Entfernungspauschale


Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den Arbeitnehmer:innen in ihrer Einkommensteuererklärung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen können – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Fahrten zur Arbeit, egal ob mit dem Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG



Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2025?

Die Pauschale wird pro Arbeitstag und einfache Entfernungskilometer angesetzt:

  • 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
    38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Es zählt nur die einfache Strecke pro Tag. Die Pauschale darf nur für Tage angesetzt werden, an denen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wurde. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt in der Regel rund 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr an.

Beispiel:
25 km Arbeitsweg an 210 Tagen im Jahr
20 km × 0,30 € = 6,00 €
5 km × 0,38 € = 1,90 €
7,90 € × 210 = 1.659 € an Werbungskosten



Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?

Alle Arbeitnehmer:innen mit einer regelmäßigen ersten Tätigkeitsstätte können die Pauschale geltend machen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie gilt auch bei Fahrgemeinschaften – jede mitfahrende Person kann die Pauschale ansetzen. Keine Anwendung findet sie bei Homeoffice-Tagen oder Dienstreisen. Die Pauschale wird in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ (Anlage N) eingetragen.



Was ist der Unterschied zur Mobilitätspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzug, den Beschäftigte selbst in ihrer Steuererklärung ansetzen. Eine Mobilitätspauschale ist ein Zuschuss des Arbeitgebers, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden kann.



Welche Alternativen gibt es zur Entfernungspauschale?

Wer lieber direkt monatlich profitieren will, kann Mobilitätsbenefits des Arbeitgebers nutzen – zum Beispiel:

  • Deutschlandticket als steuerfreier Sachbezug
  • Jobrad oder E-Bike-Leasing
  • Mobilitätsbudget für ÖPNV, Carsharing oder E-Scooter (z. B. über die guudcard Mobility)

FAQ

Für wen lohnt sich die Entfernungspauschale besonders?

Die Pauschale ist für alle Arbeitnehmer:innen relevant, die regelmäßig zur Arbeit pendeln – egal, ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Besonders bei längeren Arbeitswegen oder vielen Arbeitstagen im Jahr kann sich der steuerliche Vorteil deutlich bemerkbar machen.

Wie genau wird der Betrag berechnet, den ich absetzen kann?

Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte – also nicht Hin- und Rückweg. Für die ersten 20 Kilometer werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Die Pauschale wird mit der Anzahl der tatsächlich zurückgelegten Arbeitstage multipliziert.

Kann ich die Entfernungspauschale auch bei Fahrgemeinschaften oder Bahnfahrten nutzen?

Ja, auch wenn du als Mitfahrer:in in einer Fahrgemeinschaft unterwegs bist oder regelmäßig mit Bus und Bahn fährst, kannst du die Pauschale ansetzen. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Anwendung der Enfernungspauschale?

Die Pauschale gilt nur für Arbeitstage, an denen du den Weg zur Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt hast. Für Homeoffice-Tage oder Dienstreisen kannst du sie nicht geltend machen.

Wo wird die Entfernungspauschale in der Steuererklärung eingetragen?

Du trägst die Pauschale als Werbungskosten in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung ein. Falls deine gesamten Werbungskosten unter dem Pauschbetrag von derzeit 1.230 € liegen, hat der Eintrag keinen zusätzlichen Steuervorteil – bei höheren Ausgaben jedoch schon.

Wie unterscheidet sich die Pauschale von anderen Mobilitätsleistungen?

Die Entfernungspauschale reduziert die Steuerlast rückwirkend über die Steuererklärung. Im Gegensatz dazu bieten Arbeitgeberbenefits wie das Deutschlandticket, E-Bike-Leasing oder ein Mobilitätsbudget sofortige finanzielle Entlastung – teils sogar steuerfrei. Eine Kombination beider Ansätze kann besonders attraktiv sein.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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