Praktische Beispiele für den Sachbezug

von Alina Friedrichs

Sachbezüge sind ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen und gleichzeitig den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen etwas Gutes zu tun. Durch die Gewährung von Sachleistungen können Unternehmen nicht nur ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch die Zufriedenheit und Motivation ihrer Belegschaft steigern. Doch was genau versteht man unter einem Sachbezug, und welche steuerfreien Vorteile bieten sie? In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige rund um das Thema "Sachbezug" und wie ihr diese optimal nutzen könnt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sachbezüge sind steuerfreie Zusatzleistungen von bis zu 50 € monatlich (plus 3× jährlich je 60 €) – zusätzlich zum Gehalt.

  • Wichtig: Die Leistungen dürfen nicht bar ausgezahlt oder durch Gehaltsumwandlung ersetzt werden und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um steuerfrei zu bleiben.

  • Sie bieten eine einfache Möglichkeit, Netto-Vorteile für Mitarbeitende zu schaffen, Steuern zu sparen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu stärken.

  • Welche Sachbezug-Beispiele besonders beliebt sind und gut zu eurem Team passen, erfahrt ihr kompakt und praxisnah in diesem Blogartikel.

  • Mit der guudcard lassen sich Sachbezüge nachhaltig, flexibel und vielfältig einsetzen – für Region, Sport und Mobilität.

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine nicht-monetäre Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Diese Sachleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und bieten somit sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitenden finanzielle Vorteile. Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Sachbezüge den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bis zu drei Mal jährlich einen Sachbezug im Wert von jeweils 60 Euro steuerfrei zu gewähren.

guud to know: In 2022 wurde die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat erhöht. Bis zur rechtlichen Freigrenze ist diese Form des 50-Euro-Sachbezugs komplett steuerfrei. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende nun von bis zu 600 Euro netto pro Jahr profitieren können

Welche gesetzlichen Regelungen gelten zum Sachbezug?

Die gesetzlichen Grundlagen für steuerfreie Sachbezüge sind klar definiert. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Sachbezüge den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu drei Mal im Jahr einen Sachbezug im Wert von jeweils 60 Euro steuerfrei gewähren. Zudem sind folgende Regeln zu beachten:

  • Zusätzlichkeit: Sachbezüge müssen zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden und dürfen nicht als Gehaltsumwandlung erfolgen.
  • Keine Barauszahlung: Um steuerfrei zu bleiben, dürfen Sachbezüge nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden.
  • Begrenztes Netzwerk und Produktpalette: Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen und den Regelungen von § 2 Abs. 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG entsprechen.

Wichtig: Alle gewährten Sachbezüge müssen die genannten Freigrenzen einhalten. Sobald diese überschritten werden, müssen die gesamten Beträge versteuert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sachbezug und einer Geldleistung?

Damit ein Sachbezug steuerfrei bleibt, muss es sich tatsächlich um eine Sach- oder Dienstleistung handeln – also um etwas, das nicht einfach wie Bargeld verwendet werden kann. Sobald eine Zuwendung den Charakter von Bargeld annimmt, ist die Steuerfreiheit weg.

Was gehört nicht zum Sachbezug?

Nicht steuerfrei sind:

  • klassische Geld- oder Kreditkarten, die im alltäglichen Zahlungsverkehr verwendet werden

  • zweckgebundene Geldleistungen (z. B. für bestimmte Ausgaben)

  • Versicherungszahlungen des Arbeitgebers

  • nachträgliche Kostenerstattungen

  • sowie Gutscheine oder Prepaid-Karten, die über eine eigene IBAN verfügen oder sich wie Bargeld auszahlen bzw. überweisen lassen

Was gilt als steuerfreier Sachbezug?

Steuerfrei bleiben beispielsweise:

  • Warengutscheine oder Gutscheinkarten, die bei bestimmten Händlern eingelöst werden können

  • Sachgutscheine für konkrete Produkte oder Dienstleistungen

  • Geldkarten ohne Auszahlfunktion und IBAN, die nur bei ausgewählten Partnern einsetzbar sind

  • oder Zuschüsse in Form von Sachleistungen, etwa für das Jobticket, ein Fitnessstudio-Abo oder ein Essenszuschuss

Wichtig ist: Die Nutzung muss zweckgebunden bleiben und darf nicht wie Bargeld funktionieren – dann steht dem steuerfreien Benefit nichts im Weg.

