Allgemeine Geschäftsbedingungen guudcard
Stand: August 2026
Präambel
Die guud GmbH („guud“), Corneliusstraße 15, 80469 München, vertreten durch Alina Friedrichs und Susanna Mur, bietet Kunden die Anbindung an das guudcard-System nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („guudcard-AGB“) an.
- Geltungsbereich
1.1. Die guudcard-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Kunden“).
1.2. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich unter Geltung der guudcard-AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den guudcard-AGB entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, finden keine Anwendung.
1.3. Die guudcard-AGB regeln lediglich die Beziehungen zwischen guud und dem Kunden. Sie etablieren keine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und den Kooperationspartnern von guud.
- Vertragsgegenstand, Leistungen von guud
2.1. guud ermöglicht dem Kunden in Übereinstimmung mit den von guud festgelegten Bedingungen die Anbindung an das guudcard-System und stellt dem Kunden Sachbezugskarten („guudcards“) zur Verfügung.
2.2. Zum Zwecke der Leistungserbringung greift guud auf die Leistungen von Kooperationspartnern zurück. Kooperationspartner sind insbesondere die Palary GmbH (Propststraße 8, 10178 Berlin; AG Charlottenburg, HRB 218080) („Palary“), die wiederum auf Dienste der DiPocket UAB (Lvivo Str. 25-104, 09320 Vilnius, Litauen; Litauisches Handelsregister, Nr. 305599375) („DiPocket“) zugreift. DiPocket ist ein E-Geld-Institut, das von der litauischen Finanzaufsichtsbehörde zugelassen wurde und beaufsichtigt wird. DiPocket ist berechtigt, Zahlungslösungen für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten. DiPocket erbringt die im Zusammenhang mit der guudcard erforderlichen Bankdienstleistungen. guud bietet selbst keine Bankdienstleistungen an, insbesondere nicht Ausgabe, Rücknahme oder Verwaltung von E-Geld.
2.3. Die guudcard ist eine von DiPocket ausgegebene Visa-Debitkarte auf Guthabenbasis, die der Kunde seinen Mitarbeiter:innen („Kartennutzer:innen“) zur Nutzung überlassen kann. Die guudcard ist mit einem Konto verknüpft („guudcard-Konto“), das von DiPocket geführt wird und eine IBAN besitzt. Der guudcard selbst ist keine IBAN zugeordnet. Der elektronische Zugriff auf die guudcard bzw. auf das guudcard-Konto erfolgt über ein Webportal („guudcard-Portal“), das von Palary betrieben und gehostet wird.
2.4. Der Kunde kann über das guudcard-Portal Guthaben in Form von E-Geld erwerben und das erworbene Guthaben an die Kartennutzer:innen verteilen. Die Kartennutzer:innen können mit der guudcard bei den durch guud festgelegten Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bezahlen. Näheres zu den Akzeptanzstellen wird durch Ziff. 3 der guudcard-AGB geregelt.
2.5. guud bietet einen Kundenservice nach Maßgabe der Ziffer 6. der guudcard-AGB an.
2.6. Die guudcard ermöglicht ausschließlich den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Folgende Formen der Kartennutzung sind nicht erlaubt:
(i) Barabhebungen
(ii) Bei einer Rückgabe gekaufter Waren ist aus steuerlichen Gründen eine Barauszahlung nicht erlaubt. Die Rückvergütung muss durch eine Gutschrift auf der guudcard erfolgen.
(iii) Erwerb von Devisen, Kryptowährungen und sonstigen Geldsurrogaten
(iv) Banküberweisungen und Teilnahme am allgemeinen Zahlungsverkehr
2.7. Der Kunde kann einzelne guudcards bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines/einer Kartennutzer:in jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats kündigen („Lizenzende“). Nach dem Lizenzende bleibt die betreffende guudcard grundsätzlich bis zum regulären Ablaufdatum gültig, soweit dies nach den Bedingungen der kartenausgebenden Partner, regulatorischen Anforderungen sowie diesen AGB zulässig ist. Eine weitere Aufladung der Karte durch den Kunden ist ab dem Lizenzende nicht mehr möglich. Ab dem ersten Monat nach dem Lizenzende fällt für den weiteren Betrieb der Karte eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Karte („Kartenadministrationsgebühr“) an. Die Kartenadministrationsgebühr wird durch Palary erhoben und vom verbleibenden Guthaben der betreffenden guudcard abgezogen. Reicht das verbleibende Guthaben nicht zur Deckung der Kartenadministrationsgebühr aus, kann die Karte gesperrt und beendet werden.
