Pauschalversteuerung
Was ist Pauschalversteuerung?
Pauschalversteuerung ist eine vereinfachte Form der Lohnbesteuerung. Dabei verzichtet der Staat auf individuelle Steuerberechnungen – stattdessen gelten fixe Steuersätze, unabhängig von Steuerklasse, Familienstand oder Einkommen. Sie wird meist vom Arbeitgeber getragen (§ 40 EStG).
Für welche Fälle wird die Pauschalversteuerung genutzt?
Typische Anwendungsbereiche:
- Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
- Sachzuwendungen (z. B. Geschenke, Fahrtkosten, Firmenwagen)
- Gruppenunfallversicherungen
- Zukunftssicherungsleistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge)
- Verpflegung und Erholungsbeihilfen
Wie hoch ist die Pauschalversteuerung?
Je nach Fall gelten unterschiedliche Sätze:
- 2 %: Minijobs bei 520 €-Grenze inkl. Kirchensteuer & Soli
- 20 %: Minijobs mit mehreren Beschäftigungen oder ohne Rentenpauschale
- 25–30 %: Sachzuwendungen, Firmenwagen, Verpflegung
- 15 %: Fahrtkostenpauschale (wenn über 4.500 € jährlich)
- 20 %: Betriebliche Altersvorsorge und Gruppenunfallversicherung
Vorteile für Arbeitgeber
- Weniger Bürokratie durch einheitliche Steuersätze
- Keine Sozialversicherungsabgaben auf pauschal versteuerte Leistungen
- Steuerersparnis bei vielen Zusatzleistungen
- Attraktives Mittel zur Nettolohnoptimierung
Vorteile für Arbeitnehmer
- Mehr Netto vom Brutto, da viele pauschale Leistungen nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind
- Zusatzleistungen wie Jobtickets oder Verpflegung können steuerbegünstigt bezogen werden
Grenzen der Pauschalversteuerung
- Nicht für reguläre Gehaltszahlungen anwendbar
- 1.000 € Höchstgrenze pro Jahr und Arbeitnehmer für bestimmte pauschale Leistungen
- Verstoß gegen Grenzen kann zu Aberkennung durch das Finanzamt führen
Wie unterscheidet sich die Pauschalversteuerung von steuerfreien Leistungen?
- Steuerfreie Leistungen (z. B. Sachbezug bis 50 €, Kinderbetreuungszuschuss) verursachen keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben
- Pauschalversteuerte Leistungen sind steuerpflichtig, aber der Arbeitgeber übernimmt die Steuer und entlastet so die Mitarbeitenden vollständig
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.