Beispiele für den Sachbezug

Es gibt zahlreiche Beispiele und Möglichkeiten, wie ihr Sachbezüge nutzen könnt, um euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusätzliche Vorteile zu bieten. Der 50-Euro-Sachbezug ist wohl am beliebtesten und wird häufig in folgender Form ausgegeben:

  • Sachbezugskarten oder Gutscheine: Diese können für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen genutzt werden, wie zum Beispiel die guudcard.
  • Zuschuss zu Sportmitgliedschaften: Damit fördert ihr die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Häufig genutzte Angebote sind Urban Sports Club, EGYM Wellpass oder die guudcard Sport mit der die Mitarbeitenden noch mehr Auswahl haben.
  • Mobilität: Häufig wird auch ein Mobilitätszuschuss, wie zum Beispiel das Deutschlandticket, über den 50-Euro-Sachbezug abgebildet. Das ist auch mit der guudcard Mobility möglich.

Weitere beliebte Sachbezug Beispiele sind:

  • Essensgutscheine und Restaurant-Schecks: Diese können in verschiedenen Restaurants und Supermärkten eingelöst werden. Sie bieten einen geldwerten Vorteil und können steuerlich nach § 8 Abs. 2 EStG bewertet werden. Im Jahr 2024 können Arbeitgeber monatlich 108,45 Euro (täglich 7,23 Euro) steuerfrei auszahlen.
  • Jobticket: Ideal für Pendler:innen, die täglich zur Arbeit fahren. Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Zuschuss zum Internet: Ein Internetzuschuss ermöglicht es Arbeitgebern, die privaten Internetkosten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zu bezuschussen. Voraussetzung ist, der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Dies bietet eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung, da der Zuschuss komplett steuerfrei ist und somit den Nettolohn effektiv erhöht. Arbeitgeber profitieren zudem von niedrigen Lohnkosten durch die pauschale Versteuerung des Arbeitslohns mit nur 25 %.
  • Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Im Rahmen von Betriebsfeiern, wie zum Beispiel einer Weihnachtsfeier, können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Geschenke im Rahmen des 110-Euro-Freibetrags (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG) für Betriebsveranstaltungen erhalten. Dieser Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr, wie etwa eine Weihnachtsfeier und ein Sommerfest, wobei die Feier selbst die Grundlage dafür ist. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zählen jedoch nicht zu den steuerfreien Sachgeschenken zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR.
  • Betreuungszuschuss: Ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. Dieser Zuschuss bietet Eltern eine finanzielle Entlastung, da er zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird und somit keine steuerlichen Abzüge verursacht. Arbeitgeber können durch diesen Zuschuss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhöhen.

Die guudcard – ein Sachbezug Beispiel für eine Unterstützung im Alltag

Eine besonders attraktive Möglichkeit, den monatlichen 50-Euro-Sachbezug zu nutzen, ist die guudcard. Diese nachhaltige Sachbezugskarte kann für den regionalen Einkauf, deutschlandweite Mobilität und Sport genutzt werden.

Hier stellen wir euch die drei Varianten im Detail vor:

guudcard Region

Die guudcard Region ermöglicht es euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, lokale nachhaltige Einkaufsmöglichkeiten zu nutzen. Das Angebot umfasst dabei eine breite Palette an Akzeptanzstellen, die alle Lebensbereiche abdecken. Dazu gehören Bio-Supermärkte, Unverpackt- und Hofläden für den täglichen Einkauf von Lebensmitteln sowie Fair Fashion Stores und Second-Hand-Shops für nachhaltige Mode. Auch Restaurants und Cafés sind Teil des Netzwerks und bieten kulinarische Genüsse. Für umweltfreundliche Mobilität und Bewegung an der frischen Luft gibt es Fahrradläden und Reparaturwerkstätten, ebenso wie Optionen für den öffentlichen Nahverkehr und Shared Mobility. Kunst- und Kulturangebote, wie Besuche von Museen, Theatern oder Programmkinos, sowie Buchläden runden das vielfältige Angebot ab. Diese breite Auswahl stellt sicher, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die guudcard nach den eigenen Interessen und Bedürfnissen zu nutzen. Das Guthaben auf der guudcard summiert sich auf und kann damit entweder für den täglichen Kaffee genutzt werden oder für die jährliche Fahrradreparatur. Die Nutzung ist einfach, da die guudcard als Mastercard wie jede andere Bezahlkarte funktioniert.

Collage an Orten, an denen mit der guudcard bezahlt werden kann, um die Vielfalt der guudcard zu visualisieren.

