FAQ & Support
Einführung der guudcard
Ab einem Mitarbeitenden kann die guudcard in eurem Unternehmen eingeführt werden.
Alle angestellten Mitarbeiter:innen in eurem Unternehmen können die guudcard erhalten. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, 520-Euro-Jobber:innen und sogar Ehrenamtliche.
Die Einführung von guudcard ist für euer Unternehmen mit keinem großen Mehraufwand verbunden und die guudcard ist typischerweise in weniger als 14 Tagen einsatzbereit. Wir unterstützen euch gerne beim initialen Set-up, beispielsweise beim Einpflegen der Mitarbeitenden-Daten in unser System. Auch der laufende “Betrieb” ist sehr einfach. Wir können der entsprechenden Person aber auch gerne im Rahmen des Onboardings eine Einführung geben.
Für das Aufsetzen bei euch im Betrieb und das Onboarding der Mitarbeitenden gibt es eine Set-up Gebühr. Im Anschluss daran fallen Kosten für die Erstellung und den Versand der Karte an und für die Beladung der Karte. Meldet euch bei uns, dann senden wir euch die Übersicht der Preise zu.
Nein, es gibt keine Vertragslaufzeit. Ihr beladet die guudcards so lange, wie ihr möchtet. Solltet ihr die Karten irgendwann nicht mehr beladen, fallen auch keine Kosten mehr an.
Nutzung der guudcard
Die guudcard ist im Regelfall 14 Tage nach Vertragsunterschrift einsatzbereit.
Das übernehmen wir für euch! Unser Onboarding inkludiert eine Vor-Ort oder Online-Veranstaltung, in der wir euren Mitarbeiter:innen das Konzept erklären. Zusätzlich stellen wir euch weiteres Erklärmaterial zur Verfügung.
Mit guudcard kann man in allen gelisteten Geschäften auf unserer Map bezahlen. Eine Übersicht der Geschäfte findet ihr auf den jeweiligen Regionen-Seiten. Auch in ausgewählten, nachhaltigen Online-Shops ist die guudcard vielseitig einsetzbar. Auch diese findet ihr auf der Seite eurer Region.
Die guudcard ist eine Mastercard und kann wie jede gewöhnliche Mastercard beim Bezahlen im Geschäft oder online eingesetzt werden. Ihr haltet die Karte an das Terminal und gebt euren Pin ein. Die Einlösung der guudcard ist jeweils auf PLZ-Bereiche beschränkt. Bei Zahlungsversuch in Geschäften, die nicht auf der Map verzeichnet sind oder die außerhalb des PLZ-Gebietes liegen, wird die Zahlung abgelehnt. Eine Abhebung oder Überweisung von der guudcard ist technisch (und aus steuerrechtlichen Gründen) nicht möglich.
Die guudcard ist beschränkt auf die Orte auf unserer Map und auf den jeweils für euch eingerichteten PLZ-Bereich. Wenn ihr versucht, woanders damit zu bezahlen, wird die Zahlung abgelehnt.
Steuerfreier Sachbezug
Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug ist in § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“) geregelt. Steuerfreie Sachbezüge können demnach gewährt werden. Ende 2019 hat der Gesetzgeber Änderungen an diesem vorgenommen. Seit 2022 gelten nur noch Gutscheinkarten als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die entweder über ein begrenztes Netzwerk (§ 2 Absatz 1 Nummer 10 a des ZAG) oder über eine begrenzte Produktpalette (10b) verfügen. guudcard begrenzt das Einlösegebiet anhand von zweistelligen PLZ-Bezirken und gilt damit als begrenztes Netzwerk nach dem Bund-Länder-Beschluss vom September 2021. Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung von guudcard. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede:r Arbeitgeber:in durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!
Grundsätzlich ist zunächst jeder Mitarbeitende berechtigt, steuerfreie Sachbezüge zu erhalten. Die guudcard kann demnach an alle angestellten Mitarbeitenden eines Unternehmens ausgegeben werden. Hierunter zählen neben Vollzeit- auch Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, 520-Euro-Jobber:innen und sogar Ehrenamtliche.
