Dienstfahrrad


Wie funktioniert das Dienstfahrrad-Leasing?

Mitarbeitende wählen ein Fahrrad oder E-Bike bei einem kooperierenden Händler oder Leasingpartner aus.
Der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag ab und überlässt das Rad dem Mitarbeitenden zur Nutzung.
Die monatliche Leasingrate wird über eine sogenannte Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was zu steuerlichen Vorteilen führt.
Nach Ende der Leasinglaufzeit besteht oft die Möglichkeit, das Fahrrad günstig zu übernehmen.



Lohnt sich ein Dienstfahrrad?

Durch die Gehaltsumwandlung sparen Mitarbeitende Steuern und Sozialabgaben und zahlen für das Fahrrad meist deutlich weniger als bei einem Privatkauf.
Ein Dienstfahrrad fördert eine gesunde und umweltfreundliche Mobilität, sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Fahrten.
Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Dienstfahrräder steigern die Mitarbeiterzufriedenheit, unterstützen die Work-Life-Balance und verbessern das Employer Branding.



Kann das Dienstfahrrad auch privat genutzt werden?

Ja, in den meisten Fällen darf das Dienstfahrrad uneingeschränkt privat genutzt werden.
Auch Familienmitglieder dürfen das Fahrrad oft nutzen, sofern der Arbeitgeber dies nicht ausdrücklich einschränkt.



Welche Kosten fallen für Mitarbeitende an?

Neben der monatlichen Leasingrate können optional Versicherungen und Servicepakete abgeschlossen werden.
Eventuelle Reparaturkosten während der Leasingdauer sind je nach Vertrag selbst zu tragen oder über Wartungspakete abgesichert.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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