Sachbezugsrechner-Rechner 2026
✔ Berechne, wie viel Netto bei den Mitarbeitenden ankommt
✔ Berechne, wie viel Geld ihr euch spart
✔ Alles anhand aktueller Werte aus 2026
Eure jährliche Ersparnis hier herausfinden
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Aufmerksamkeiten – jede Zuwendung erfordert jedoch einen konkreten persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes).
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne steuerliche oder rechtliche Beratung. Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen: 54.000 € Brutto-Jahreseinkommen, Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %. Individuelle Faktoren wie Familienstand, Steuerklasse oder Bundesland können die Ergebnisse beeinflussen. Bitte holt euch vor einer Entscheidung den Rat eures Steuer- oder Rechtsberaters ein.
Drei Beispiele um den steuerfreien Sachbezug zu nutzen
Einkauf in der Region
Einfach steuerfrei bei regionalen Händlern einkaufen, vom Bäcker bis zum Bioladen. So bleibt die Kaufkraft vor Ort und stärkt lokale Betriebe.
Mobilität
Ob Fahrrad-Zubehör, Tanken oder Ticket für den Nahverkehr, mit dem monatlichen Sachbezug flexibel Mobilitätsangebote nutzen – steuer- und sozialversicherungsfrei.
Sport
Vom Fitnessstudio bis zum Sportfachhandel: Der steuerfreie Sachbezug lässt sich unkompliziert für sportliche Aktivitäten nutzen – ganz ohne zusätzlichen Papierkram.
Welche Bausteine sind im Rechner integriert?
| 50-€-Sachbezug | Aufmerksamkeiten |
|---|---|
| Bis 50 € pro Monat als steuerfreie Sachzuwendung, z. B. über eine Sachbezugskarte (§ 8 Abs. 2 EStG). | Bis 60 € pro Anlass, ohne gesetzliche Jahresobergrenze – jede Zuwendung erfordert jedoch einen konkreten persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes). |
Annahmen und Grenzen des Rechners
| Basis: | Voraussetzung: | Berücksichtigt: |
|---|---|---|
| Steuer-, SV- und Sachbezugswerte 2026 (54.000 € Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse I, keine Kinder) | Sachbezug muss zusätzlich zum Lohn gewährt werden (Zusätzlichkeitsprinzip) | 9 % Kirchensteuer, gesetzliche Versicherung, KV-Zusatzbeitrag 2,9 % |
Modellrechnung zur Orientierung – ersetzt keine Steuerberatung; individuelle Faktoren wie Familienstand, Steuerklasse oder Bundesland können abweichen
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FAQ: Häufige Fragen zum Sachbezugsrechner
Mit dem Sachbezugsrechner findet Ihr in wenigen Klicks heraus, wie viel steuerfreien Sachbezug Ihr Euren Mitarbeitenden monatlich zukommen lassen könnt und welchen finanziellen Vorteil das für Euer Unternehmen und Euer Team bringt.
Die Ergebnisse basieren auf vereinfachten Annahmen (u. a. 54.000 € Bruttojahresgehalt, Steuerklasse I, gesetzlich versichert) und sind unverbindlich. Individuelle Faktoren können abweichen – für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich steuerliche Beratung.
Ihr könnt drei Bausteine frei miteinander kombinieren: die Anzahl Eurer Mitarbeitenden, ein monatliches Gehaltsextra (netto) sowie Aufmerksamkeiten à 60 € pro Jahr. Der Rechner berechnet die Ersparnis dann automatisch für die gewählte Kombination.
Als steuerfreier Sachbezug statt Gehaltserhöhung entfallen die zusätzlichen Lohnnebenkosten (u. a. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) – bei gleichem Netto-Vorteil für Eure Mitarbeitenden. Das macht Eure Gesamtersparnis aus.
Nein, der Rechner geht von einem Bruttojahresgehalt von 54.000 € sowie regulärer Sozialversicherungspflicht aus. Für Minijobber:innen gelten andere Regeln (u. a. Verdienstgrenze, Pauschalabgaben) – die Ergebnisse des Rechners lassen sich hier nicht übertragen.
Ein klassischer Gehaltsrechner ermittelt das Netto aus einem Bruttogehalt inkl. Steuern und Abgaben. Der Sachbezugsrechner vergleicht stattdessen zwei Auszahlungswege für einen Vorteil – steuerfreier Sachbezug vs. Gehaltserhöhung – und zeigt, welche Variante für Unternehmen und Mitarbeitende günstiger ist.