Essenszuschuss
Was ist ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber?
Ein Essenszuschuss ist ein geldwerter Vorteil, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können, um deren tägliche Verpflegung zu unterstützen.
Typische Formen des Essenszuschusses:
- Kantine: Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten im Betrieb
- Essensgutscheine (auch digital): Einlösbar in Restaurants oder Supermärkten
- Entgeltumwandlung: Mitarbeitende verzichten auf Gehalt zugunsten von Essensmarken
Weitere Infos regelt § 8 EStG i. V. m. LStR R 8.1 Abs. 7.
Wie funktioniert die steuerliche Behandlung 2025?
Sachbezugswerte 2025:
- Frühstück: 2,30 €
- Mittag- oder Abendessen: 4,40 €
Maximal steuerfreier Zuschuss pro Mahlzeit:
-
7,50 € (4,40 € Sachbezugswert + 3,10 € Zuschuss vom Arbeitgeber)
Wichtig:
- Barauszahlung ist nicht zulässig
- Liegt der Eigenanteil der Mitarbeitenden unter 4,40 €, wird die Differenz pauschal mit 25 % versteuert
Welche Voraussetzungen gelten für steuerfreie Zuschüsse?
Folgende Bedingungen müssen laut Lohnsteuerrichtlinie R.8.1 Abs. 7 erfüllt sein:
- Maximaler Zuschuss: 7,50 € pro Arbeitstag
- Eigenanteil: Mindestens 4,40 € pro Mahlzeit muss von den Mitarbeitenden selbst getragen werden
- Nur an tatsächlichen Arbeitstagen zulässig
- Nachweispflicht: z. B. durch Quittungen oder digitale Belege
- Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre für Arbeitgeber und Mitarbeitende
- Zuschuss darf tatsächlichen Mahlzeitpreis nicht überschreiten
- Nur verzehrfertige Lebensmittel oder Mahlzeiten erstattungsfähig
- Keine Erstattung für Alkohol, Tabak oder Non-Food-Artikel
- Nicht kombinierbar mit Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen
Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf einen Essenszuschuss?
Nein. Der Essenszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Welche Vorteile bietet der Essenszuschuss?
Für Arbeitgeber:
- Kostenersparnis: Steuer- und sozialversicherungsfrei bis 7,50 € täglich
- Mitarbeitendenbindung: Erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber
- Effizienter als Gehaltserhöhungen
Für Mitarbeitende:
- Mehr Netto vom Benefit: Keine Lohnsteuer- oder Sozialabgaben
- Zeitersparnis: Kein Aufwand für eigene Verpflegung
- Gesundheitsfördernd: Regelmäßige, ausgewogene Mahlzeiten
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.