Sachbezug


Was ist ein Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen – zum Beispiel in Form von Gutscheinen, Sachkarten, Produkten oder Dienstleistungen.

Wichtig: Damit ein Sachbezug steuerfrei bleibt, muss er bestimmten Voraussetzungen genügen.

Beispiele für Sachbezüge:

  • Gutscheine für Lebensmittel, Drogerie, Tanken oder Freizeit
  • Sachbezugskarten wie die guudcard
  • Jobrad, Firmenhandy, Essenszuschüsse, Fitnessangebote



Wie hoch ist die steuerfreie Sachbezugsgrenze?

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Stand 2025).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Leistung darf nicht in bar auszahlbar sein
  • Es muss sich um Sachleistungen oder zweckgebundene Gutscheine handeln
  • Der Betrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden
  • Die 50-€-Grenze gilt pro Monat und Mitarbeitendem

Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.



Welche Leistungen gelten als Sachbezug?

Nicht jede Zuwendung ist automatisch ein Sachbezug – entscheidend ist die Art der Leistung.

Als Sachbezug gelten z. B.:

  • Gutscheine mit begrenztem Einlösebereich (z. B. nur bei bestimmten Händlern oder Produktgruppen)
  • Zuschüsse für Verpflegung oder Mobilität, wenn klar zweckgebunden
  • Digitale Sachbezugskarten mit steuerkonformer Händlerauswahl

Nicht als Sachbezug gelten:

  • Bargeld oder übertragbare Guthabenkarten
  • Barlöhne zur freien Verfügung
  • Gehaltsumwandlung, sofern nicht zusätzlich zum Lohn



Warum nutzen Unternehmen Sachbezüge?

Vorteile für Unternehmen:

  • Steuer- und sozialabgabenfrei bis 50 € pro Monat
  • Höherer wahrgenommener Wert bei Mitarbeitenden
  • Flexible, personalisierbare Zusatzleistung
  • Positive Wirkung auf Arbeitgeberimage und Zufriedenheit

Vorteile für Mitarbeitende:

  • Mehr Netto vom Brutto
  • Individuell einsetzbar, z. B. für Einkäufe, Mobilität oder Freizeit
  • Monatliche Wertschätzung, ohne steuerliche Nachteile

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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