Ein Sachbezug kann sich auf das Gehalt auswirken, indem er einen Teil des Arbeitslohns in Form von Sachleistungen statt in Form von Geldzahlungen bereitstellt. Für gewöhnlich wird ein Sachbezug allerdings zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt und bietet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Mitarbeiter:innen ein Mehr an Leistung bereitzustellen ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zusätzlich zu zahlen, wie es bei einer klassischen Gehaltserhöhung nötig wäre. Diese Besonderheit gilt allerdings nur, wenn der Sachbezug bis zu 50 Euro im Monat beträgt. Siehe: Sachbezugswerte 2023.
Damit ein Sachbezug steuerfrei und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 EStG eine Freigrenze von bis zu 50 Euro im Monat einzuhalten. Das bedeutet, der Sachbezug ist unterhalb dieser Grenze komplett steuerfrei. Sollte diese Grenze allerdings überschritten werden, dies gilt schon ab 50,01 €, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeitenden bis zu 3 x im Jahr einen Betrag von 60 Euro als steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen besonderen persönlichen Anlass handelt.
Unter den Sachbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes fallen alle Sachleistungen, die Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt gewähren können.
Das können beispielsweise sein:
- Sachbezugskarten oder Gutscheine
- Verpflegungskosten
- Unterkunftskosten
- Jobtickets
- Sportmitgliedschaften
Sofern diese einem Betrag von bis zu 50 Euro im Monat entsprechen, müssen hierfür keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Wichtig ist hier nur, dass bei Sachbezugskarten oder Gutscheinen ebenfalls die Kriterien des ZAG (Zahlungsdienstesaufsichtsgesetzes) § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) erfüllt sind. Sprich die Gutschein- oder Sachbezugskarten auf einzelne Geschäfte oder regional begrenzt sind oder sich nur auf spezifische Produktkategorien beziehen.
Die nachhaltige Sachbezugskarte guudcard sowie der guudschein entsprechen dabei den Kriterien des ZAG § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) und ermöglichen demnach dem Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden, den 50 Euro Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren.
In welchen Geschäften oder Regionen mit einer Sachbezugskarte gezahlt werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Regel können sie jedoch bei Einzelhändlern, Supermärkten, Restaurants, Tankstellen und vielen anderen Geschäften verwendet werden, die die Sachleistungen anbieten, für die die Karte ausgegeben wurde. Bei der regionalen und nachhaltigen Sachbezugskarte guudcard sind hierbei zahlreiche Bioläden, vegetarische und vegane Restaurants, Fair-Fashion Modeboutiquen oder Orte für Kunst- und Kultur erhalten. Mittlerweile befinden sich über 10.000 Orte für nachhaltigen Konsum unter den Akzeptanzstellen. Welche genau das sind, könnt ihr hier einsehen.
Weitere Fragen
Für eine steuer- und sozialabgabenfreie Aufladung gilt die 50 Euro Freigrenze pro Mitarbeiter:in und Monat. Das Geld summiert sich monatlich auf. Über die VIMpay App kann jede:r Mitarbeitende selbst weiteres Geld auf die guudcard laden. Geld kann nicht von der guudcard wegüberwiesen werden, das Geld muss bei unseren Akzeptanzpartnern verkonsumiert werden. Eine Abhebung ist ebenfalls nicht möglich.
Mit der Einführung von guudcard könnt ihr euren Mitarbeiter:innen nicht nur durch bis zu 600 steuer- und sozialabgabenfreie Euro pro Jahr etwas Gutes tun, sondern unterstützt sie auch bei ihrer Entscheidung für den nachhaltigen Einzelhandel. Damit tragt ihr gemeinsam zu einem lebenswerten Morgen bei und könnt Nachhaltigkeit in eurer Unternehmenskultur verankern.
