Nettolohnoptimierung


Was ist Nettolohnoptimierung?

Nettolohnoptimierung beschreibt Maßnahmen, mit denen Unternehmen die Nettoeinkommen ihrer Mitarbeitenden erhöhen, ohne die Bruttogehälter zu steigern. Das geschieht durch steuer- und sozialabgabenfreie Zusatzleistungen, die gezielt anstelle von Barlohn eingesetzt werden – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ziel ist: Mehr Netto vom Brutto – also höhere Mitarbeitervorteile bei gleichbleibenden oder geringeren Arbeitgeberkosten.



Wie funktioniert Nettolohnoptimierung?

Statt einer klassischen Gehaltserhöhung (die stark versteuert wird), erhalten Mitarbeitende zusätzliche Benefits, die steuerlich begünstigt oder ganz abgabenfrei sind.

Beispiele für optimierte Lohnbestandteile:

  • Sachbezug: bis 50 € monatlich steuerfrei (z. B. guudcard)
  • Essenszuschuss: bis 7,23 € pro Arbeitstag
  • Kinderbetreuungszuschuss: steuerfrei ohne Höchstgrenze
  • Gesundheitsförderung: bis 600 € pro Jahr steuerfrei
  • Erholungsbeihilfe: pauschalversteuert mit 25 %

Wichtig: Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden – eine reine Gehaltsumwandlung ist in vielen Fällen ausgeschlossen.



Welche Vorteile hat die Nettolohnoptimierung?

Richtig umgesetzt profitieren Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen:

Vorteile für Unternehmen:

  • Geringere Lohnnebenkosten
  • Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Mitarbeiterbindung und Motivation steigern
  • Steuerlich optimierbare Gestaltungsspielräume

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Mehr Nettoauszahlung bei gleichem Bruttoaufwand
  • Konkrete finanzielle Vorteile im Alltag
  • Wertschätzung durch individuelle Zusatzleistungen

 



Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Für eine rechtssichere Nettolohnoptimierung sollten Unternehmen auf Folgendes achten:

  • Leistungen müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden
  • Steuerliche Höchstgrenzen pro Benefit einhalten
  • Dokumentation und Kommunikation sauber gestalten
  • HR und Lohnbuchhaltung eng einbinden

Tipp: Eine Kombination aus verschiedenen Benefits bietet die größte Wirkung bei minimalem Aufwand. Mit der guudcard besteht die Möglichkeit, zwischen Mobilität, Einkäufen und Sport zu wählen.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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