaltigen Benefits von guud erfahren?

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede Arbeitgeberin durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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