Für die Maps arbeiten wir mit Future Maps von Future Cooperative zusammen. Die Maps zeigt Orte, die unsere Städte lebenswerter machen, die den Planeten schützen wollen und ihre Mitarbeitenden fair bezahlen. Neben Geschäften, Restaurants und Cafés findet man dort zum Beispiel auch Tausch- und Reparaturmöglichkeiten oder gemeinnützige Organisationen und Projekte.
Future Cooperative ist eine Genossenschaft, die 2019 in München gegründet wurde, und deren Mission es ist, nachhaltige Transformation in den Städten voranzutreiben und mit Hilfe digitaler Angebote einen nachhaltigen Lebensstil für alle einfach und erschwinglich zu gestalten. Jede:r kann Genossenschaftsmitglied bei der Future Coop werden oder sich ehrenamtlich einbringen. Lernt Future Coop hier kennen.
Benutzung der guudcard
Die Anzeige der Kartenumsätze und des Guthabens ist möglich über ein Smartphone (VIMpay App) oder über das Webportal.
Mit der Funktion Money Swift in der VIMpay App kann einfach Geld von der kostenlosen VIMpay-Karte auf die guudcard geladen werden. Dafür muss ein privates Konto in der VIMpay App hinterlegt werden. Die Aufladung erfolgt in Echtzeit.
Nein, die guudcard kann zusammen mit dem Pin sofort für Käufe genutzt werden.
Das Guthaben spart sich an und muss nicht direkt ausgegeben werden.
Nein, das ist aktuell leider nicht möglich.
Eine Abhebung oder Überweisung mit der guudcard ist nicht möglich. Dies hat steuerliche Gründe.
Die Zahlung wird abgelehnt. Es gibt evtl. die Möglichkeit den Einkauf zu splitten (abhängig vom Geschäft, einfach nachfragen) oder man kann über die VIMpay App privates Geld zusätzlich kostenfrei auf die guudcard laden.
Akzeptanzstellen der guudcard
Aus steuerrechtlichen Gründen ist die guudcard regional eingeschränkt – in 21 Regionen deutschlandweit. Die Region, auf die die Karte eingestellt ist, kann im Webportal mit Kartennummer und Pin eingesehen werden. Dort kann die Region auch geändert werden (allerdings nur, wenn der Guthabenbetrag unter 1 Euro liegt). Freigeschaltet für die Bezahlung mit der guudcard sind alle nachhaltigen Orte in einer Region und online, die unter der entsprechenden Region auf guud-benefits.com/regionen-finden aufgelistet sind. Mit dabei sind beispielsweise Bioläden, vegane und vegetarische Restaurants, Second-Hand Shops und viele mehr.
Ja, die guudcard ist ebenfalls online einsetzbar. Alle teilnehmenden Onlineshops in der Region finden sich ebenfalls auf der jeweiligen Regionenseite guud-benefits.com/regionen-finden. Voraussetzung, um bei den Onlineshops bezahlen zu können, ist, dass diese ebenfalls ihren Firmensitz in der jeweiligen Region haben. Der Hintergrund hier ist ebenfalls eine steuerrechtliche Einschränkung.
Die Auswahl der Akzeptanzstellen der guudcard erfolgt basierend auf über 30 Kriterien aus den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG). Eine genaue Auflistung der Kriterien findet sich hier.
Die regionale Einschränkung hat steuerrechtliche Gründe. Seit 2022 müssen alle Sachbezugskarten räumlich eingeschränkt sein. Die Wunschregion kann allerdings frei gewählt werden.
Die Region kann von Nutzer:innen selbst geändert werden, wenn das Guthaben auf der guudcard unter 1 Euro liegt. Das hat steuerrechtliche Gründe. Die Region ist im Webportal mit der Kartennummer und dem Pin änderbar.
Neue Orte können mit diesem Formular vorgeschlagen werden.
