Sachbezug Beispiele – Welche Möglichkeiten an steuerfreien Vorteilen für Mitarbeiter gibt es?

von Alina Friedrichs

Sachbezüge sind ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen und gleichzeitig den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen etwas Gutes zu tun. Durch die Gewährung von Sachleistungen können Unternehmen nicht nur ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch die Zufriedenheit und Motivation ihrer Belegschaft steigern. Doch was genau versteht man unter einem Sachbezug, und welche steuerfreien Vorteile bieten sie? In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige rund um das Thema "Sachbezug" und wie ihr diese optimal nutzen könnt.

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Ein steuerfreier Sachbezug ist eine nicht-monetäre Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusätzlich zum Gehalt gewähren können. Diese Sachleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und bieten somit sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen finanzielle Vorteile. Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Sachbezüge den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bis zu drei Mal jährlich einen Sachbezug im Wert von jeweils 60 Euro steuerfrei zu gewähren.

guud to know: In 2022 wurde die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat erhöht. Bis zur rechtlichen Freigrenze ist diese Form des 50-Euro-Sachbezugs komplett steuerfrei. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nun von bis zu 600 Euro netto pro Jahr profitieren können

Gesetzliche Regelungen zum Sachbezug

Die gesetzlichen Grundlagen für steuerfreie Sachbezüge sind klar definiert. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Sachbezüge den monatlichen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu drei Mal im Jahr einen Sachbezug im Wert von jeweils 60 Euro steuerfrei gewähren. Zudem sind folgende Regeln zu beachten:

  • Zusätzlichkeit: Sachbezüge müssen zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden und dürfen nicht als Gehaltsumwandlung erfolgen.
  • Keine Barauszahlung: Um steuerfrei zu bleiben, dürfen Sachbezüge nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden.
  • Begrenztes Netzwerk und Produktpalette: Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen und den Regelungen von § 2 Abs. 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG entsprechen.

Wichtig: Alle gewährten Sachbezüge müssen die genannten Freigrenzen einhalten. Sobald diese überschritten werden, müssen die gesamten Beträge versteuert werden.

Verschiedene Sachbezug Beispiele

Es gibt zahlreiche Beispiele und Möglichkeiten, wie ihr Sachbezüge nutzen könnt, um euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusätzliche Vorteile zu bieten. Der 50-Euro-Sachbezug ist wohl am beliebtesten und wird häufig in folgender Form ausgegeben:

  • Sachbezugskarten oder Gutscheine: Diese können für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen genutzt werden, wie zum Beispiel die guudcard und der guudschein.
  • Zuschuss zu Sportmitgliedschaften: Damit fördert ihr die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Häufig genutzte Angebote sind Urban Sports Club, EGYM Wellpass und Hansefit.
  • Mobilität: Häufig wird auch ein Mobilitätszuschuss, wie zum Beispiel das Deutschlandticket, über den 50-Euro-Sachbezug abgebildet. Das ist auch mit der guudcard Mobility möglich.

Sportförderung ist ein beliebtes Beispiel, den Sachbezug zu nutzen. Ca. 20-40% der Unternehmen in Deutschland bieten Sport- und Gesundheitsförderung an.

Weitere beliebte Sachbezug Beispiele sind:

  • Essensgutscheine und Restaurant-Schecks: Diese können in verschiedenen Restaurants und Supermärkten eingelöst werden. Sie bieten einen geldwerten Vorteil und können steuerlich nach § 8 Abs. 2 EStG bewertet werden. Im Jahr 2024 können Arbeitgeber monatlich 108,45 Euro (täglich 7,23 Euro) steuerfrei auszahlen.
  • Jobticket: Ideal für Pendler:innen, die täglich zur Arbeit fahren. Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Zuschuss zum Internet: Ein Internetzuschuss ermöglicht es Arbeitgeberinnen, die privaten Internetkosten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zu bezuschussen. Voraussetzung ist, der Zuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Dies bietet eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung, da der Zuschuss komplett steuerfrei ist und somit den Nettolohn effektiv erhöht. Arbeitgeberinnen profitieren zudem von niedrigen Lohnkosten durch die pauschale Versteuerung des Arbeitslohns mit nur 25 %.
  • Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Im Rahmen von Betriebsfeiern, wie zum Beispiel einer Weihnachtsfeier, können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Geschenke im Rahmen des 110-Euro-Freibetrags (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG) für Betriebsveranstaltungen erhalten. Dieser Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr, wie etwa eine Weihnachtsfeier und ein Sommerfest, wobei die Feier selbst die Grundlage dafür ist. Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zählen jedoch nicht zu den steuerfreien Sachgeschenken zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR.
  • Betreuungszuschuss: Ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. Dieser Zuschuss bietet Eltern eine finanzielle Entlastung, da er zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird und somit keine steuerlichen Abzüge verursacht. Arbeitgeberinnen können durch diesen Zuschuss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhöhen.

