Fahrtkostenzuschuss
Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, mit der er die Wegekosten seiner Mitarbeitenden zur ersten Tätigkeitsstätte bezuschusst – meist als Ergänzung zum Gehalt. Er ist besonders attraktiv bei langen Arbeitswegen und kann steuerlich begünstigt gewährt werden.
Wie funktioniert die steuerliche Behandlung?
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Wird der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt, kann er nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 15 % versteuert werden (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
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In diesem Fall ist der Zuschuss sozialabgabenfrei
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Wird die Pauschalversteuerung nicht genutzt oder erfolgt die Zahlung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, ist der Zuschuss voll steuer- und abgabenpflichtig
Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss sein?
Maximal in Höhe der Pendlerpauschale:
- 0,30 € pro km (für die ersten 20 km)
- 0,38 € pro km (ab dem 21. km, befristet bis 2026)
Beispiel: 70 km einfacher Arbeitsweg × 19 Arbeitstage → rund 480 € Fahrtkostenzuschuss im Monat möglich
Können Arbeitnehmende trotzdem die Pendlerpauschale nutzen?
Ja, aber der Zuschuss wird angerechnet. Nur die Differenz kann noch steuerlich geltend gemacht werden.
Ist der Zuschuss auch für Minijobber:innen möglich?
Ja. Bei pauschaler Versteuerung bleibt der Zuschuss sozialversicherungsfrei und zählt nicht zum Verdienst – die Geringfügigkeit bleibt erhalten.
Welche Vorteile bietet der Fahrtkostenzuschuss?
- Für Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung, steuerlich günstiger als Gehaltserhöhung
- Für Mitarbeitende: mehr Netto vom Brutto, besonders lohnend bei langen Arbeitswegen
Gibt es Alternativen?
Ja, z. B.
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Jobticket: Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, wenn zusätzlich zum Gehalt gezahlt und für den ÖPNV bestimmt
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Barzuschüsse für Tickets: Möglich, wenn sie die tatsächlichen Ticketkosten nicht übersteigen
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Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.