Digitale Essensmarken


Was sind digitale Essensmarken?

Digitale Essensmarken sind moderne, flexible Alternativen zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Sie ermöglichen es Unternehmen, Mitarbeitenden einen steuerbegünstigten Zuschuss für Mahlzeiten zu gewähren – einfach, digital und bequem.



Wie funktionieren digitale Essensmarken?

  • Mitarbeitende erhalten täglich oder monatlich ein digitales Guthaben, das für Mahlzeiten verwendet werden kann
  • Die Abrechnung erfolgt meist über eine App oder eine digitale Plattform, ohne Papiermarken oder manuelle Abwicklung
  • Die digitale Essensmarke kann bei teilnehmenden Restaurants, Bäckereien, Supermärkten oder Lieferdiensten eingelöst werden
  • Unternehmen können individuelle Limits setzen, z. B. basierend auf der gesetzlichen Freigrenze für Essenszuschüsse

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG



Welche Vorteile bieten digitale Essensmarken für Mitarbeitende?

  • Flexibilität: Nutzung bei einer Vielzahl von Akzeptanzstellen – sowohl für Mittagessen als auch für Einkäufe im Supermarkt
  • Bequemlichkeit: Keine Papiergutscheine nötig, einfache Handhabung über das Smartphone
  • Mehr Netto vom Brutto: Essenszuschüsse sind bis zu einem festgelegten steuerfreien Betrag pro Tag (2025: 7,23 € inkl. Arbeitgeberzuschuss) möglich
  • Individuelle Nutzung: Mitarbeitende entscheiden selbst, wann und wo sie das Guthaben einsetzen


Welche Vorteile bieten digitale Essensmarken für Unternehmen?

  • Einfache Verwaltung: Digitale Plattformen reduzieren den administrativen Aufwand im Vergleich zu klassischen Papiermarken
  • Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen: Essenszuschüsse werden als wertschätzendes Benefit wahrgenommen
  • Steuerliche Begünstigung: Essenszuschüsse können lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden
  • Attraktive Arbeitgeberpositionierung: Moderne Benefits stärken das Employer Branding

FAQ

Wo können digitale Essensmarken eingelöst werden?

Je nach Anbieter bei einer Vielzahl von Partnern – etwa in Restaurants, Bäckereien, Supermärkten oder Online-Lieferdiensten.

Was muss ein Unternehmen bei der Einführung beachten?
  • Auswahl eines passenden Anbieters mit breitem Akzeptanznetz
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur steuerlichen Begünstigung
  • Klare Kommunikation an Mitarbeitende zur Nutzung und Funktionsweise

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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