Internetzuschuss


Was ist ein Internetkostenzuschuss?

Der Internetkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Mitarbeitende bei den Kosten für ihren privaten Internetanschluss unterstützt werden – vor allem, wenn sie im Homeoffice arbeiten.

  • Ziel: finanzielle Entlastung bei beruflicher Internetnutzung
  • Formen: steuerfreie Erstattung mit Nachweis oder Pauschalversteuerung (25 %) bis 50 €/Monat



Wie funktioniert die Pauschalversteuerung?

Die gängige Variante in der Praxis: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 50 € monatlich und versteuert diesen Betrag pauschal mit 25 %.

  • Kein Einzelnachweis notwendig
  • Netto für Mitarbeitende steuerfrei
  • Einfach und rechtssicher für Unternehmen



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die steuerfreie Umsetzung durch Pauschalversteuerung gelten folgende Bedingungen:

  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt
  • Das Internet wird betriebsbedingt genutzt (z. B. im Homeoffice)
  • Der Vertrag läuft auf den Namen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters
  • Die Kosten sind dokumentiert und nachvollziehbar



Wie hoch darf der Zuschuss sein?

  • Bis zu 50 €/Monat sind möglich
  • Alternativ: Einmalzahlung bis 600 €/Jahr
  • Beträge über 50 € sind nur mit Einzelnachweis steuerfrei oder sonst steuerpflichtig



Was bringt der Internetzuschuss Arbeitgebern?

  • Attraktives Benefit für hybride Teams
  • Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Kosteneffizienter als Gehaltserhöhungen



Und den Mitarbeitenden?

  • Monatliche Entlastung bei Internetkosten
  • Keine Abzüge durch Steuern oder Sozialabgaben
  • Kein bürokratischer Aufwand



Kann der Zuschuss mit anderen Benefits kombiniert werden?

Ja, zum Beispiel durch eine Kombination mit der guudcard für eine smarte Auszahlung oder mit anderen Benefits wie dem Mobilitätsbudget oder dem Sachbezug.



Fazit

Der Internetkostenzuschuss ist ein nachhaltiger, flexibler Benefit, der besonders in modernen Arbeitsmodellen wie Remote Work punktet. Unternehmen, die Mitarbeitende wirklich entlasten möchten, sollten diese Möglichkeit unbedingt prüfen.

Zum vollständigen Blogbeitrag geht es hier entlang.

 

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

Zurück