Erholungsbeihilfe
Was ist die Erholungsbeihilfe?
Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, mit der die Erholung von Mitarbeitenden und deren Familien finanziell unterstützt wird. Sie kann einmal jährlich gewährt und zweckgebunden verwendet werden.
Wie hoch darf die Erholungsbeihilfe sein?
Folgende Höchstbeträge gelten pro Jahr:
- 156 € für den Arbeitnehmer
- 104 € für den Ehepartner
- 52 € pro Kind
Der Gesamtbetrag kann vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Was gilt als Erholungsmaßnahme?
Die Beihilfe darf nur für konkrete Erholungsaktivitäten verwendet werden, z. B.:
- Urlaubsreisen, Hotels, Ausflüge
- Wellnessanwendungen (z. B. Massage, Sauna)
- Eintrittsgelder für Parks, Museen oder Schwimmbäder
- Sportkurse oder Freizeitangebote
Die Maßnahme muss in einem Zeitraum von maximal drei Monaten vor oder nach der Auszahlung stattfinden. Mitarbeitende sollten Quittungen aufbewahren, um die Verwendung belegen zu können.
Wer kann die Erholungsbeihilfe erhalten?
Alle Beschäftigten eines Unternehmens können sie erhalten, darunter:
- Vollzeit- und Teilzeitkräfte
- Werkstudent:innen und Praktikant:innen
- Minijobber
Auch Ehepartner und Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn die genannten Grenzen eingehalten werden.
Wann ist die Erholungsbeihilfe steuerfrei?
Die Beihilfe bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn:
- sie innerhalb der Freigrenzen liegt
- sie zweckgebunden für Erholung verwendet wird
- ein zeitlicher Bezug zur Erholungsmaßnahme besteht
- Belege eingereicht werden
- sie einmal pro Jahr gewährt wird
Bei Überschreitung der Freigrenzen entfällt die Pauschalversteuerung – dann ist der volle Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Was ist der Unterschied zum Urlaubsgeld?
- Urlaubsgeld ist regulärer Arbeitslohn und vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig
- Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden und bis zu den genannten Grenzen steuerfrei
- Urlaubsgeld kann frei verwendet werden, die Beihilfe nicht
Welche Vorteile bietet die Erholungsbeihilfe?
Für Mitarbeitende:
- zusätzlicher, steuerfreier Geldbetrag
- gezielte Unterstützung für Urlaub und Erholung
- Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden
Für Arbeitgeber:
- geringere Lohnnebenkosten im Vergleich zu Urlaubsgeld
- einfache Umsetzung per Pauschalversteuerung
- attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.