Telefonzuschuss


Was ist ein Telefonkostenzuschuss?

Ein Telefonkostenzuschuss ist eine freiwillige finanzielle Leistung von Arbeitgebenden, um beruflich bedingte Telefonkosten ihrer Mitarbeitenden ganz oder teilweise zu erstatten. Er kann pauschal oder anhand individueller Nachweise gewährt werden.



Welche Vorteile hat ein Telefonkostenzuschuss?

Ein Telefonkostenzuschuss entlastet Arbeitnehmende finanziell und kann die Zufriedenheit, Motivation und Bindung ans Unternehmen stärken.

Vorteile im Überblick:

  • finanzielle Entlastung bei dienstlichen Telefonkosten
  • Wertschätzung und Vertrauen seitens des Arbeitgebenden
  • potenzielle steuerliche Vorteile bei richtiger Gestaltung



Wer hat Anspruch auf einen Telefonkostenzuschuss?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Die Gewährung liegt im Ermessen des Arbeitgebenden, kann aber durch:

  • individuelle Vereinbarungen
  • Arbeitsverträge
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen

geregelt sein.

Auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikant:innen oder Mitarbeitende im Außendienst können – je nach Regelung – anspruchsberechtigt sein.



Wie wird ein Telefonkostenzuschuss beantragt?

Üblich ist ein interner Antrag, ergänzt durch:

  • Nachweise beruflicher Nutzung (z. B. Rechnungen, Gesprächslisten)
  • ggf. Freigabe durch Vorgesetzte

Die Abwicklung erfolgt meist über die Personal- oder Finanzabteilung.



In welcher Höhe wird ein Telefonkostenzuschuss gewährt?

Die Höhe variiert je nach Unternehmen:

  • als fester Pauschalbetrag
  • als Erstattung nach tatsächlichem Aufwand
  • ggf. gedeckelt durch Höchstgrenzen

Bei Nutzung eines Diensthandys entfällt der Zuschuss in der Regel.



Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Ein pauschaler Zuschuss gilt als geldwerter Vorteil und ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bei Einzelnachweisen beruflicher Nutzung kann eine steuerfreie Erstattung möglich sein (§ 3 Nr. 50 EStG, sofern anwendbar). Unternehmen sollten steuerliche Vorgaben sorgfältig prüfen oder steuerlich beraten lassen.



Gibt es Sonderregelungen?

Ja, z. B. bei:

  • Arbeit im Homeoffice
  • Nutzung eines Diensthandys (kein zusätzlicher Zuschuss nötig)
  • Selbstständigen und freien Mitarbeitenden (abweichende Vereinbarungen erforderlich)

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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