Steuerfreier Sachbezug: Leitfaden (inkl. Beispiele)

von Alina Friedrichs

Steuerfreie Sachbezüge sind ein beliebter Weg, Mitarbeitenden einen spürbaren Netto‑Vorteil zu bieten, ohne dass daraus automatisch ein komplexes Projekt wird. In diesem Leitfaden findet ihr die wichtigsten Regeln, typische Beispiele und eine kurze Payroll‑Checkliste, damit die Umsetzung im Unternehmen sauber bleibt.

Inhalt:

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern als Sachleistung erbracht wird. Häufig wird auch von Sachzuwendungen gesprochen, entscheidend ist die Einordnung als Sachleistung und die korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung.

guud to know:

In 2022 wurde die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat erhöht. Bis zur rechtlichen Freigrenze ist diese Form des 50-Euro-Sachbezugs komplett steuerfrei. Das bedeutet, dass Mitarbeitende von bis zu 600 Euro netto pro Jahr profitieren können

Welche gesetzlichen Regelungen gelten zum steuerfreien Sachbezug?

Seit den Anpassungen rund um Gutscheine und Geldkarten (u. a. Abgrenzung zu Geldleistungen) ist wichtig: Nicht jede Karte ist automatisch ein steuerfreier Sachbezug. Arbeitet mit klaren Prüffragen und stimmt Spezialfälle mit Payroll/Steuerberatung ab.

Folgende Grundregeln müssen eingehalten werden:

  • Zusätzlichkeit: Die Sachbezüge müssen eine Ergänzung zum regulären Gehalt sein und dürfen nicht als Ersatz für vereinbartes Gehalt dienen.
  • Freigrenze: Monatlich dürfen Sachbezüge bis 50 € steuerfrei bleiben. Wird die Grenze überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Keine Barauszahlung: Um steuerfrei zu bleiben, dürfen Sachbezüge nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden.
  • Begrenztes Netzwerk und Produktpalette: Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen und den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Sachbezugsrechner für Arbeitgeber

Mit steuerfreien Sachbezügen können Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat zusätzlich zum Gehalt zukommen lassen – vollständig frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Anders als eine Gehaltserhöhung entstehen dabei für Sie als Arbeitgeber keine zusätzlichen Lohnnebenkosten, und Ihre Mitarbeitenden erhalten den vollen Betrag netto. Hinzu kommen steuerfreie Aufmerksamkeiten von jeweils bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen. Das Ergebnis: mehr Netto für Ihr Team bei gleichzeitig deutlich geringeren Gesamtkosten als bei einer klassischen Gehaltserhöhung.

Eure jährliche Ersparnis – hier herausfinden

Pass den Regler einfach so an, dass es füe euch passt.

Anzahl Mitarbeitende 10
1 500
Monatl. Gehaltsextra (netto) 50 €
0 € 50 €
Aufmerksamkeiten à 60 € pro Jahr 1
0 5

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Aufmerksamkeiten – jede Zuwendung erfordert jedoch einen konkreten persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes).

Eure jährliche Gesamtersparnis
0 €
Ersparnis gegenüber Gehaltserhöhung: 0 %
Gehaltsplus netto für Mitarbeitende
0 €
Jährliche Kosten Sachbezug
0 €
Jährliche Kosten Gehaltserhöhung
0 €

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne steuerliche oder rechtliche Beratung. Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen: 54.000 € Brutto-Jahreseinkommen, Steuerklasse I, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %. Individuelle Faktoren wie Familienstand, Steuerklasse oder Bundesland können die Ergebnisse beeinflussen. Bitte holt euch vor einer Entscheidung den Rat eures Steuer- oder Rechtsberaters ein.

Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung?

Kurz gesagt:

Sachbezug = Leistung in Sachform (Gutschein, Ware, Dienstleistung) unter definierten Bedingungen.

Geldleistung = Auszahlung/Überweisung oder geldnaher Ersatz. Sobald eine Leistung faktisch wie Geld verfügbar ist, verfällt oft die steuerliche Begünstigung.

Was gehört nicht zum Sachbezug?

  • Klassische Geld- oder Kreditkarten, die im alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet werden
  • Zweckgebundene Geldleistungen (z. B. für bestimmte Ausgaben)
  • Versicherungszahlungen des Arbeitgebers
  • Nachträgliche Kostenerstattungen
  • Gutscheine oder Prepaid-Karten, die über eine eigene IBAN verfügen oder sich wie Bargeld auszahlen lassen

Was gilt als steuerfreier Sachbezug?