2.8. Forderungen und Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Kartennutzer:in und der jeweiligen Akzeptanzstelle im Zusammenhang mit den per guudcard bezahlten Leistungen (z. B. Reklamationen, Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen) sind ausschließlich und unmittelbar mit dem jeweiligen Händler zu klären. guud kann in diesem Zusammenhang keine Unterstützung anbieten.
2.9. Die guudcards haben eine Laufzeit von 3 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Kartennutzer:in automatisch eine Folgekarte zugesandt. Die Kosten dafür werden in der Kundenvereinbarung festgelegt.
2.10. Nach Kündigung der Kundenvereinbarung werden keine neuen guudcards mehr ausgestellt. Die guudcards behalten bis zum Vertragsende ihre Gültigkeit und können in dieser Zeit noch für Zahlungen genutzt werden.
- Varianten und Kategorien der guudcard; Festlegung von Akzeptanzstellen
3.1. Die Möglichkeit zur Zahlung mit der guudcard ist örtlich und/oder sachlich beschränkt, das heißt mit der guudcard kann und darf ausschließlich bei den von guud definierten Akzeptanzstellen bezahlt werden. Akzeptanzstellen können sowohl physische Geschäfte als auch Onlineshops sein.
3.2. guud bietet für die guudcard zwei verschiedene Varianten an:
- guudcard Impact: Mit der guudcard Impact kann nur bei nachhaltigen Akzeptanzstellen in einer bestimmten Region in Deutschland bezahlt werden. Die Akzeptanzstellen für die guudcard Impact sind unter https://guud-benefits.com/regionen einsehbar.
- guudcard Flex: Mit der guudcard Flex kann bei allen Visa-Akzeptanzstellen in einer bestimmten Region in Deutschland bezahlt werden.
Die guudcard-Variante kann durch den Kunden nur einmal bei Vertragsschluss festgelegt werden und gilt dann für sämtliche während der Vertragslaufzeit bestellte guudcards.
3.3. Der Kunde kann für jede einzelne guudcard die Region, in der sie gelten soll, festlegen (z. B. Region, in der der/die jeweilige Kartennutzer:in wohnt). Eine Änderung der festgelegten Region ist möglich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Sachbezug.
3.4. Darüber hinaus bietet guud für die guudcard Kategorien an:
- guudcard Mobility: Mit der guudcard Mobility kann nur bei Akzeptanzstellen der Kategorie Mobilität in ganz Deutschland bezahlt werden. Die Akzeptanzstellen für die guudcard Mobility sind unter https://guud-benefits.com/regionen/mobility einsehbar.
- guudcard Sport: Mit der guudcard Sport kann nur bei Akzeptanzstellen der Kategorie Sport in ganz Deutschland bezahlt werden. Die Akzeptanzstellen für die guudcard Sport sind unter https://guud-benefits.com/regionen/sport einsehbar.
Die guudcard Kategorie kann durch den Kunden individuell für jede einzelne guudcard (gegebenenfalls in Absprache mit dem/der jeweiligen Kartennutzer:in) festgelegt werden, d. h. für jede einzelne guudcard besteht die Wahl zwischen guudcard Impact bzw. Flex (entsprechend der vom Kunden vorausgewählten Variante), guudcard Mobility und guudcard Sport. Anders als die guudcard-Variante kann die guudcard-Kategorie für jede einzelne guudcard monatlich individuell geändert werden.
3.5. Die Akzeptanzstellen der guudcard Impact legt guud auf Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner fest. Dabei berücksichtigt guud insbesondere den ökologischen und sozialen Impact der Unternehmen, ihre Eigentums- und Mitbestimmungsstrukturen sowie ihre allgemeine Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeitskriterien, welche Grundlage der Beurteilung sind, kann guud jederzeit neu, abweichend von bisherigen Beurteilungskriterien und einseitig ändern.
3.6. Der Kunde hat die Möglichkeit, über das von guud unter https://guud-benefits.com/shop-vorschlagen bereitgestellte Formular neue Akzeptanzstellen für die guudcard Impact vorzuschlagen. Neue Vorschläge prüft guud innerhalb eines Monats auf ihre Nachhaltigkeitsausrichtung. Im Falle einer Aufnahme eines Händlers in das guudcard-System vermerkt guud dies auf der guud-Website sowie in der guud-App und informiert den Kunden per Mail. Der Kunde hat in keinem Fall einen durchsetzbaren Anspruch auf die Aufnahme neuer Akzeptanzstellen. Die Entscheidung von guud über die Aufnahme neuer und den Ausschluss bisheriger Akzeptanzstellen ist nicht anfechtbar.