Neue Vorschläge werden innerhalb eines Monats von uns auf ihre Nachhaltigkeitsausrichtung geprüft. Wenn der Ort unsere Kriterien erfüllt, erfolgt die Freischaltung der Bezahlterminals dann zum Start des Folgemonats. Sobald der Ort freigeschaltet ist, erscheint er auf unserer Map. Du erhältst auch immer eine Rückmeldung zu deinem Ortsvorschlag per Mail.
Gründe für eine Ablehnung können sein:
- Pin wurde falsch eingegeben
- Das Limit kontaktloser Zahlungen wurde erreicht (max. 5 in Folge) und das Terminal fordert (fehlerhaft) nicht automatisch die Eingabe des Pin
- Guthabenbetrag auf der guudcard reicht nicht aus
- Der Ort, bei dem versucht wurde zu bezahlen, ist nicht für die Zahlung mit der guudcard freigeschaltet
- Der Ort, bei dem versucht wurde zu bezahlen, hat ein neues Bezahlterminal, das noch nicht für die Zahlung mit der guudcard freigeschaltet ist
In der VIMpay App wird der Grund für die Ablehnung angezeigt. Sollte nicht nachvollziehbar sein, warum die Zahlung abgelehnt wurde, hilft das Team von guudcard unter hallo@guudcard.com gerne weiter. Bitte eine Schilderung der Ablehnung (idealerweise mit Screenshot aus VIMpay) angeben. Sollte es sich um ein neues Bezahlterminal handeln, das noch nicht freigeschaltet wurde, erhalten wir diese Information automatisch mit der Ablehnung und können damit den Ort freischalten. Freischaltungen erfolgen immer zum Monatsstart.
Die Akzeptanzstellen der guudcard werden im Hintergrund technisch freigeschaltet. Zwar werden alle Akzeptanzstellen der guudcard per E-Mail informiert, aber diese Information ist nicht zwingend notwendig. Die guudcard funktioniert in den freigegebenen Läden wie jede Master Debit Card.
Die Zahlung wird abgelehnt.
Bei dem Geschäft fallen die Gebühren an, die bei jeder Debit-Kartenzahlung anfallen. Sonst fallen bei der Akzeptanzstelle keine Kosten an.
Deutschlandticket
Die guudcard ist eine Debit Kreditkarte. In allen Regionen, in denen der ÖPNV vor Ort die Bezahlung des D-Tickets mit der Kreditkarte anbietet, kann dieses mit der guudcard bezahlt werden. Eine Übersicht der ÖPNV Anbieter, bei denen das D-Ticket mit der guudcard bezahlt werden kann, findest du hier.
Die regionale Beschränkung der guudcard kann auf jede Region in Deutschland geändert werden. In der Wunschregion kann dann das D-Ticket gekauft werden. Wichtig: Regionen können nur geändert werden, wenn der Guthabenbetrag auf der guudcard unter 1 Euro liegt.
Verlust der guudcard / Pin vergessen
Kein Problem, mit einer Email an sachbezugskarte@paycenter.de wird eine neue Karte kostenfrei an die Wunschadresse zugesendet.
In der VIMpay App ist der Pin nach Registrierung einsehbar. Einfach die guudcard der VIMpay App hinzufügen, die Karte leicht nach links schieben und darunter wird der Pin sichtbar.
Hier hilft unser Team unter sachbezugskarte@paycenter.de mit einer kurzen Beschreibung des Problems gerne weiter. Die Karte wird dann wieder entsperrt.
Wechsel der guudcards
Ja, du hast einen Link erhalten, mit dem du ein paar Fragen beantworten musst (z.B. deine aktuelle Adresse, Email Adresse etc.)
Leider geht das nicht. Du kannst das Guthaben auf deiner alten guudcard einfach noch ausgeben und parallel aber auch schon mit deiner neuen guudcard bezahlen.
Wechsel des Bankpartners
Nein, die Kosten für eure Legitimierung sowie für die Neuerstellung der Karten übernehmen wir für euch. Der Umzug verursacht für euch keine Kosten
Das Guthaben kann von den NutzerInnen noch mind. 6 Monate ausgegeben werden.
