Vermögenswirksame Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten zum Aufbau von Vermögen. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz geregelt.
Typische Anlageformen:
- Banksparplan
- Bausparvertrag
- Aktienfonds oder ETF
- Tilgung eines Immobilienkredits
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Arbeitgeber leisten VWL freiwillig, es sei denn, ein Tarifvertrag schreibt sie vor.
Anspruch haben:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamte, Richter, Soldaten
Keinen Anspruch haben:
- Selbstständige
- Rentner
- Freie Mitarbeiter
Wie beantragt man vermögenswirksame Leistungen?
Arbeitnehmer müssen einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen und einen Sparvertrag abschließen. Der Arbeitgeber zahlt dann direkt in diesen Vertrag ein.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
- Arbeitgeberanteil: zwischen 6,65 € und maximal 40 € pro Monat
- Staatliche Sparzulage: 9 % auf bis zu 470 € jährlich (je nach Anlageform)
- Arbeitnehmer können freiwillig mit eigenen Beiträgen aufstocken
Wie lange ist die Laufzeit eines VL-Vertrags?
- 6 Jahre Einzahlung
- 1 Jahr Ruhezeit (Sperrfrist)
- Nach 7 Jahren Auszahlung oder Verlängerung
Welche Anlageformen sind möglich?
- Bausparvertrag: Gefördert, auch bei niedrigen Zinsen sinnvoll
- Banksparplan: Sicher, aber keine staatliche Förderung
- Fondsparplan: Renditechancen, aber auch Verlustrisiko
- Immobilienkredit-Tilgung: Direkte Schuldentilgung, wenn bestätigt
Gibt es auch VWL bei Minijobs oder Krankheit?
- Minijob: Anspruch möglich, wenn vertraglich geregelt
- Krankheit: Ab der 7. Woche mit Lohnersatz entfällt VWL
- Sozialleistungen: VWL bleiben bis 50 € über dem Netto beitragsfrei
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.