Sachbezugswert


Was ist ein Sachbezugswert?

Grundsätzlich versteht man unter einem Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG , diejenigen Sachleistungen die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Verpflegungskosten
  • Unterkunftskosten
  • Jobtickets
  • Sportmitgliedschaften
  • sonstige Vergünstigungen oder Gutscheine



Welche Sachbezugswerte gelten 2025?

Verpflegung

Frühstück: 2,30 € pro Tag bzw. 69 € pro Monat
Mittag- und Abendessen: je 4,40 € pro Tag bzw. 132 € pro Monat
Gesamtwert: 333 € pro Monat

Bei Dienstreisen bleibt eine Mahlzeit bis 60 € steuerfrei, wenn eine Verpflegungspauschale gezahlt wird. Diese wird dann gekürzt. Ohne Pauschale kann pauschal mit 25 % versteuert werden. Belohnungsessen über 60 € sind steuerpflichtig.

Unterkunft

Sachbezugswert: 282 € pro Monat bzw. 9,40 € pro Tag
Alternativ kann der ortsübliche Mietwert angesetzt werden.

50-Euro-Sachbezug

Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 € steuerfrei gewähren, etwa über Gutscheine oder Benefitkarten. Voraussetzung ist, dass die Leistung zweckgebunden und zusätzlich zum Gehalt erfolgt. Bis zu 600 € netto im Jahr sind möglich.

Mehr Informationen zu den Sachbezügen findest du in diesem Beitrag.



Welche Voraussetzungen gelten für steuerfreie Sachbezüge?

Damit ein Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zusätzlichkeit: Der Sachbezug muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
  • Freigrenze: Die gesetzlichen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Keine Barauszahlung: Der Vorteil darf nicht als Bargeld ausgezahlt werden.
  • Zweckbindung: Nur für bestimmte Verwendungszwecke (z. B. Verpflegung, Mobilität, Gesundheit etc.)
  • ZAG-Kriterien: Gutscheinkarten müssen die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 a oder b ZAG erfüllen.



Welche Sachzuwendungen sind besonders beliebt?

  • 50 € Sachbezug pro Monat (z. B. über Benefitkarten wie die guudcard)
  • 3× jährlich 60 € für persönliche Anlässe (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum)
    → Das ergibt eine mögliche jährliche Förderung von 780 € steuerfrei pro Person!

 

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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