Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter


Wie finde ich ein passendes Weihnachtsgeschenk für mein Team?

Das ideale Geschenk ist wertschätzend, unkompliziert und sinnvoll nutzbar. Gute Kriterien:

  • Passt es zur Kultur und zu den Werten des Unternehmens?
  • Ist es neutral und für alle Mitarbeitenden geeignet?
  • Gibt es eine nachhaltige oder regionale Variante?
  • Kann es steuerfrei gewährt werden?

Tipp: Wer Wert auf Sinnhaftigkeit und Vielfalt legt, kann z. B. den guudschein als Weihnachtsgeschenk nutzen – ein nachhaltiger, digitaler Gutschein mit freier Auswahl bei ökologischen und sozialen Partnern.



Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende steuerfrei?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Weihnachtsgeschenke steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Zwei Regelungen sind besonders wichtig:

1. 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG)

  • Pro Mitarbeiter:in monatlich bis zu 50 € für Sachbezüge erlaubt
  • Auch mehrere Sachbezüge im Jahr möglich – z. B. eine Sachbezugskarte mit monatlicher Aufladefunktion
  • Die Weihnachtsgabe kann darin eingebettet werden (z. B. als Dezember-Zuschuss auf eine Gutschein-Karte)

Wichtig: Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

2. 60-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

  • Du kannst eine Weihnachtsfeier veranstalten und dabei bis zu 110 € brutto pro Person ausgeben.
  • In diesem Betrag kann auch ein Weihnachtsgeschenk enthalten sein – aber:
    • Das Geschenk darf maximal 60 € brutto kosten, um steuerfrei zu bleiben.
    • Nur gültig in Verbindung mit der Feier!
  • Wird die 110-€-Grenze überschritten, ist das nicht schlimm:
    • Der übersteigende Betrag muss pauschal mit 25 % versteuert werden.
    • Die Steuer ist für das Unternehmen eine abzugsfähige Betriebsausgabe, genauso wie die gesamten Kosten der Feier.



Wie lassen sich Weihnachtsgeschenke optimal gestalten?

Hier einige Tipps für Arbeitgeber:

  • Sachbezüge gut planen: Weihnachtsgeschenke ggf. in die monatliche 50 €-Sachbezugsregel integrieren
  • Feiern nutzen: Höherwertige Geschenke lieber auf der Weihnachtsfeier übergeben
  • Nachhaltigkeit bedenken: Immer mehr Mitarbeitende schätzen sinnvolle, umweltbewusste Geschenke (z. B. die guudcard)

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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