Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der zusätzlichen Altersabsicherung, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sie dient dazu, finanzielle Leistungen für die Zeit nach dem Berufsleben aufzubauen – aber auch für den Fall einer Erwerbsminderung oder im Todesfall kann sie greifen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählt in der aktuellen Systematik der Altersvorsorge – sowohl im Drei-Säulen-Modell als auch im steuerlichen Drei-Schichten-Modell – zur zweiten Säule bzw. Schicht. Sie liegt damit zwischen der gesetzlichen Rente bzw. Basisversorgung (erste Säule/Schicht) und der privaten Vorsorge bzw. Kapitalanlageprodukten (dritte Säule/Schicht).
In der Regel ist die bAV eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer:innen haben jedoch laut § 1a BetrAVG einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung: Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in eine Rentenversicherung eingezahlt. Arbeitgeber müssen hier 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten – sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Alternativ oder zusätzlich kann der Arbeitgeber eigene Beiträge leisten.
Der Vorteil: Diese Beiträge sind in der Ansparphase oft steuer- und sozialabgabenfrei – was die Altersvorsorge besonders effizient macht.