Benefit Karte

Was ist eine Benefit Karte (auch Benefit Card)?

Die Benefit Karte ist eine wiederaufladbare Prepaid-Karte, auf die Arbeitgeber monatlich steuerfreie Zusatzleistungen für ihre Mitarbeitenden überweisen können. Der Clou: Solche Zuwendungen sind bis zu 50  Euro pro Monat lohnsteuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Mitarbeitende können das Guthaben dann flexibel einsetzen – je nach Anbieter beispielsweise in lokalen Geschäften, für Mobilität oder Fitness. Die Benefit Karte ist damit ein moderner Benefit, der sich individuell an Lebensstile anpasst und unkompliziert in den Alltag integrieren lässt.

 

Vorteile für Arbeitgeber

1. Attraktivität steigern:
Gerade in der heutigen Arbeitswelt entscheiden oft nicht nur Gehalt und Arbeitsort, sondern auch die zusätzlichen Leistungen über die Attraktivität eines Jobs. Mit einer Benefit Karte können Unternehmen sich im Wettbewerb positiv abheben.

2. Steuerlich optimiert:
Monatliche Zahlungen bis 50  Euro auf die Benefit Karte bleiben steuerfrei – das spart sowohl auf Unternehmensseite als auch für Mitarbeitende Abgaben. Ein echter Win-win.

3. Einfach in der Handhabung:
Viele Anbieter übernehmen die gesamte Verwaltung – von der Bereitstellung über das Onboarding bis hin zur Kommunikation an die Mitarbeitenden. Auch die Administration ist oft mit wenigen Klicks erledigt.

 

So läuft die Einführung der Benefit Karte ab

1. Auswahl des passenden Anbieters
Nicht alle Benefit Karten sind gleich. Unterschiede gibt es u. a. bei den Einlösemöglichkeiten, dem Nachhaltigkeitsfokus oder der regionalen Ausrichtung. Daher lohnt sich ein Blick auf die Details: Die meisten Anbieter von Benefit Karten fokussieren sich auf den Einkauf in der Region (bei einer Auswahl an Akzeptanzstellen oder bei allen Mastercard Akzeptanzstellen in der Region). Moderne Anbieter wie die guudcard bündeln verschiedene Benefits in einem System: Mitarbeitende können ihr Budget flexibel für Mobilität oder Sport – etwa über den Urban Sports Club – einsetzen. Mit nur einer Benefitkarte führt ihr gleichzeitig Firmenfitness, Mobilitätszuschüsse und weitere Vorteile unkompliziert ein.

2. Mitarbeitende informieren und onboarden
Damit das Angebot gut ankommt und auch wirklich genutzt wird, ist eine klare Kommunikation wichtig. Ein guter Anbieter unterstützt dich mit Informationsmaterial und Onboarding-Angeboten – idealerweise auch persönlich oder virtuell.

3. Monatliche Aufladung starten
Der steuerfreie Betrag wird monatlich auf die Benefit Karte geladen. Die Abwicklung läuft automatisch – z. B. per SEPA-Lastschrift oder Dauerauftrag. So entsteht kein Mehraufwand für die Personalabteilung.

 

Was Mitarbeitende mit der Benefit Karte machen können

Das hängt vom Anbieter ab – und vom gewählten Modell. Bei der guudcard, einer nachhaltigen Benefit Karte, können Mitarbeitende das Budget flexibel nutzen: etwa für ÖPNV-Tickets, Fahrradservices, Fitnessangebote oder Einkauf in der Region.

Ein großer Vorteil: Die Nutzer:innen entscheiden selbst, was für sie gerade wichtig ist. Und das steigert nicht nur die Zufriedenheit, sondern auch die Identifikation mit dem Unternehmen.

 

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen einer Benefit Karte

Damit die steuerfreie Nutzung rechtlich sauber ist, gibt es ein paar Punkte zu beachten:

  • Die 50  Euro dürfen pro Monat und Mitarbeitendem nicht überschritten werden.

  • Es darf sich um keinen Geldbetrag handeln, der bar ausgezahlt oder auf das Konto überwiesen wird.

  • Die Karte muss klar als Sachzuwendung gelten – das ist z. B. bei zweckgebundenen Prepaid-Karten der Fall, die nicht überall einlösbar sind.

Ein seriöser Anbieter kennt diese Vorgaben und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

 

Benefit Karten als einfache, effektive Zusatzleistung

Die Benefit Karte ist ein einfaches, effektives Mittel, um Mitarbeitenden steuerfreie Zusatzleistungen zu bieten – und gleichzeitig die Arbeitgebermarke zu stärken. Wer auf einen passenden Anbieter setzt, kann mit wenig Aufwand viel Wirkung erzielen.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

Zurück