Betriebliche Altersvorsorge

Inhalt:

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der zusätzlichen Altersabsicherung, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sie dient dazu, finanzielle Leistungen für die Zeit nach dem Berufsleben aufzubauen – aber auch für den Fall einer Erwerbsminderung oder im Todesfall kann sie greifen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählt in der aktuellen Systematik der Altersvorsorge – sowohl im Drei-Säulen-Modell als auch im steuerlichen Drei-Schichten-Modell – zur zweiten Säule bzw. Schicht. Sie liegt damit zwischen der gesetzlichen Rente bzw. Basisversorgung (erste Säule/Schicht) und der privaten Vorsorge bzw. Kapitalanlageprodukten (dritte Säule/Schicht).

In der Regel ist die bAV eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer:innen haben jedoch laut § 1a BetrAVG einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung: Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in eine Rentenversicherung eingezahlt. Arbeitgeber müssen hier 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten – sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Alternativ oder zusätzlich kann der Arbeitgeber eigene Beiträge leisten.

Der Vorteil: Diese Beiträge sind in der Ansparphase oft steuer- und sozialabgabenfrei – was die Altersvorsorge besonders effizient macht.

Beispiel

Julia (34) arbeitet als Marketingmanagerin in einem mittelständischen Unternehmen.
Sie entscheidet sich dafür, monatlich 100 € ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung im Rahmen der bAV umzuwandeln. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 € (15 %) als Zuschuss beizusteuern. Der Arbeitgeber entscheidet sich aber freiwillig nochmal 15€ draufzulegen.

Insgesamt werden also 130€ monatlich für ihre spätere Rente zurückgelegt – steuer- und sozialabgabenfrei.
Da Julia dadurch weniger zu versteuern hat, merkt sie den Abzug netto kaum. Gleichzeitig baut sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge auf – einfach und effizient.

 

Welche Formen der bAV gibt es?

Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten der Mitarbeitenden ab. Bezugsberechtigt sind die Beschäftigten selbst sowie ggf. ihre Hinterbliebenen. Die Direktversicherung steht unter Aufsicht der BaFin und ist eine der beliebtesten und einfachsten bAV-Formen.

Pensionskasse
Pensionskassen sind eigenständige Versicherungsunternehmen und ebenfalls BaFin-reguliert. Sie zahlen Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer:innen oder Hinterbliebene – oft im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen. Besonders verbreitet sind sie im öffentlichen Dienst (z. B. VBL).

Pensionsfonds
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen (keine Versicherungsunternehmen), die ebenfalls der BaFin-Aufsicht unterliegen. Sie ermöglichen renditeorientiertere Anlagen, was größere Chancen – aber auch etwas mehr Risiko – mit sich bringt.

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein ausgelagerter Versorgungsträger des Arbeitgebers, aber kein Versicherungsunternehmen. Mitarbeitende haben keinen direkten Anspruch gegenüber der Kasse, sondern gegenüber dem Arbeitgeber. Die Kasse übernimmt in der Regel lediglich die Auszahlung.

Direktzusage
Hier sichert der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu – ohne externen Versorgungsträger. Das Unternehmen trägt dabei alle Risiken und Verpflichtungen selbst. Diese Variante erfordert fundierte finanzielle Rückstellungen und ist eher bei größeren Unternehmen üblich.

Jede Variante hat ihre Besonderheiten. Welche passt am besten? Hier lohnt sich ein genauer Blick auf Kosten, Flexibilität und Auszahlungsbedingungen

Warum lohnt sich eine bAV?

  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Einzahlungsphase
  • Zusätzliche Rente zur gesetzlichen Versorgung
  • Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung sind mindestens 15 % Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben
  • Die bAV ist geschützt vor Insolvenz des Arbeitgebers
Rentner tragen lustige Brillen und trinken Saft.

Worauf muss geachtet werden?

  • Portabilität bei Jobwechsel: Kann die Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden?
  • Rentenhöhe und Auszahlungsmodalitäten: Wann und in welcher Form wird die Rente später ausgezahlt?
  • Versteuerung in der Auszahlungsphase: Wie hoch sind die Steuern im Ruhestand?
  • Auswirkungen auf gesetzliche Rente und Sozialleistungen: Werden dadurch eventuell andere Leistungen gekürzt?
  • Insolvenzschutz:
    • Bei Direktversicherungen besteht Schutz über den Sicherungsfonds Protektor, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
    • Bei Pensionskassen & -fonds haftet zunächst der Arbeitgeber. Der PSVaG springt ggf. ein, wenn es zu deutlichen Leistungskürzungen kommt.
    • Bei Unterstützungskasse & Direktzusage greift im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

👉 Finanziert wird der PSVaG durch Arbeitgeberbeiträge.

Gibt es Riester-Förderung in der bAV?

Riester-Förderung = Die steuerliche Förderung durch Zahlung von staatlichen Zulagen und Sonderausgabenabzug

✓ Ja, aber nur im Rahmen einer Entgeltumwandlung bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – und nur wenn:

  • die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen
  • die spätere Leistung als lebenslange Rente oder mit Rentenbeginn als max. 30 % Kapitalauszahlung erfolgt
  • Zulagen oder Sonderausgabenabzug beantragt werden

💡 Nicht möglich bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.

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  • Kostenneutral für Unternehmen: Dank Fördermöglichkeiten bleibt die bAV für Arbeitgeber oft kostenneutral – bei bis zu 25 % Zuschuss.
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Fazit

Die bAV ist eine clevere Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Aber: Ein Vergleich der Angebote und eine individuelle Beratung sind unerlässlich, um die passende Lösung zu finden.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherung und Direktzusage?

Bei der Direktversicherung wird eine Versicherungspolice abgeschlossen, die später die Rente auszahlt. Die Direktzusage hingegen verpflichtet den Arbeitgeber, die Rente direkt aus der eigenen Kasse zu zahlen. Letzteres ist vor allem bei größeren Unternehmen verbreitet.

Kann ich meine bAV bei einem Jobwechsel mitnehmen?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich – insbesondere bei Direktversicherungen. Es lohnt sich aber, vorab zu klären, ob der neue Arbeitgeber die bestehende Police übernimmt oder eine neue Lösung gefunden werden muss.

Muss ich später auf die bAV-Rente Steuern zahlen?

Ja, in der Auszahlungsphase wird die bAV-Rente in der Regel nachgelagert besteuert. Dafür profitiert man in der Einzahlungsphase von Steuer- und Abgabenersparnissen.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Todesfall?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele bAV-Modelle beinhalten eine Hinterbliebenenversorgung – z. B. für Ehepartner:in oder Kinder. Wichtig ist, dies bei Vertragsabschluss zu prüfen.

Gibt es Nachteile bei der bAV?

Mögliche Nachteile sind z. B. eine geringere gesetzliche Rente durch das niedrigere Bruttogehalt und steuerliche Belastung im Rentenalter. Deshalb ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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