Vielfalt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Die guudcard ist ein nachhaltiges Sachbezug Beispiel, das für alle Mitarbeitenden relevant ist!

guudcard Mobility

Die guudcard Mobility ermöglicht es Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aus einer Vielzahl von Mobilitäts-Services deutschlandweit zu wählen. Ob für den Weg zur Arbeit, das Bahnticket für den Städtetrip oder private Erledigungen – die Karte öffnet die Tür zu nachhaltigen und flexiblen Fortbewegungsmöglichkeiten. Sie kann für Fahrten mit der Deutschen Bahn, einschließlich Online-Buchungen, App-Käufen und Automatenzahlungen, sowie für das Deutschland-Ticket über ÖPNV-Apps und die Deutschland-Ticket App genutzt werden. Darüber hinaus bietet die guudcard Mobility Zugang zu Carsharing-Diensten in verschiedenen Städten und überregionalen Anbietern sowie Bikesharing-Angeboten, was eine bequeme und umweltfreundliche Mobilität gewährleistet.

Mobilitätsförderung der Mitarbeitenden ist auch über den Sachbezug möglich – mit der guudcard Mobility können die Mitarbeitende aus zahlreichen Optionen wählen!

guudcard Sport

Die guudcard Sport bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Sport- und Fitnessangeboten deutschlandweit zu wählen. Ob für ein Training bei überregionalen Anbietern wie Urban Sports Club, Freeletics oder Gymondo – die Karte öffnet die Tür zu vielfältigen sportlichen Aktivitäten. Sie kann in vielen regionalen Einrichtungen wie Kletterhallen, Yogastudios und Schwimmbädern genutzt werden. Darüber hinaus bietet die guudcard Sport Zugang zu zahlreichen Fitness- und Wellnessoptionen, was eine flexible und gesunde Lebensweise unterstützt.

Die Förderung sportlicher Aktivitäten der Mitarbeitenden ist auch über den Sachbezug möglich – mit der guudcard Sport können die Mitarbeitenden aus zahlreichen Optionen wählen!

Fazit: Es gibt zahlreiche Sachbezug Beispiele – ihr entscheidet, was zu euch passt

Sachbezüge bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zahlreiche Vorteile. Sie sind nicht nur steuerlich attraktiv, sondern fördern auch die Motivation und Bindung der Belegschaft. In diesem Artikel haben wir zahlreiche Sachbezug Beispiele aufgeführt von der Fitnessförderung bis hin zum Internetzuschuss. Um die richtige Wahl für euch zu treffen, ist es wichtig im Blick zu behalten, wofür ihr als Unternehmen stehen wollt und welche Werte und Botschaft ihr mit Benefits vermitteln wollt. Mit der guudcard habt ihr ein hervorragendes Beispiel, wie ihr über den Sachbezug nachhaltige Benefits in eurem Unternehmen implementieren könnt, die aufgrund ihrer Vielfalt, alle Mitarbeitende erreichen.

Wenn ihr mehr über die guudcard erfahren möchtet oder eine Anfrage stellen wollt, zögert nicht, uns zu kontaktieren. Nutzt die Chance, euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nachhaltige und steuerfreie Vorteile zu bieten!

Häufig gestellte Fragen:

Was zählt alles zu den Sachbezügen?

Zu den steuerfreien Sachbezügen zählen alle nicht-monetären Leistungen, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden – z. B. Gutscheine, Sachbezugskarten, Essenszuschüsse, Jobtickets, Internetzuschüsse, Sportangebote, Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuungszuschüsse. Wichtig ist, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was ist ein Beispiel für einen Sachbezug?

Ein typisches Beispiel ist eine 50-Euro-Sachbezugskarte wie die guudcard, mit der Mitarbeitende nachhaltig einkaufen, Sportangebote nutzen oder Mobilitätsdienste bezahlen können – komplett steuerfrei und flexibel einsetzbar.

Wie hoch darf ein Sachbezug sein, um steuerfrei zu bleiben?

Sachbezüge sind bis zu 50 € monatlich steuerfrei. Zusätzlich dürfen drei Mal im Jahr 60 € steuerfrei gewährt werden – etwa für persönliche Anlässe wie Geburtstage.

Ist ein Sachbezug auch in bar oder als Gehaltsumwandlung möglich?

Nein. Steuerfreie Sachbezüge müssen zusätzlich zum Gehalt gewährt und dürfen nicht bar ausgezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen, um die Steuerfreiheit zu sichern.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Sachbezug steuerfrei bleibt?

Wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Freigrenzen und der Zusätzlichkeitsregel. Für volle rechtliche Sicherheit kann eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden – guud unterstützt euch gerne dabei.

Hinweis: Die Informationen zum Sachbezug ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jeder Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!

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