Lohnnebenkosten
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind alle Kosten, die über das Bruttogehalt hinaus anfallen, wenn ein Unternehmen Mitarbeitende beschäftigt. Sie umfassen gesetzlich vorgeschriebene Abgaben sowie freiwillige Zusatzleistungen und zählen zu den indirekten Personalkosten.
- Dazu gehören z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Umlagen (U1, U2, U3)
- Auch freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgeld, Zuschüsse oder Fortbildungskosten zählen im weiteren Sinne dazu
Wie setzen sich Lohnnebenkosten zusammen?
Die vollständigen Personalkosten ergeben sich aus:
Nettogehalt
+Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung
+ Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung
+ Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer & Soli
+ Umlagen U1, U2, U3
+ Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)
= Arbeitgeber-Brutto
Welche Sozialabgaben muss der Arbeitgeber zahlen?
Im Jahr 2025 gelten folgende Beitragssätze (AG-Anteil):
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,25 %)
- Pflegeversicherung: 1,8 % (bei Kinderlosen Zuschlag von 0,3 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Unfallversicherung: Ø 1,6 % (branchenabhängig, 100 % AG-Anteil)
Was sind die Umlagen und wie hoch sind sie?
- U1 (Krankheitsausfall): 1,1 %–4,9 % (pflichtig bei <30 MA)
- U2 (Mutterschutz): 0,2 %–0,6 %
- U3 (Insolvenzgeld): 0,15 %
- Geringfügig Beschäftigte: andere Sätze (z. B. 13 % KV, 15 % RV durch AG)
Was sind freiwillige Personalzusatzkosten?
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Zuschüsse für ÖPNV, Kantine, Kinderbetreuung
- Fortbildungen, Umzugskosten, Diensthandy
- Arbeitgeber kann frei entscheiden – aber: steuerlich absetzbar
Wie kann ich Lohnnebenkosten senken?
- Flexible Arbeitsmodelle oder freiberufliche Kooperationen
- Sachleistungen statt Gehaltserhöhung (z. B. Gutscheine, Dienstfahrrad)
- Outsourcing nicht-kerngeschäftlicher Aufgaben
- Steuerliche Absetzbarkeit voll ausschöpfen
Fazit
Lohnnebenkosten sind mehr als ein bürokratischer Faktor – sie sind ein entscheidender Kostenblock. Unternehmen sollten sie bei der Personalplanung unbedingt mitdenken. Wer frühzeitig kalkuliert und Benefit-Strategien klug nutzt, kann nachhaltig Kosten optimieren – ohne an Attraktivität als Arbeitgeber zu verlieren.
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.