- Bestellung
4.1. Voraussetzung für die Bestellung von guudcards ist der Abschluss der guudcard-Kundenvereinbarung und die Einigung über die guudcard-AGB. Außerdem müssen sich verfügungsberechtigte Administrator:innen des Kunden legitimieren.
4.2. guudcards können im Rahmen bestehender vertraglicher Vereinbarungen über das guudcard-Portal bestellt werden.
- Kundenservice
5.1. guud unterstützt den Kunden beim Onboarding, insbesondere beim Anlegen eines Zugangs zum guudcard-Portal, beim Anlegen neuer Kartennutzer:innen, Karten und Ladeaufträge. Zudem stellt guud alle für die Nutzung der guudcard relevanten Informationen zur Verfügung.
5.2. Im laufenden Vertragsverhältnis kann der guudcard-Kundenservice für sämtliche Fragen rund um die Nutzung der guudcard kontaktiert werden. Der Kundenservice ist erreichbar über das Kontaktformular unter https://guud-benefits.com/kontakt/nutzer-und-nutzerinnen, per E-Mail unter support@guud-benefits.com sowie grundsätzlich telefonisch unter der Nummer +49 (0)89 2441 4285. Der guudcard-Kundenservice steht an den Tagen Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung, wobei eine telefonische Erreichbarkeit zu diesen Zeiten vertraglich nicht garantiert wird.
5.3. guud erhält zur Erbringung des Kundenservices Zugriff auf die von den Kooperationspartnern von guud gespeicherten und verwalteten Kundendaten.
- Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte der guudcard
6.1. Die Verantwortung für die Klärung steuerlicher und arbeitsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung und/oder Nutzung der guudcard liegt beim Kunden. Jegliche vom Kunden beabsichtigte steuerliche oder arbeitsrechtliche Wirkungen durch die Nutzung der guudcard sind weder Bestandteil noch Grundlage dieses Vertrags.
6.2. guud übernimmt keine Haftung für den Umstand, dass die guudcard die Voraussetzungen für die steuerbegünstigte Gewährung von Sachbezügen erfüllt. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen. Insoweit weist guud den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt hin.
6.3. guud steht nicht für die Realisierung bestimmter, vom Kunden beabsichtigter steuerlicher Vorteile ein. Für vom Kunden potenziell zu leistende steuerliche Nachzahlungen ist guud nicht verantwortlich und kann insoweit nicht in Anspruch genommen werden. Soweit Kunden im guudcard-Portal Bewertungen mit arbeitsrechtlichem oder steuerrechtlichem Inhalt abgeben, prüft guud diese nicht auf ihre Richtigkeit.
- Entgelte
7.1. Der Kunde schuldet guud für die erbrachten Leistungen die in einer gesonderten Vereinbarung („guud-Kundenvereinbarung“) bestimmten Gebühren. Diese Gebühren werden von guud per Lastschrift eingezogen. Die Onboarding-Gebühr wird in dem Moment fällig, in dem der Kunde das regulatorische Onboarding zur guudcard startet.
7.2. Im Falle einer Rücklastschrift dieser Gebühren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wird die Rücklastschriftgebühr, die für guud entsteht, per Rechnung an den Kunden weitergegeben.
- Schutz geistigen Eigentums
8.1. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Grafiken, Logos, Webseiteninhalte, Software, Texte, Datenbanken oder andere durch gesetzliche Regelungen (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht oder Designrecht) geschützte Inhalte, deren Eigentümer guud ist, ganz oder teilweise zu nutzen, es sei denn, es ist ihm ausdrücklich erlaubt oder für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Karte notwendig. Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
8.2. Sofern der Kunde Materialien, wie Zeichnungen oder Entwürfe, zur Personalisierung der Karte oder anderer Produkte bereitstellt, liegt es in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass dadurch keine Rechte Dritter, wie Urheberrechte oder Markenrechte, verletzt werden. Bei einer Verletzung dieser Rechte durch vom Kunden bereitgestellte Materialien verpflichtet sich der Kunde, guud von allen damit verbundenen Forderungen und Kosten, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen.
- Geheimhaltung
9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche, das Vertragsverhältnis betreffende Informationen geheim zu halten.
9.2. Als vertraulich gelten, unabhängig von ihrer Darstellungsform, alle Informationen, die wirtschaftlicher, technischer, strategischer oder rechtlicher Natur sind und im Zusammenhang mit der Anbindung an das guudcard-System und seiner Nutzung zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen, die explizit als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder bei denen offensichtlich ein Interesse an der Geheimhaltung besteht.