Das ist leider nicht möglich. Ihr stoppt mit dem Wechsel die Beladung der alten Karten und startet mit der Beladung der neuen Karten. Das Guthaben auf den alten Karten kann noch aufgebraucht werden.
Ja, da wir bei den Karten mit einem Guthaben von 0 Euro starten, kann hier die Region neu ausgewählt werden.
Dock Financial S.A. ist ein E-Geld-Institut und reguliert und beaufsichtigt durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxembourg.
Das Geld liegt bei der BNP in Luxemburg. Ein Grund für den Wechsel zu Dock Financial war für uns auch, dass wir hier perspektivisch andere Banken im Hintergrund anbinden können - zum Beispiel die GLS Bank.
Weitere Fragen
Nein, Arbeitgeberinnen sehen den Kontostand auf den guudcards im Arbeitgeber Portal, können aber nicht einsehen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Nein, bei den Nutzer:innen fallen keine Kosten für die Benutzung der guudcard an.
Nach 5 Jahren erhalten guudcard Nutzer:innen automatisch eine Folgekarte zugeschickt. Das Guthaben verfällt nicht und wird automatisch auf die neue Karte übertragen. Wenn Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen, wird in der Regel keine Folgekarte ausgestellt. Das Guthaben muss dann in der Gültigkeitszeit der Karte ausgegeben werden, sonst verfällt es.
In der Regel dürfen Nutzer:innen die guudcard behalten und das Guthaben auf der Karte ausgeben. Jede guudcard hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Das Geld sollte innerhalb der Gültigkeitsdauer ausgegeben werden, da nach Verlassen des Unternehmens keine Folgekarte mehr ausgestellt wird. Geld, das sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer noch auf der guudcard befindet, wird an ddien Arbeitgeberin zurücküberwiesen.
Funktionalität der guudcard
Das hat steuerrechtliche Gründe. Seit 2022 müssen alle Sachbezugskarten räumlich eingeschränkt sein. Nutzer:innen der guudcard können ihre Wunschregion aber frei wählen. Die Übersicht der Regionen findest du hier.
Die guudcard ist eine Mastercard und funktioniert bei euch wie jede andere Kartenzahlung. Wir schalten im Hintergrund die Bezahlterminals guuter Orte in der Region für die guudcard frei. Jedes Bezahlterminal hat eine ID, die wir freischalten können. Analog zu der Bezahlung mit einer regulären Mastercard greift das bei euch nicht ins System ein.
Nein, es werden keine Daten darüber erhoben, was bei euch mit der guudcard eingekauft wird.
Wir schalten die Bezahlterminals im Hintergrund frei. Wurde das / oder eines der Bezahlterminal kürzlich ausgetauscht? Wenn selten mit einer Mastercard bei euch bezahlt wird, kann es auch sein, dass die ID eures Bezahlterminals nicht mehr aktuell ist. Wenn die Zahlung mit der guudcard bei euch abgelehnt wird, sehen wir das in unserem Bericht. Wir schalten die neue ID dann zum 15ten des Folgemonats frei und es kann wieder mit der guudcard bei euch bezahlt werden.
Wissenswertes für guute Orte
Bei der Bezahlung mit der guudcard fallen Gebühren wie bei einer EC-Kartenzahlung (wichtig: nicht wie bei einer regulären Mastercard) an. Sonst fallen keine Kosten an. guudcard erhebt keine Gebühren bei den guuten Orten dafür, dass wir euch auf unserer Map präsentieren und die guudcard bei euch akzeptiert wird.
Das wird in Zukunft möglich sein. Wenn du hierüber mehr erfahren möchtest, wende dich an Alina (hallo@guudcard.com).
Das kannst du sehr gerne tun! Jeden Monat prüfen wir neue Orte und schalten sie für die Bezahlung mit der guudcard frei. Hier kannst du Orte vorschlagen.