Gesundheitsbonus
Was ist ein Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber?
Der Gesundheitsbonus ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Leistung des Arbeitgebers zur individuellen Gesundheitsförderung. Grundlage ist § 3 Nr. 34 EStG. Gefördert werden Präventionsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitenden – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Welche Angebote gelten als steuerfreier Gesundheitsbonus?
Begünstigt sind:
- von Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Präventionskurse
- nicht-zertifizierte Kurse, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen
- bestimmte Maßnahmen bei überwiegend betrieblichem Interesse (z. B. Rückenschule, Stressbewältigung)
Nicht begünstigt sind u. a.:
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios
- Massagen, Vorsorgeuntersuchungen, Diäten
- Maßnahmen mit Produktverkauf oder überwiegendem Freizeitcharakter
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Steuerfreiheit müssen die Leistungen:
- auf einem strukturierten Konzept beruhen
- der Gesundheitsförderung im Sinne des § 20 oder § 20b SGB V dienen
- mit Nachweisen belegt und dem Lohnkonto zugeordnet sein
Belege sind z. B. Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder Anwesenheitslisten bei Vorträgen. Bei nicht-zertifizierten Kursen muss eine fachlich qualifizierte Durchführung gewährleistet und dokumentiert werden.
Wie erfolgt die Abwicklung?
Die Leistungen können bezuschusst oder direkt vom Arbeitgeber erbracht werden. Mitarbeitende müssen in der Regel:
- Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate vorlegen
- eine Antragstellung durchführen, ggf. mit Vorleistung der Kosten
- bei Bedarf die Qualität der Maßnahme nachweisen
Alle Belege sind dem Lohnkonto zuzuordnen und aufzubewahren.
Welche Vorteile bietet der Gesundheitsbonus?
- steuerfreie Leistung bis zu 600 € jährlich pro Mitarbeitendem
- stärkt Mitarbeitergesundheit, -zufriedenheit und -bindung
- flexibel einsetzbar über Gesundheitsbudget
- steuer- und beitragsfrei bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Was gilt bei mehreren Arbeitgebern?
Der Freibetrag von 600 Euro gilt pro Arbeitgeber und Kalenderjahr. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder mehreren Beschäftigungen kann der Bonus mehrfach gewährt werden.
Wann liegt ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vor?
Einige Maßnahmen sind steuerfrei, weil sie nicht als Arbeitslohn gelten, z. B.:
- Ausstattung mit ergonomischen Arbeitsmitteln
- Sportangebote ohne Individualsport (z. B. Fußball, kein Golf)
- Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung
- betriebliche Eingliederungsmaßnahmen
- Zuschüsse für Bildschirmarbeitsplatzbrillen bei ärztlicher Verordnung
Was tun bei Unsicherheiten?
Bei Unsicherheiten kann eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt nach § 42e EStG Klarheit über die Steuerfreiheit konkreter Maßnahmen schaffen. So erhalten Arbeitgebende Rechtssicherheit und vermeiden spätere Nachforderungen.
Wie wirkt sich der Gesundheitsbonus auf die Sozialversicherung aus?
Analog zur Steuerbefreiung sind Leistungen zur Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich auch beitragsfrei in der Sozialversicherung – sofern sie den Anforderungen aus § 3 Nr. 34 EStG entsprechen.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.