  • Warengutscheine oder Gutscheinkarten, die bei bestimmten Händlern eingelöst werden können
  • Sachgutscheine für konkrete Produkte oder Dienstleistungen
  • Geldkarten ohne Auszahlfunktion und IBAN, die nur bei ausgewählten Partnern einsetzbar sind
  • Zuschüsse in Form von Sachleistungen, etwa für das Jobticket, ein Fitnessstudio-Abo oder einen Essenszuschuss

Beispiele steuerfreie Sachbezüge

Sachbezug Freigrenze Besonderheit
Sachbezugskarte / Gutschein
z. B. guudcard Region
50 € / Monat Keine Barauszahlung; kein universelles Zahlungsmittel
Mobilitätszuschuss
z. B. guudcard Mobility
50 € / Monat Bahn, Carsharing, Bikesharing – steuerlich analog zur Karte
Sportmitgliedschaft
z. B. guudcard Sport, Urban Sports
50 € / Monat Direkte Zahlung ans Studio oder über Sachbezugskarte
Essenszuschuss nach Sachbezugswert Tägliche Pauschalwerte – jährlich angepasst
Jobticket eigene Regelung Getrennt vom 50-€-Sachbezug zu behandeln
Internetzuschuss 50 € / Monat Steuer- und SV-frei; Zusätzlichkeit erforderlich
Aufmerksamkeiten
Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum
60 € / Anlass Separat dokumentieren; unabhängig von der 50-€-Grenze
Kita-Zuschuss unbegrenzt § 3 Nr. 33 EStG – nur für nicht schulpflichtige Kinder

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie ihr Sachbezüge nutzen könnt, um euren Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile zu bieten.

Der 50-Euro-Sachbezug ist wohl am beliebtesten. Besonders flexibel lässt er sich über eine Sachbezugskarte wie die guudcard umsetzen – mit Einsatzmöglichkeiten für Region, Mobilität und Sport. Hier sind die häufigsten Formen im Überblick:

Sachbezugskarten und Gutscheine (z. B. guudcard Region)

Sachbezugskarten oder Gutscheine können für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Ein besonders nachhaltiges Beispiel ist die guudcard Region: Mitarbeitende können damit bei lokalen Akzeptanzstellen einkaufen – von Bio-Supermärkten über Fair Fashion Stores bis zu Restaurants, Cafés, Fahrradläden und Kulturangeboten. Das Guthaben summiert sich und kann flexibel eingesetzt werden, ob für den täglichen Kaffee oder die jährliche Fahrradreparatur. Die guudcard funktioniert dabei wie eine gewöhnliche Visa-Card.

Mobilitätszuschuss (z. B. guudcard Mobility)

Häufig wird ein Mobilitätszuschuss – zum Beispiel für das Deutschlandticket – über den 50-Euro-Sachbezug abgebildet. Die guudcard Mobility ermöglicht es Mitarbeitenden, deutschlandweit aus zahlreichen Mobilitäts-Services zu wählen: Fahrten mit der Deutschen Bahn, das Deutschland-Ticket, Carsharing und Bikesharing. Ob für den Weg zur Arbeit oder den privaten Städtetrip – die Karte öffnet die Tür zu nachhaltigen und flexiblen Fortbewegungsmöglichkeiten.

Zuschuss zu Sportmitgliedschaften (z. B. guudcard Sport)

Mit einem Sportzuschuss fördert ihr die Gesundheit und das Wohlbefinden eurer Mitarbeitenden. Häufig genutzte Angebote sind Urban Sports Club oder EGYM Wellpass. Die guudcard Sport bietet noch mehr Auswahl: überregionale Anbieter wie Freeletics oder Gymondo sowie regionale Einrichtungen wie Kletterhallen, Yogastudios und Schwimmbäder – für eine flexible und gesunde Lebensweise.

Essensgutscheine und Restaurant-Schecks

Essensgutscheine können in verschiedenen Restaurants und Supermärkten eingelöst werden. Sie bieten einen geldwerten Vorteil und werden steuerlich nach § 8 Abs. 2 EStG bewertet. Die konkreten Sachbezugswerte werden jährlich angepasst – aktuelle Werte findet ihr in unserer Übersicht der aktuellen Sachbezugswerte.

Jobticket

Ideal für Pendler:innen, die täglich zur Arbeit fahren. Jobtickets sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wichtig: Das Jobticket läuft über eine eigene steuerliche Regelung und ist vom klassischen 50-€-Sachbezug zu trennen.

Zuschuss zum Internet

Ein Internetzuschuss ermöglicht es Arbeitgebern, die privaten Internetkosten ihrer Mitarbeitenden mit bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zu bezuschussen – vorausgesetzt, der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Dies bietet eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung, da der Zuschuss den Nettolohn effektiv erhöht.

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Jubiläum)

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen – etwa Geburtstag, Hochzeit oder Dienstjubiläum – können bis zu 60 € steuerfrei gewährt werden. Diese sind separat zu dokumentieren und von der monatlichen 50-€-Freigrenze unabhängig. Hinweis: Geschenke im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) unterliegen dem 110-€-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG) und sind steuerlich anders zu behandeln.

Betreuungszuschuss (Kita-Zuschuss)

Ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. Dieser Zuschuss bietet Eltern eine finanzielle Entlastung und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ohne steuerliche Abzüge, da er zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird.