9.3. Eine Information wird nicht als vertraulich betrachtet, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Offenbarung bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne Verstoß gegen vertragliche oder sonstige Geheimhaltungspflichten berechtigten Dritten öffentlich bekannt gemacht wurde.
9.4. Bei Unsicherheit über den Vertraulichkeitsstatus einer Information wird diese bis zur endgültigen Klärung als vertraulich behandelt.
- Vertragsdauer und Beendigung
10.1. Der Vertrag zwischen guud und dem Kunden wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, soweit in der Kundenvereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
10.2. Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Im Falle der Kündigung werden bereits gezahlte Gebühren oder Entgelte nicht zurückerstattet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.3. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Erbringung der laufenden Programmleistungen durch guud. Insbesondere erfolgen ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Aufladungen, keine Ausgabe neuer Karten sowie keine weiteren programmbezogenen Konfigurationsleistungen. Bereits ausgegebene guudcards bleiben bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig und können im Rahmen des verbleibenden Guthabens weiter genutzt werden, soweit dies nach regulatorischen Anforderungen sowie den Bedingungen der kartenausgebenden Partner zulässig ist.
10.4. Während dieser Auslaufphase fällt für die weitere Bereitstellung aktiver Karten eine monatliche Kartenadministrationsgebühr gemäß Ziffer 2.7 an. Die Kartenadministrationsgebühr wird durch Palary erhoben und vom verbleibenden Guthaben der jeweiligen guudcard abgezogen. Reicht das verbleibende Guthaben zur Deckung der Kartenadministrationsgebühr nicht aus, kann die betreffende Karte gesperrt und beendet werden.
10.5. Der Kunde bleibt während der Auslaufphase Inhaber des aufgeladenen E-Geldes und kann jederzeit die Sperrung einzelner oder aller guudcards sowie die Rückzahlung des verbleibenden Guthabens auf ein vom Kunden benanntes Bankkonto verlangen, soweit dem keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben entgegenstehen.
10.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Haftung
11.1. Gegenüber dem Kunden haftet guud unbeschränkt für Schäden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet guud nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Organen von guud, nicht jedoch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht im Rahmen von schriftlich durch guud übernommenen Garantien.
11.2. Für Schäden durch Viren übernimmt guud keine Haftung.
11.3. Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die durch die nicht vereinbarungsgemäße Nutzung der guudcard entstehen.
- Verlust und Missbrauch einer guudcard
12.1. Stellt der/die Kartennutzer:in den Verlust der guudcard oder der Kartendaten oder eine missbräuchliche Verfügung fest, so ist die Karte unverzüglich sperren zu lassen.
12.2. Die Sperrung kann von der/dem Kartennutzer:in über die guud-App oder durch Kontaktaufnahme mit dem guud-Kundenservice (support@guud-benefits.com) veranlasst werden.
12.3. guud ist berechtigt, guudcards zu sperren oder zu kündigen, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung besteht.
12.4. Auf Anfrage und gegen Gebühr veranlasst guud beim kartenausgebenden Finanzinstitut, dass dem/der Kartennutzer:in eine Ersatzkarte zugesandt wird.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen guud und dem Kunden ist München, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
- Sonstiges
14.1. Die guudcard-AGB sind auf der Seite https://guud-benefits.com/agb-guudcard in der jeweils aktuell gültigen Fassung einsehbar.
14.2. guud ist berechtigt, das Firmen-Logo des Kunden auf ihrer Website zu Werbezwecken zu platzieren.
14.3. guud ist berechtigt, Bestimmungen der guudcard-AGB nach Maßgabe dieses Absatzes ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern nicht Art, Umfang und wirtschaftlicher Kern der vertraglichen Leistungen wesentlich verändert werden. Dies gilt insbesondere, sofern die Änderung zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung aufgrund von nach Vertragsschluss entstandener Regelungslücken erforderlich ist. guud wird den Kunden über geplante Änderungen dieser AGB mindestens 14 Geschäftstage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, kann der Kunde guud seinen Widerspruch gegen die Änderungen bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform erklären. Wenn der Kunde einen Widerspruch nicht binnen dieser Frist erklärt, so gilt dies als Annahme der Änderungen durch den Kunden. guud wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
14.4. In dem Fall, dass einzelne Bestimmungen der guudcard-AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der guudcard-AGB oder Teile solcher Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. An die Stelle von unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.