Weihnachtsgeld
Was ist Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zum Jahresende. Es zählt zum sonstigen Arbeitslohn und soll Mitarbeitenden für ihre Leistungen im laufenden Jahr danken oder als Anreiz zur weiteren Betriebszugehörigkeit dienen.
Häufig wird es auch als 13. Monatsgehalt, Jahressonderzahlung oder Gratifikation bezeichnet.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein Anspruch entsteht nur, wenn:
- das Weihnachtsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag zugesagt ist
- es im Betriebsvertrag oder einer betrieblichen Übung regelmäßig gezahlt wurde
- ein gleichbehandlungsgrundsatz besteht (z. B. wenn alle Mitarbeitenden es erhalten)
Tipp: Wird Weihnachtsgeld mehrfach freiwillig gezahlt, kann daraus ein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen (betriebliche Übung).
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Die Höhe ist nicht gesetzlich geregelt und variiert stark:
- Häufig: 25 % bis 100 % eines Monatsgehalts
- In Tarifverträgen oft konkret festgelegt (z. B. 55 % im öffentlichen Dienst)
- Manche Unternehmen staffeln die Höhe nach Betriebszugehörigkeit
Auch Teilzeitkräfte oder Elternzeit-Rückkehrer:innen können anteilig Anspruch haben – abhängig von den Vertragsregelungen.
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Nein – Weihnachtsgeld ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig, da es als regulärer Arbeitslohn zählt.
Das bedeutet:
- Es wird zusammen mit dem Monatslohn versteuert
- Führt oft zu einer höheren Lohnsteuer im Auszahlungsmonat
- Kann ggf. nach der Fünftelregelung begünstigt besteuert werden, wenn es außergewöhnlich hoch ausfällt
Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und Weihnachtsgeschenk?
- Weihnachtsgeld = Geldzahlung, immer steuer- und abgabenpflichtig
- Weihnachtsgeschenk = Sachleistung oder Gutschein, bis 60 € steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), z. B. ein Buch, Genusskorb oder nachhaltiger Gutschein
Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.