Entfernungspauschale


Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den Arbeitnehmer:innen in ihrer Einkommensteuererklärung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen können – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Sie dient der finanziellen Entlastung bei Fahrten zur Arbeit, egal ob mit dem Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß.



Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2025?

Die Pauschale wird pro Arbeitstag und einfache Entfernungskilometer angesetzt:

  • 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
    38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Es zählt nur die einfache Strecke pro Tag. Die Pauschale darf nur für Tage angesetzt werden, an denen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wurde. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt in der Regel rund 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr an.

Beispiel:
25 km Arbeitsweg an 210 Tagen im Jahr
20 km × 0,30 € = 6,00 €
5 km × 0,38 € = 1,90 €
7,90 € × 210 = 1.659 € an Werbungskosten



Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?

Alle Arbeitnehmer:innen mit einer regelmäßigen ersten Tätigkeitsstätte können die Pauschale geltend machen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie gilt auch bei Fahrgemeinschaften – jede mitfahrende Person kann die Pauschale ansetzen. Keine Anwendung findet sie bei Homeoffice-Tagen oder Dienstreisen. Die Pauschale wird in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ (Anlage N) eingetragen.



Was ist der Unterschied zur Mobilitätspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzug, den Beschäftigte selbst in ihrer Steuererklärung ansetzen. Eine Mobilitätspauschale ist ein Zuschuss des Arbeitgebers, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden kann.



Welche Alternativen gibt es zur Entfernungspauschale?

Wer lieber direkt monatlich profitieren will, kann Mobilitätsbenefits des Arbeitgebers nutzen – zum Beispiel:

  • Deutschlandticket als steuerfreier Sachbezug
  • Jobrad oder E-Bike-Leasing
  • Mobilitätsbudget für ÖPNV, Carsharing oder E-Scooter (z. B. über die guudcard Mobility)

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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