Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter
Was sind Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter:innen?
Aufmerksamkeiten sind kleine Sachzuwendungen des Arbeitgebers, die anlässlich persönlicher Ereignisse wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen überreicht werden. Beispiele dafür sind etwa Blumensträuße, Bücher oder kleine Geschenkgutscheine.
Wann gelten Aufmerksamkeiten als steuerfrei?
Aufmerksamkeiten sind steuerfrei, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Wert beträgt maximal 60 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Anlass.
- Sie werden höchstens drei Mal pro Jahr pro Mitarbeiter:in gewährt.
- Der Anlass muss persönlich sein (z. B. Geburtstag oder Hochzeit, nicht allgemeine Feiertage wie Weihnachten).
Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein?
Damit die Steuerfreiheit greift, müssen Aufmerksamkeiten:
- Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (keine Gehaltsumwandlung!)
- Anlassbezogen dokumentiert werden (z. B. Vermerk auf der Rechnung oder interner Vermerk)
Was gilt nicht als steuerfreie Aufmerksamkeit?
Allgemeine Geschenke ohne persönlichen Bezug (z. B. Weihnachtsgeschenke) oder geldwerte Vorteile über 60 Euro fallen nicht unter die Steuerfreiheit und müssen grundsätzlich versteuert werden.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.