Anrufungsauskunft


Was ist die Anrufungsauskunft?

Die Anrufungsauskunft ist ein Instrument des deutschen Steuerrechts. Sie bietet Rechtssicherheit bei steuerlichen Zweifelsfragen – insbesondere im Lohnsteuerbereich. Unternehmen oder auch Arbeitnehmer:innen können beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen, wie eine bestimmte steuerliche Regelung auf ihren konkreten Fall angewendet wird.



Warum ist die Anrufungsauskunft wichtig?

In vielen Fällen ist unklar, ob und wie ein bestimmter geldwerter Vorteil zu versteuern ist – etwa bei Gutscheinen, Sachbezügen oder Benefits. Statt das Risiko eines Fehlers einzugehen, können Unternehmen mit einer Anrufungsauskunft klären:

  • ob eine Leistung lohnsteuerpflichtig ist
  • welche steuerlichen Freibeträge oder Pauschalen angewendet werden können
  • wie ein bestimmter geldwerter Vorteil korrekt zu behandeln ist.

So lassen sich Steuerrisiken und Nachzahlungen vermeiden.



Wer kann eine Anrufungsauskunft stellen?

  • Arbeitgeber:innen, die Lohnsteuer für ihre Mitarbeitenden abführen
  • Arbeitnehmer:innen, wenn sie selbst unsicher sind, wie etwas versteuert wird

Die Anfrage muss – anders als ihr Name vermuten lässt – schriftlich beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden – idealerweise mit einer konkreten Schilderung des Einzelfalls.



Was kostet eine Anrufungsauskunft?

Die Anrufungsauskunft ist in der Regel kostenfrei, solange sie sich auf Fragen der Lohnsteuer bezieht (§ 42e EStG). Anders als eine allgemeine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO fallen hier keine Gebühren an.



Sicherheit statt Schätzung

Die Anrufungsauskunft ist ein einfaches und effektives Mittel, um Unsicherheiten bei der Lohnversteuerung zu vermeiden. Unternehmen, die moderne Benefits wie Gutscheine oder steuerfreie Extras anbieten, sollten davon regelmäßig Gebrauch machen – nicht zuletzt, um sicher und gesetzeskonform zu handeln.

 

FAQ

Was ist eine Anrufungsauskunft?

Die Anrufungsauskunft ist eine schriftliche Anfrage an das Finanzamt, mit der Unternehmen oder Arbeitnehmer:innen verbindlich klären können, wie eine bestimmte steuerliche Regelung im konkreten Fall angewendet wird – insbesondere im Bereich der Lohnsteuer.

Wozu dient eine Anrufungsauskunft?

Sie schafft Rechtssicherheit bei steuerlichen Zweifelsfragen, z. B. bei der Bewertung von geldwerten Vorteilen wie Gutscheinen oder Sachbezügen. So lassen sich Fehlinterpretationen, Steuerrisiken und mögliche Nachzahlungen vermeiden.

Wer kann eine Anrufungsauskunft stellen?
  • Arbeitgeber:innen, die Lohnsteuer abführen
  • Arbeitnehmer:innen, die sich bei ihrer eigenen Besteuerung unsicher sind
    Die Anfrage muss schriftlich beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden.
Muss ich für eine Anrufungsauskunft telefonieren?

Nein. Trotz des Namens wird die Anrufungsauskunft nicht telefonisch, sondern schriftlich gestellt – idealerweise mit einer möglichst genauen Beschreibung des Einzelfalls.

Was kostet eine Anrufungsauskunft?

Die Auskunft ist kostenfrei, wenn sie sich auf Fragen der Lohnsteuer bezieht (nach § 42e EStG). Für andere steuerliche Anfragen gelten ggf. Gebühren nach § 89 Abs. 2 AO.

In welchen Fällen ist eine Anrufungsauskunft sinnvoll?

Zum Beispiel bei Fragen wie:

  • Ist ein bestimmter Benefit lohnsteuerpflichtig?
  • Gilt dafür eine Steuerfreigrenze oder Pauschale?
  • Wie ist der geldwerte Vorteil korrekt zu behandeln?

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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