Steuerfreie Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter

Inhalt:

Was sind Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Ein Team feiert den Geburtstag einer Kollegin.

Wann sind Aufmerksamkeiten steuerfrei?

💡Wichtig: Wird die 60 €-Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Was gilt als Sachgeschenk?

Was gilt nicht als steuerfreie Aufmerksamkeit?

Beispiel

Mitarbeiterin Lena feiert im Juni ihren 30. Geburtstag. Ihr Teamleiter möchte ihr eine kleine Freude machen und entscheidet sich für einen Blumenstrauß, der 35€ kostet. Die Buchhaltung vermerkt auf der Rechnung: „Geburtstagsgeschenk für Frau Müller am 14.06.“

  • Persönlicher Anlass ✔
  • Wert unter 60 € ✔
  • Kein Geld ✔
  • Zusätzlich zum Gehalt ✔
  • Dokumentation vorhanden ✔

👉 Das Geschenk ist eine steuerfreie Aufmerksamkeit.

Welche Bedingungen müssen außerdem erfüllt sein?

Beispiele im Überblick

Anlass Geschenk Bruttowert Steuerfreie Aufmerksamkeit?
1. Geburtstag Blumenstrauß 35 € ✔ Ja
2. Weihnachten Schokoladenbox 25 € ✖ Nein - kein persönlicher Anlass
3. Hochzeit Buch & Karte 48 € ✔ Ja
4. Geburt eines Kindes Windelgutschein 60 € ✔ Ja
5. Beförderung Kino-Gutschein 70 € ✖ Nein – über 60€

Und zu allgemeinen Feiertagen?

Gilt ein Gutschein als steuerfreie Aufmerksamkeit?

Vorteile steuerfreier Aufmerksamkeiten

FAQ

Was genau sind Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Aufmerksamkeiten sind kleine Sachgeschenke, die Arbeitgeber aus besonderem persönlichem Anlass überreichen – zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Sie sind Zeichen der Wertschätzung und keine regulären Benefits.

Wann gelten Aufmerksamkeiten als steuerfrei?

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Bruttowert liegt unter 60 Euro pro Anlass (inkl. Umsatzsteuer)
  • Der Anlass ist persönlich (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Trauerfall)
Welche Anlässe gelten als „persönlich“ für Mitarbeiter-Aufmerksamkeiten ?

Beispiele für steuerlich begünstigte Anlässe:

  • Geburtstag
  • Hochzeit (inkl. Silber- oder Goldhochzeit)
  • Geburt oder Taufe eines Kindes
  • Arbeits- oder Unternehmensjubiläum
  • Trauerfall
  • Kommunion oder Konfirmation
  • Beförderung, Funktionswechsel, Verabschiedung
  • Bestandene Abschlussprüfung
Was zählt nicht als steuerfreie Aufmerksamkeit?
  • Weihnachts- oder Ostergeschenke
  • Geschenke bei allgemeinen Firmenfeiern
  • Geldgeschenke oder Überweisungen
  • Geschenke über 60 Euro
  • Zuwendungen ohne konkreten Anlass
  • Benefits im Rahmen einer Gehaltsumwandlung
Was bedeutet „zusätzlich zum Lohn“?

Die Aufmerksamkeit darf nicht aus dem Gehalt „umgewandelt“ werden. Sie muss on top gewährt werden – also zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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