50 € Sachbezug in der Lohnabrechnung

Damit der Sachbezug in der Payroll sauber abgebildet wird, empfiehlt sich ein kurzer Prüf-Check:

  • Zusätzlichkeit dokumentieren: Kein Ersatz von Gehalt – der Sachbezug muss on top kommen.
  • Freigrenze monatlich überwachen: 1 Cent über 50 € bedeutet: der gesamte Betrag wird steuerpflichtig.
  • Gutschein-/Kartenart prüfen: Keine geldnahe Auszahlung oder Umtauschmöglichkeit in Bargeld.
  • Ausgabezeitpunkt/Zufluss korrekt abbilden: Monat der Gewährung ist entscheidend.

Nachweise & Policy ablegen: Wer bekommt was, wann und wofür – transparent dokumentieren.

Steuerfreier Sachbezug im Arbeitsvertrag oder in der Policy

In der Praxis wird der Sachbezug häufig über eine interne Policy, Betriebsvereinbarung oder ergänzende Regelung dokumentiert. Wichtig ist, dass Anspruch, Höhe, Turnus und Sonderfälle (z. B. Eintritt/Austritt, längere Abwesenheiten) transparent geregelt sind. Details sollten HR/Payroll mit der Steuerberatung abstimmen.

Welche Gutscheine zählen als steuerfreier Sachbezug?

Nicht jeder Gutschein ist automatisch ein steuerfreier Sachbezug. Als Orientierung:

  • Unkritisch: Lösungen, bei denen klar definiert ist, wofür der Gutschein/die Karte eingesetzt werden kann, und bei denen keine Barauszahlung möglich ist.
  • Kritisch: Modelle, die praktisch wie Bargeld funktionieren, einen Umtausch in Geld ermöglichen oder über eine eigene IBAN verfügen.

Im Zweifel: Payroll/Steuerberatung einbinden.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Planbarer Benefit-Baustein: Klare Budgetlogik, monatlich kalkulierbar.
  • Höhere Netto-Wirkung: Ein Sachbezug kann vom Mitarbeitenden als wertvoller wahrgenommen werden als eine kleine Bruttoerhöhung.
  • Employer Branding und Bindung: Wertschätzung regelmäßig sichtbar machen und die Belegschaft langfristig motivieren.

Fazit: Es gibt zahlreiche Sachbezug-Beispiele – ihr entscheidet was zu euch passt

Sachbezüge bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden zahlreiche Vorteile. Sie sind nicht nur steuerlich attraktiv, sondern fördern auch die Motivation und Bindung der Belegschaft. Die Bandbreite reicht von der Fitnessförderung über Mobilitätslösungen bis hin zum Internetzuschuss.

Um die richtige Wahl zu treffen, solltet ihr im Blick behalten, wofür ihr als Unternehmen stehen wollt und welche Werte und Botschaft ihr mit euren Benefits vermitteln wollt. Mit der guudcard habt ihr ein flexibles Instrument, das Sachbezüge nachhaltig und vielfältig umsetzbar macht – für Region, Sport und Mobilität.

Für nachhaltige Geschenke zu besonderen Anlässen empfiehlt sich außerdem ein Blick auf den guudschein.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was zählt alles zu den Sachbezügen?

Zu den steuerfreien Sachbezügen zählen alle nicht-monetären Leistungen, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden – z. B. Gutscheine, Sachbezugskarten, Essenszuschüsse, Jobtickets, Internetzuschüsse, Sportangebote, Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuungszuschüsse. Wichtig ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was ist ein Beispiel für einen Sachbezug?

Ein typisches Beispiel ist eine 50-Euro-Sachbezugskarte wie die guudcard, mit der Mitarbeitende nachhaltig einkaufen, Sportangebote nutzen oder Mobilitätsdienste bezahlen können – komplett steuerfrei und flexibel einsetzbar.

Wie hoch darf ein Sachbezug sein, um steuerfrei zu bleiben?

Sachbezüge sind bis zu 50 € monatlich steuerfrei. Zusätzlich dürfen drei Mal im Jahr 60 € steuerfrei gewährt werden – etwa für persönliche Anlässe wie Geburtstage.

Ist ein Sachbezug auch in bar oder als Gehaltsumwandlung möglich?

Nein. Steuerfreie Sachbezüge müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt und dürfen nicht bar ausgezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen, um die Steuerfreiheit zu sichern.

Welche Sachbezüge sind steuerfrei?

Steuerfrei sind Sachbezüge, die als echte Sachleistungen gewährt werden: Gutscheine und Karten, die nicht wie Bargeld eingesetzt werden können, Essenszuschüsse nach Sachbezugswerten, Jobtickets, Sportangebote, Kinderbetreuungszuschüsse und mehr – solange die Freigrenzen und die Zusätzlichkeitsregel eingehalten werden.

Ihr wollt mehr über steuerfreie Sachbezüge wissen?

Haftungsausschluss: Bei den Ausführungen handelt es sich um eine Einschätzung der guud GmbH. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir sie für euch vor.

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