Was ist die Anrufungsauskunft?
Die Anrufungsauskunft ist ein Instrument des deutschen Steuerrechts. Sie bietet Rechtssicherheit bei steuerlichen Zweifelsfragen – insbesondere im Lohnsteuerbereich. Unternehmen oder auch Arbeitnehmer:innen können beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen, wie eine bestimmte steuerliche Regelung auf ihren konkreten Fall angewendet wird.
Warum ist die Anrufungsauskunft wichtig?
In vielen Fällen ist unklar, ob und wie ein bestimmter geldwerter Vorteil zu versteuern ist – etwa bei Gutscheinen, Sachbezügen oder Benefits. Statt das Risiko eines Fehlers einzugehen, können Unternehmen mit einer Anrufungsauskunft klären:
- Ob eine Leistung lohnsteuerpflichtig ist
- Welche steuerlichen Freibeträge oder Pauschalen angewendet werden können
- Wie ein bestimmter geldwerter Vorteil korrekt behandelt werden muss
So lassen sich Steuerrisiken und Nachzahlungen vermeiden.
Wer kann eine Anrufungsauskunft stellen?
- Arbeitgeber:innen, die Lohnsteuer für ihre Mitarbeitenden abführen
- Arbeitnehmer:innen, wenn sie selbst unsicher sind, wie etwas versteuert wird
Die Anfrage muss – anders als ihr Name meinen lässt – schriftlich beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden – idealerweise mit einer konkreten Schilderung des Einzelfalls.
Was kostet eine Anrufungsauskunft?
Die Anrufungsauskunft ist in der Regel kostenfrei, solange sie sich auf Fragen der Lohnsteuer bezieht (§ 42e EStG). Anders als eine allgemeine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO fallen hier keine Gebühren an.
Sicherheit statt Schätzung
Die Anrufungsauskunft ist ein einfaches und effektives Mittel, um Unsicherheiten bei der Lohnversteuerung zu vermeiden. Unternehmen, die moderne Benefits wie Gutscheine oder steuerfreie Extras anbieten, sollten davon regelmäßig Gebrauch machen – nicht zuletzt, um sicher und gesetzeskonform zu handeln.