Kilometerpauschale
Was ist die Kilometerpauschale?
Die Kilometerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Pauschalbetrag, den Arbeitnehmer:innen für die Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen können – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Grundprinzip:
- 30 Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km
- 38 Cent ab dem 21. Kilometer (seit 2022)
- Gilt für jeden Arbeitstag, an dem der Weg tatsächlich zurückgelegt wurde
- Eintrag erfolgt in der Steuererklärung (Anlage N) als Werbungskosten
Für wen gilt die Kilometerpauschale?
Die Pauschale gilt für alle, die eine erste Tätigkeitsstätte regelmäßig aufsuchen – also z. B.:
- Angestellte mit Büroarbeitsplatz
- Pendler:innen im Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß
- Auch bei Fahrgemeinschaften anwendbar (jede:r Mitfahrende kann ansetzen)
- Gilt nicht für Homeoffice-Tage oder Dienstreisen (dafür gibt es Reisekostenerstattungen)
Wie wird die Kilometerpauschale berechnet?
Die Pauschale wird pro Arbeitstag und einfacher Strecke berechnet – also nicht hin- und zurück, sondern nur die Entfernungskilometer.
Beispiel:
- 15 km zur Arbeit = 15 × 0,30 € = 4,50 € pro Tag
- 220 Arbeitstage im Jahr = 4,50 € × 220 = 990 € Werbungskosten
- Bei 25 km Entfernung:
- 20 km × 0,30 € = 6,00 €
- 5 km × 0,38 € = 1,90 €
- → Gesamt: 7,90 € pro Arbeitstag
Tipp: Wer mit den Werbungskosten über die Pauschale von 1.230 € (Stand 2025) kommt, profitiert direkt.
Was ist der Unterschied zur Reisekostenpauschale?
Die Kilometerpauschale betrifft den regelmäßigen Arbeitsweg, während die Reisekostenpauschale bei Dienstreisen oder wechselnden Einsatzorten greift.
Kurz gesagt:
- Kilometerpauschale = Weg zur ersten Tätigkeitsstätte
- Reisekosten = beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten
- Die Höhe der Pauschale unterscheidet sich je nach Anlass und Verkehrsmittel
Kann der Arbeitgeber die Kilometerpauschale erstatten?
Ja – Arbeitgeber können steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse leisten, die sich an der Kilometerpauschale orientieren.
Regelung:
- Bis zur Höhe der Entfernungspauschale steuerfrei
- Muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden
- Wird auf die Pendlerpauschale in der Steuererklärung angerechnet
- Alternativ: Einbindung in ein Mobilitätsbudget (z. B. über guudcard)
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.