ÖPNV-Zuschuss


Was ist ein ÖPNV-Zuschuss?

Ein ÖPNV-Zuschuss ist eine freiwillige finanzielle Unterstützung von Arbeitgebenden zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er kann berufliche und private Fahrten abdecken und gilt für:

  • Einzeltickets
  • Wochen-, Monats- und Jahreskarten
  • Zeitkarten
  • Deutschlandticket

Je nach Modell kann er steuerfrei oder pauschal versteuert gewährt werden.



Welche Vorteile bietet der ÖPNV-Zuschuss für Mitarbeitende?

  • Finanzielle Entlastung: Weniger Ausgaben für den Arbeitsweg.
  • Stressreduktion: Kein Stau, entspannteres Pendeln.
  • Nachhaltigkeit: Weniger CO₂, mehr Umweltbewusstsein.
  • Mehr Bewegung: Weg zur Haltestelle erhöht die Alltagsaktivität.
  • Private Nutzung: Steuerfrei gewährte Tickets dürfen auch privat genutzt werden.



Welche Vorteile haben Arbeitgebende?

  • Attraktivität als Arbeitgeber: Wichtig im Wettbewerb um Talente.
  • Steuervorteile: Steuerfreie oder pauschal versteuerte Lohnbestandteile.
  • Produktivität: Pünktlichere und entspanntere Mitarbeitende.
  • Nachhaltiges Image: Förderung von Umweltzielen.
  • Flexible Integration: Idealer Bestandteil eines Mobilitätsbudgets.



Welche steuerlichen Modelle gibt es?

1. Steuerfreier Gehaltszuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)

  • Nur zulässig, wenn zusätzlich zum Gehalt gewährt.
  • Keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben.
  • Privat nutzbar.
  • Minderung der Entfernungspauschale in der Steuererklärung.

2. Gehaltsumwandlung (pauschal versteuert mit 25 %)

  • Teil des Bruttolohns wird in Zuschuss umgewandelt.
  • Kein Sachbezug nötig, Barzuschüsse erlaubt.
  • Entfernungspauschale bleibt unberührt.
  • Alternative bei begrenztem Budget.

3. Sachbezug mit 15 % Pauschalversteuerung

  • Nur bei durch Arbeitgeber gestellten Tickets.
  • Begrenzung durch Entfernungspauschale.

4. 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze

  • Weiterhin möglich für kleine Beträge, sofern monatlich nicht überschritten.

Das häufigste Modell in der Praxis ist der steuerfreie Gehaltszuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG, also die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.

Gründe:

  • Für Arbeitnehmende besonders attraktiv: „brutto für netto“ ohne Abzüge.
  • Für Arbeitgeber einfach umzusetzen, ohne Sozialabgaben.
  • Kombination mit dem Deutschlandticket möglich.
  • Ideal für modernes Employer Branding und nachhaltige Benefits.

Die Gehaltsumwandlung wird meist dann genutzt, wenn kein zusätzliches Budget verfügbar ist.



Was ist der Unterschied zum Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss kann auch für Pkw-Nutzung gezahlt und muss meist pauschal versteuert werden.
Der ÖPNV-Zuschuss ist dagegen bei richtiger Gestaltung steuerfrei, aber zweckgebunden auf öffentliche Verkehrsmittel beschränkt.


Wie lässt sich der ÖPNV-Zuschuss einfach umsetzen?

Die guudcard bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, den ÖPNV-Zuschuss digital, steuerkonform und flexibel im Rahmen eines Mobilitätsbudgets abzubilden. Gleichzeitig kann die guudcard auch für regionale Einkäufe oder für Sportangebote, wie z.B. Urban Sports Club genutzt werden.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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