Gehaltsumwandlung


Was ist Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt – bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts in Sach- oder Geldleistungen umgewandelt wird, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Der Betrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Abgaben berechnet werden.



Welche Vorteile hat die Gehaltsumwandlung?

  • Mehr Netto vom Brutto
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzleistungen
  • Attraktive Benefits wie betriebliche Altersvorsorge, Jobrad oder Essenszuschüsse
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung



Welche Nachteile bringt Gehaltsumwandlung mit sich?

  • Reduzierte Renten- und Arbeitslosengeldansprüche
  • Geringere Flexibilität bei Jobwechsel
  • Komplexität in der steuerlichen Beurteilung
  • Erfordert eine vertragliche Regelung



Welche Möglichkeiten zur Gehaltsumwandlung gibt es?

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Einzahlung in Direktversicherung oder Pensionsfonds
  • Fahrradleasing (Jobrad): steuervergünstigte E-Bikes oder Räder
  • Private Krankenversicherung: Arbeitgeber übernimmt Beiträge
  • Essenszuschüsse oder Gutscheine: z. B. für Supermärkte oder Kantine
  • Dienstwagen: Nutzung zu privaten Zwecken möglich



Was muss man bei der Umsetzung beachten?

  • Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geben
  • Vorab über steuerliche Auswirkungen und mögliche Folgen für Sozialleistungen informieren
  • Bei langfristigen Modellen wie bAV: Auswirkungen auf die Rente beachten
  • Beratung durch Arbeitgeber oder Steuerexperten empfehlenswert



Für wen lohnt sich Gehaltsumwandlung?

  • Für Beschäftigte mit mittlerem oder höherem Einkommen
  • Für Personen mit Interesse an Zusatzleistungen wie Altersvorsorge oder Jobrad
  • Für Arbeitgeber, die Lohnnebenkosten senken und sich als moderner Arbeitgeber positionieren möchten

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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