Urlaubsgeld
Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum regulären Gehalt vor oder während des Urlaubs ausgezahlt wird. Es soll die Freizeitgestaltung finanziell erleichtern und ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?
Die Höhe des Urlaubsgeldes ist nicht einheitlich geregelt – sie variiert je nach Branche, Betriebsgröße und Vereinbarung.
Typische Modelle:
- Fester Pauschalbetrag (z. B. 300–1.000 €)
- Prozentualer Zuschlag zum Monatsgehalt (z. B. 50 % vom Bruttolohn)
- Auszahlung einmal jährlich, meist im Sommer oder zur Urlaubsplanung
Hinweis: Urlaubsgeld ist kein Ersatz für den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
Nein – Urlaubsgeld ist regulärer Arbeitslohn und daher voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Das bedeutet:
- Wird wie normales Gehalt versteuert und verbeitragt
- Kann ggf. durch Fünftelregelung begünstigt werden, wenn es außergewöhnlich hoch ist (z. B. in Kombination mit anderen Sonderzahlungen)
Tipp: Alternativ können steuerfreie Benefits als Urlaubszuschuss genutzt werden – siehe nächster Abschnitt.
Welche Alternativen gibt es zum Urlaubsgeld?
Wer auf steuerfreie oder flexiblere Alternativen setzen möchte, kann statt Urlaubsgeld z. B. Sachbezüge oder Erholungsbeihilfen anbieten.
Beliebte Alternativen:
- Erholungsbeihilfe: bis zu 156 € pro Mitarbeitendem + 104 € pro Partner + 52 € pro Kind, pauschal mit 25 % versteuert
- Sachbezüge bis 50 € monatlich steuerfrei (z. B. über die guudcard)
- Einmalige Gutscheine, z. B. für Reiseanbieter oder Freizeitaktivitäten
Warum zahlen Unternehmen Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein emotional wirksames Zeichen der Wertschätzung.
Vorteile für Unternehmen:
- Mitarbeiterbindung durch freiwillige Zusatzleistung
- Stärkung der Arbeitgebermarke
- Wettbewerbsvorteil bei der Personalgewinnung
- Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung steuerliche Vorteile zu nutzen
Vorteile für Mitarbeitende:
- Finanzielle Entlastung für Reise, Erholung oder Freizeit
- Wertschätzung außerhalb der regulären Vergütung
- Erhöhtes Zufriedenheitsgefühl und Motivation
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.