Steuerfreie Sonderzahlungen
Was sind steuerfreie Sonderzahlungen?
Steuerfreie Sonderzahlungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die nicht der Einkommensteuer und Sozialversicherungspflicht unterliegen. Anders als Weihnachts- oder Urlaubsgeld, das regulär versteuert werden muss, können bestimmte Leistungen unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen komplett steuerfrei gewährt werden.
Welche Formen steuerfreier Sonderzahlungen gibt es?
Typische steuerfreie Sonderzahlungen sind:
- Sachbezüge bis 50 € monatlich (z. B. Sachbezugskarte, ÖPNV-Zuschuss, Tankkarten)
- Geschenke zu persönlichen Anlässen bis 60 € brutto (z. B. Geburtstag, Hochzeit)
- Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € steuerfrei (bis 31.12.2024)
Was ist bei Sachbezügen als Sonderzahlung zu beachten?
- Sachbezüge müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden
- Sie dürfen monatlich 50 € nicht überschreiten – sonst volle Steuerpflicht
- Leistungen müssen nutzbar und geldwert für Arbeitnehmende sein
- Nicht alle Leistungen sind steuerfrei (z. B. Altersvorsorge, Krankenversicherung gelten separat)
Welche Vorteile bieten steuerfreie Sonderzahlungen?
Für Mitarbeitende:
- Mehr Netto vom Brutto
- Kein Abzug von Steuern oder Sozialabgaben
- Flexible Zusatzleistungen mit echtem Mehrwert
Für Arbeitgeber:
- Geringere Lohnnebenkosten
- Stärkere Mitarbeiterbindung und Motivation
- Steuerlich begünstigte Alternative zu klassischen Boni
Wie unterstützt guud bei steuerfreien Sonderzahlungen?
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Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.