Kinderbetreuungszuschuss


Was ist ein Kinderbetreuungszuschuss?

Ein Kinderbetreuungszuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der er Mitarbeitende bei den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Der Zuschuss kann steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden – unter bestimmten Voraussetzungen.

Wichtig zu wissen:

  • Gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden
  • Erfasst Kindergärten, Kitas, Tageseltern, Hort und Ganztagsbetreuung
  • Nicht begünstigt sind Nachhilfe, Ferienfreizeiten oder Verpflegungskosten



Wann ist ein Kinderbetreuungszuschuss steuerfrei?

Ein Kinderbetreuungszuschuss ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Voraussetzungen:

  • Das Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt
  • Die Betreuung erfolgt in einer Einrichtung oder durch eine anerkannte Tagespflegeperson
  • Der Mitarbeitende weist die Betreuungskosten nach (z. B. durch Rechnung)

Wichtig: Private Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn ist nicht begünstigt.



Wie hoch darf der Kinderbetreuungszuschuss sein?

Der Gesetzgeber sieht keine feste Obergrenze für den Zuschuss vor – entscheidend ist, dass tatsächliche Betreuungskosten nachgewiesen werden können.

Rahmenbedingungen:

  • Zuschuss kann in voller Höhe der Betreuungskosten steuerfrei übernommen werden
  • Voraussetzung: Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt
  • Die Zahlung an die Einrichtung kann direkt oder über die Mitarbeitenden erfolgen
  • Verbleibende Kosten können in der Steuererklärung nicht zusätzlich als Sonderausgabe angesetzt werden, wenn sie bereits bezuschusst wurden



Wie wird ein Kinderbetreuungszuschuss abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt über die Lohnbuchhaltung, erfordert aber eine schriftliche Vereinbarung und Nachweisdokumente.

Ablauf:

  • Mitarbeitende legen einen Betreuungsvertrag oder eine Rechnung vor
  • Arbeitgeber prüft die Voraussetzungen und zahlt den Zuschuss steuerfrei aus
  • Der Betrag wird in der Lohnabrechnung als steuerfreier Bezug ausgewiesen
  • Der Zuschuss darf nicht mit dem Arbeitslohn verrechnet oder als Gehaltsumwandlung gestaltet werden

Tipp: Für einfache Verwaltung lässt sich der Zuschuss auch über digitale Plattformen oder Zusatzleistungen wie ein Mobilitäts- oder Familienbudget (z. B. mit der guudcard) abbilden.



Welche Vorteile hat der Kinderbetreuungszuschuss?

Ein steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss bietet klare Vorteile für beide Seiten – er entlastet Eltern und stärkt das Familienbewusstsein im Unternehmen.

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Finanzielle Entlastung bei hohen Betreuungskosten
  • Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Netto wirksamer Zuschuss, ohne zusätzliche Abgaben

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Attraktives familienfreundliches Benefit
  • Mitarbeiterbindung und höhere Zufriedenheit
  • Sozialabgabenfreie Leistung, die kosteneffizient ist
  • Stärkung des Arbeitgeberimages bei Eltern und Bewerber:innen

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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