Die guudcard – ein Sachbezug Beispiel für eine Unterstützung im Alltag

Eine besonders attraktive Möglichkeit, den monatlichen 50-Euro-Sachbezug zu nutzen, ist die guudcard. Diese nachhaltige Sachbezugskarte kann bei über 10.000 nachhaltigen Akzeptanzstellen verwendet werden.

Es gibt zwei Varianten der guudcard:

guudcard Region

Die guudcard Region ermöglicht es euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, lokale nachhaltige Einkaufsmöglichkeiten zu nutzen. Das Angebot umfasst dabei eine breite Palette an Akzeptanzstellen, die alle Lebensbereiche abdecken. Dazu gehören Bio-Supermärkte, Unverpackt- und Hofläden für den täglichen Einkauf von Lebensmitteln sowie Fair Fashion Stores und Second-Hand-Shops für nachhaltige Mode. Auch Restaurants und Cafés sind Teil des Netzwerks und bieten kulinarische Genüsse. Für umweltfreundliche Mobilität und Bewegung an der frischen Luft gibt es Fahrradläden und Reparaturwerkstätten, ebenso wie Optionen für den öffentlichen Nahverkehr und Shared Mobility. Kunst- und Kulturangebote, wie Besuche von Museen, Theatern oder Programmkinos, sowie Buchläden runden das vielfältige Angebot ab. Diese breite Auswahl stellt sicher, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die guudcard nach den eigenen Interessen und Bedürfnissen zu nutzen. Das Guthaben auf der guudcard summiert sich auf und kann damit entweder für den täglichen Kaffee genutzt werden oder für die jährliche Fahrradreparatur. Die Nutzung ist einfach, da die guudcard als Mastercard wie jede andere Bezahlkarte funktioniert.

Collage an Orten, an denen mit der guudcard bezahlt werden kann, um die Vielfalt der guudcard zu visualisieren.

Vielfalt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Die guudcard ist ein nachhaltiges Sachbezug Beispiel, das für alle Mitarbeitenden relevant ist!

guudcard Mobility

Die guudcard Mobility ermöglicht es Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aus einer Vielzahl von Mobilitäts-Services deutschlandweit zu wählen. Ob für den Weg zur Arbeit, das Bahnticket für den Städtetrip oder private Erledigungen – die Karte öffnet die Tür zu nachhaltigen und flexiblen Fortbewegungsmöglichkeiten. Sie kann für Fahrten mit der Deutschen Bahn, einschließlich Online-Buchungen, App-Käufen und Automatenzahlungen, sowie für das Deutschland-Ticket über ÖPNV-Apps und die Deutschland-Ticket App genutzt werden. Darüber hinaus bietet die guudcard Mobility Zugang zu Carsharing-Diensten in verschiedenen Städten und überregionalen Anbietern sowie Bikesharing-Angeboten, was eine bequeme und umweltfreundliche Mobilität gewährleistet.

Mobilitätsförderung der Mitarbeitenden ist auch über den Sachbezug möglich – mit der guudcard Mobility können die Mitarbeitende aus zahlreichen Optionen wählen!

Der guudschein – ein Sachbezug Beispiel für besondere Anlässe

Neben der guudcard gibt es zudem den guudschein, der sich ideal für besondere Anlässe eignet. Der guudschein ist ein Universalgutschein und kann bei über 40 nachhaltigen Onlineshops eingelöst werden. Damit bietet er eine flexible und umweltfreundliche Möglichkeit, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für besondere Leistungen zu belohnen oder ihnen eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ihr könnt euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bis zu drei Mal jährlich einen guudschein im Wert von jeweils 60 Euro steuerfrei gewähren, was besonders zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen attraktiv ist.

guud to know: Wenn ihr den 50-Euro-Sachbezug monatlich noch nicht ausnutzt, könnt ihr den guudschein auch dafür verwenden, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Hinweis: Die Informationen zum Sachbezug ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob guudcard oder guudschein die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede Arbeitgeberin durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!

Fazit: Es gibt zahlreiche Sachbezug Beispiele – ihr entscheidet, was zu euch passt

Sachbezüge bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zahlreiche Vorteile. Sie sind nicht nur steuerlich attraktiv, sondern fördern auch die Motivation und Bindung der Belegschaft. In diesem Artikel haben wir zahlreiche Sachbezug Beispiele aufgeführt von der Fitnessförderung bis hin zum Internetzuschuss. Um die richtige Wahl für euch zu treffen, ist es wichtig im Blick zu behalten, wofür ihr als Unternehmen stehen wollt und welche Werte und Botschaft ihr mit Benefits vermitteln wollt. Mit der guudcard und dem guudschein habt ihr zwei hervorragende Sachbezug Beispiele, wie ihr nachhaltige Benefits in eurem Unternehmen implementieren könnt, die aufgrund ihrer Vielfalt, alle Mitarbeitende erreichen.

Wenn ihr mehr über die guudcard und den guudschein erfahren möchtet oder eine Anfrage stellen wollt, zögert nicht, uns zu kontaktieren. Nutzt die Chance, euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nachhaltige und steuerfreie Vorteile zu bieten!

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