Mobilitätspauschale


Was ist die Mobilitätspauschale?

Die Mobilitätspauschale – auch Mobilitätsprämie genannt – ist eine staatliche Zahlung für Geringverdiener:innen, die trotz langer Arbeitswege keine Steuern zahlen und deshalb keine Entfernungspauschale geltend machen können. Sie soll die durch die CO₂-Abgabe gestiegenen Fahrtkosten abfedern und ist befristet für die Jahre 2021 bis 2026.



Wer hat Anspruch auf die Mobilitätspauschale?

Nur Geringverdiener:innen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können die Prämie beantragen.

Voraussetzungen:

  • Zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag
  • Der Arbeitsweg beträgt mindestens 21 km (einfache Strecke)
  • Es wird eine Steuererklärung abgegeben
  • Die Prämie beträgt mindestens 10 Euro

Hinweis: Auch Fahrgemeinschaften oder Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung sind abgedeckt.



Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag steigt jährlich:

  • 2021: 9.744 €
  • 2022: 10.347 €
  • 2023: 10.908 €
  • 2024: 11.784 €
  • 2025: 12.096 €

Quelle: § 32a EStGGrundfreibetrag

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Werten, ist eine Förderung möglich.



Was zählt als „zu versteuerndes Einkommen“?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht das Bruttoeinkommen. Abgezogen werden:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrkosten)
  • Sonderausgaben
  • Vorsorgeaufwendungen

Indikator: Wenn bei der Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung „0 €“ steht, liegt das zvE vermutlich unter dem Grundfreibetrag.



Wie beantragt man die Mobilitätspauschale?

Ein Antrag ist nur über eine Steuererklärung möglich – auch wenn keine Steuerpflicht besteht.

Ablauf:

  • Formular: Anlage „Mobilitätsprämie“
  • Zeilen 4 und 5: jeweils „1“ eintragen (für Angestellte)
  • Fahrtweg: in Anlage N eintragen

Tipp: Steuersoftware wie WISO Steuer oder kostenlose Apps wie Check24 Steuer erleichtern die Antragstellung.



Für welche Jahre kann man die Prämie rückwirkend beantragen?

Bis zu vier Jahre rückwirkend – das heißt:

  • 2021
  • 2022
  • 2023
  • 2024



Wie wird die Mobilitätspauschale berechnet?

Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten:

  1. Ermittlung der Werbungskosten

    • Entfernungspauschale: 0,30 € für die ersten 20 km

    • Ab dem 21. km: 0,38 € (seit 2022)

  2. Ermittlung des Überschusses über den Arbeitnehmerpauschbetrag

    • Nur der Teil, der 1.230 € (2024) übersteigt, zählt

  3. Differenz zum Grundfreibetrag

    • Grundfreibetrag – zvE = möglicher Förderbetrag

  4. Begrenzung

    • Es gilt der kleinere Wert aus Schritt 2 oder 3

  5. 14 % auf diesen Wert

    • Mobilitätsprämie = 14 % des relevanten Betrags

 



Fazit

Die Mobilitätspauschale lohnt sich besonders bei:

  • Niedrigem Einkommen
  • Langem Arbeitsweg

Je näher das zvE am Grundfreibetrag liegt, desto geringer fällt die Prämie aus.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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