Inflationsausgleich


Was ist ein Inflationsausgleich?

Ein Inflationsausgleich ist eine finanzielle Maßnahme, mit der Arbeitgeber die gestiegenen Lebenshaltungskosten ihrer Mitarbeitenden abfedern. Hintergrund ist die Inflation, also der Kaufkraftverlust durch Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln oder Miete.

Ziel des Inflationsausgleichs:

  • Wertverlust des Einkommens ausgleichen
  • finanzielle Entlastung der Mitarbeitenden
  • soziale Verantwortung zeigen und die Bindung zum Unternehmen stärken



Welche Formen des Inflationsausgleichs gibt es?

Ein Inflationsausgleich kann unterschiedlich ausgestaltet sein – einmalig, regelmäßig oder in Form von Sachleistungen.

Gängige Formen sind:

  • Einmalzahlungen (z. B. Inflationsausgleichsprämie)
  • temporäre Zuschläge auf das Gehalt
  • steuerfreie Sachzuwendungen, etwa Gutscheinkarten bis 50 €
  • Erhöhungen von Benefits, z. B. Mobilitätszuschüsse (z.B. über die guudcard)
  • indexierte Gehaltsanpassungen, die sich an der Inflation orientieren



Was war die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie war eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 €, die Arbeitgeber freiwillig zwischen Oktober 2022 und Ende 2024 auszahlen konnten.

Wichtige Eckpunkte:

  • Bis zu 3.000 € steuerfrei, auch in Raten möglich
  • Musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden
  • Galt für Arbeitnehmer:innen in allen Branchen
  • Keine gesetzliche Pflicht – reine Freiwilligkeit des Arbeitgebers

Hinweis: Ab 2025 ist diese Regelung ausgelaufen. Unternehmen können jedoch weiterhin über andere steueroptimierte Wege für Inflationsausgleich sorgen.



Welche Alternativen gibt es 2025 zum Inflationsausgleich?

Auch ohne Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber kreative, steuerlich sinnvolle Lösungen anbieten, um Mitarbeitende zu entlasten.

Alternativen ab 2025:

  • Sachbezugskarten bis 50 € monatlich steuerfrei (z. B. guudcard)
  • Essenszuschüsse über digitale Bezahlmodelle
  • Erholungsbeihilfen, z. B. für Urlaub, mit Pauschalversteuerung
  • Gesundheits- oder Mobilitätszuschüsse im Rahmen der steuerfreien Höchstbeträge
  • Boni mit freiwilliger pauschaler Versteuerung



Welche Vorteile hat ein Inflationsausgleich für Unternehmen?

Ein gezielter Inflationsausgleich ist nicht nur ein Zeichen von Fairness, sondern kann auch strategisch klug eingesetzt werden.

Vorteile für Unternehmen:

  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Reduktion von Fluktuation und Frust bei steigenden Lebenshaltungskosten
  • Stärkung der Arbeitgebermarke durch soziale Verantwortung
  • Steuerlich begünstigte Gestaltungsmöglichkeiten, die Liquidität schonen

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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