Geldwerter Vorteil
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die Mitarbeitende unentgeltlich oder vergünstigt erhalten – etwa ein Firmenwagen zur privaten Nutzung, ein Zuschuss zum Mittagessen oder Rabatte auf Produkte. Diese Sach- oder Dienstleistungen gelten als Teil des Einkommens und sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig (§ 8 EStG).
Welche Arten von geldwerten Vorteilen gibt es?
Zu den typischen geldwerten Vorteilen zählen:
- Privatnutzung von Dienstwagen
- Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen
- Firmenhandy oder -laptop zur privaten Nutzung
- Essenszuschüsse und Verpflegungsgutscheine
- Kinderbetreuungszuschüsse
- Dienstwohnungen oder zinsvergünstigte Kredite
Wie wird ein geldwerter Vorteil berechnet?
Die Berechnung hängt von der Art des Vorteils ab:
Firmenwagen:
- 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat
- zusätzlich 0,03 % pro km Arbeitsweg (Entfernungspauschale)
- Neupreis 30.000 € → 300 € + (30 km × 0,03 % × 30.000 € = 270 €) → 570 € geldwerter Vorteil pro Monat
Rabatte:
- Freibetrag: 1.080 € pro Jahr
- Zusätzlich: 4 % vom Marktpreis werden vom Listenpreis abgezogen
Sachbezüge:
- Bemessung auf Basis des Marktwerts
- Freibeträge gelten nur, wenn sie nicht überschritten werden (Freigrenze vs. Freibetrag)
Welche geldwerten Vorteile sind steuerfrei?
Einige Vorteile sind steuerfrei, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen:
- Kinderbetreuung: Steuerfrei, wenn zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt und Kind nicht schulpflichtig ist
- Dienstliche Hardware: Steuerfrei bei privater Nutzung, solange Eigentum beim Arbeitgeber verbleibt
- Essenszuschüsse: Steuerfrei bis 3,10 € zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert (2025: Frühstück 2,17 €, Mittag-/Abendessen 4,13 €)
- Gesundheitsförderung: Maßnahmen bis 600 € pro Jahr steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)
- Zinsvorteile bei Arbeitgeberdarlehen: bis 2.600 € steuerfrei
Was gilt bei der steuerlichen Behandlung?
- Freibeträge bleiben teilweise auch bei Überschreitung steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird besteuert
- Freigrenzen verlieren bei Überschreitung die gesamte Steuerfreiheit
- Pauschalversteuerung (z. B. 25 %) kann möglich sein und Vorteile für Arbeitnehmende bringen
Welche Beispiele für geldwerte Vorteile gibt es?
Firmenwagen:
Nutzung wird per 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch versteuert, bei E-Autos gelten reduzierte Sätze (0,25 % bzw. 0,5 %).
Personalrabatte:
Bis 1.080 € steuerfrei, wenn zusätzlich 4 % vom üblichen Preis abgezogen werden.
Dienstwohnung:
Freibetrag 2025: 282 € monatlich (9,40 € pro Tag). Überschreitungen gelten als geldwerter Vorteil.
Bonusmeilen:
Bis zu 1.080 € pro Jahr für private Nutzung steuerfrei – wenn keine Pflicht zur dienstlichen Einlösung besteht.
Gesundheitsmaßnahmen:
Prophylaktische Maßnahmen wie Massagen oder Kurse sind bis 600 € jährlich steuerfrei.
Wie werden geldwerte Vorteile in der Personalverrechnung behandelt?
Geldwerte Vorteile erhöhen das Bruttoarbeitsentgelt rechnerisch, aber nicht real. Sie müssen in der Lohnabrechnung korrekt erfasst werden.
Was ist zu beachten?
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Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
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Arbeitgeber müssen Voraussetzungen und Nachweise dokumentieren
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Bei Unsicherheit über die steuerliche Einstufung hilft ggf. eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.