Fitnesszuschuss
Was ist Firmenfitness?
Firmenfitness umfasst alle sportbezogenen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt – z. B. Zuschüsse fürs Fitnessstudio, Mitgliedschaften oder Zugang zu Betriebssportanlagen. Ziel ist die Förderung von Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit im Unternehmen.
Ist Firmenfitness steuerfrei?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Sachbezug: Bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Arbeitgeber selbst Vertragspartner ist oder ein Gutschein überreicht wird. (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
- Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für zertifizierte Präventionsmaßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG, z. B. Rückenkurse oder Stressmanagement – sofern diese im „Leitfaden Prävention“ der GKV gelistet sind.
Wann ist Firmenfitness nicht steuerfrei?
- Wenn der oder die Mitarbeitende selbst Vertragspartner:in des Studios ist und die Beiträge erstattet werden.
- Wenn keine zertifizierte Maßnahme vorliegt oder keine Trennung von Freizeit- und Präventionsangebot erfolgt.
Wie können Mitarbeitende ihre Zuschüsse am besten nutzen?
Mitarbeitende profitieren am meisten von Fitnesszuschüssen, wenn sie auf flexible und vielfältige Angebote setzen, die zu ihren persönlichen Interessen und Zielen passen.
Plattformen wie der Urban Sports Club in Verbindung mit der guudcard bieten eine breite Auswahl an Sport- und Bewegungsangeboten und ermöglichen maximale Flexibilität.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.