Pendlerpauschale


Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den Arbeitnehmer:innen in der Einkommensteuererklärung für ihren Weg zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen können – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Sie soll Berufstätige für die Kosten des Arbeitswegs entlasten, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß pendeln.



Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2025?

Die Pauschale wird pro Arbeitstag und Entfernungskilometer (einfacher Weg) angesetzt:

  • 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 km
  • 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
  • Gilt für maximal eine einfache Strecke pro Arbeitstag

Achtung: Du darfst die Kilometerpauschale nur für die Tage ansetzen, an denen Du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt in der Regel rund 220 bis 230 Fahrten im Jahr.

Beispiel:
Bei 25 km Arbeitsweg an 210 Tagen pro Jahr:

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 €
  • 5 km × 0,38 € = 1,90 €
  • 7,90 € × 210 Tage = 1.659 € Werbungskosten



Wer kann die Pendlerpauschale geltend machen?

Alle Arbeitnehmer:innen, die eine erste Tätigkeitsstätte regelmäßig aufsuchen, können die Pendlerpauschale ansetzen – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

Gilt für:

  • Auto, Fahrrad, ÖPNV, E-Scooter oder zu Fuß
  • Auch bei Fahrgemeinschaften (jede Person einzeln)
  • Nicht gültig für Homeoffice-Tage oder Dienstreisen

Hinweis: Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage N).



Was ist der Unterschied zur Mobilitätspauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug in der Einkommensteuer, während eine Mobilitätspauschale ein Arbeitgeberzuschuss ist, der ggf. steuerfrei gewährt werden kann.

Kurz gesagt:

  • Pendlerpauschale: Du setzt Fahrtkosten selbst in deiner Steuererklärung ab
  • Mobilitätspauschale: Dein Arbeitgeber zahlt dir aktiv einen Zuschuss (z. B. über ein Mobilitätsbudget)

Wichtig: Erhaltene Zuschüsse vom Arbeitgeber mindern den steuerlichen Anspruch aus der Pendlerpauschale.



Welche Alternativen gibt es zur Pendlerpauschale?

Wer keine Steuererklärung machen möchte oder direkt monatlich profitieren will, kann auf Mobilitätsbenefits vom Arbeitgeber setzen – z. B. über die guudcard mobility.

Mögliche Alternativen:

  • Deutschlandticket als steuerfreier Sachbezug
  • Jobrad oder E-Bike-Leasing
  • Mobilitätsbudget für ÖPNV, Carsharing oder E-Scooter

Einen ausführlichen Beitrag zu der Pendlerpauschale kannst du hier finden.

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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