Freigrenze vs. Freibetrag
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Freigrenzen und Freibeträge sind steuerliche Regelungen, die bestimmen, bis zu welchem Betrag bestimmte Einkünfte oder Vorteile steuerfrei bleiben.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Behandlung von Beträgen, die die jeweilige Grenze überschreiten:
- Freibetrag: Der Betrag, der steuerfrei bleibt, wird immer abgezogen – auch wenn die Grenze überschritten wird. Nur der darüber hinausgehende Teil ist steuerpflichtig.
- Freigrenze: Wird die Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Es gibt keine teilweise Steuerfreiheit.
Ist der Sachbezug von 50 Euro ein Freibetrag oder eine Freigrenze?
Der monatliche Sachbezug von 50 Euro ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Das bedeutet:
- Beträge bis zu 50 Euro pro Monat bleiben steuerfrei.
- Wird die Grenze von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Diese Freigrenze kann zum Beispiel für Gutscheine, Tankkarten oder Benefit-Karten wie die guudcard genutzt werden, die Mitarbeitende flexibel für verschiedene Ausgaben einsetzen können.
Kann ich die Freigrenze für Sachbezüge mit anderen steuerfreien Leistungen kombinieren?
Ja, die Freigrenze von 50 Euro pro Monat kann mit anderen steuerfreien Leistungen kombiniert werden.
Beispiele sind:
- Zuschüsse zur Gesundheitsförderung (bis 600 Euro pro Jahr)
- Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse
Wichtig ist, dass die einzelnen Steuerfreibeträge unabhängig voneinander genutzt werden können, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn die Freigrenze einmal überschritten wird?
Wenn die Freigrenze von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten wird, muss der gesamte Betrag versteuert und verbeitragt werden. Es gibt keine teilweise Steuerfreiheit wie beim Freibetrag.
Deshalb ist es wichtig, die Grenze genau im Blick zu behalten, um unnötige Abgaben zu vermeiden.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.